E-Mail Werbung

Dieses Thema im Forum "Marketing & SEO" wurde erstellt von Mende, 27. Februar 2011 .

Schlagworte:
  1. 27. Februar 2011
    Hallo!

    Darf ich E-Mail Werbung an Unternehmen senden die eine Info E-Mail Adresse im Impressum angegeben haben?

    Ich möchte personalisierte E-Mails an Unternehmen und Webseiten Inhaber versenden die im Impressum eine Kontakt E-Mail Adressen angegeben haben.
    Mein Gedanke - nur nach Einwilligung und bestehenden Interesse ist ja E-Mail Werbung erlaubt - der Webseiten Inhaber bekundet ja Interesse das er E-Mails bekommt wenn er seine E-Mail Adresse im Impressum öffentlich preis gibt.

    Darf ich jetzt dieser Person eine personalisierte Werbe-Email raussenden ohne das ich eine Abmahnung fürchten muss?

    Oder sollte man das lieber gleich ganz sein lassen?
     
  2. 27. Februar 2011
    AW: E-Mail Werbung

    Es steht eine Email im Impressum..weil es pflicht ist!

    ich wäre da vorsichtig mit den Emails... ich habe sowas ähnliches mal gemacht allerdings mit double opt in adressen.
     
  3. 27. Februar 2011
    AW: E-Mail Werbung

    Mhhh das schon - aber ich möchte Ihm E-Mails senden (Werbeagentur und Webdesign) ich kann mich ja dann eigentlich auf

    1.1 Ausnahme: Vermutete Einwilligung
    Eine Möglichkeit, die strengen gesetzlichen Beschränkungen der E-Mail-Werbung zu vermeiden, ist die Einwilligung zu vermuten.6 Obwohl nach dem Wortlaut des Gesetzes die Einwilligung somit ausdrücklich verlangt wird, ergibt sich hier eine Beschränkung dieser Vorschrift.
    Wenn der Empfänger der Werbe-E-Mail dem Hersteller einer bestimmten Website zuvor seine E-Mail Adresse zugeschickt hat, kann seine Einwilligung, von diesem E-Mail zu bekommen, vermutet werden. Im allgemeinen ist dies dem Nutzer nicht bekannt. Wenn seine Einwilligung vermutet ist, stellt sich die Frage der Dauer dieser Einwilligung. Das Landgericht Braunschweig hat entschieden, dass es eine Pflicht des Empfängers ist, dem Absender der Werbe-E-Mails eine Erklärung zu schicken, dass er keine E-Mails mehr bekommen will. Demnach ist die vermutete Einwilligung des Nutzers grundsätzlich, bis zur Erklärung, er wolle keine Mails mehr bekommen, unbegrenzt.7
    Der Wortlaut der Entscheidung scheint die allgemeine Regel umzukehren.8 Die Entscheidung ist zu weitgehendend und ist mit dem Wortlaut des Gesetzes nicht vereinbar.


    berufen - da er eine Internetseite hat und für Ihn das von Interesse sein könnte oder?
     
  4. 27. Februar 2011
    AW: E-Mail Werbung

    Ne, so kannst du dir das nicht biegen!

    Er muss ausdrücklich zustimmen, dass er Werbung bekommen möchte. Und da man im Impressum eine Mail-Adresse angeben muss, hätten nach deiner Logik ja alle Webseitenbetreiber schon bereits deiner Werbung zugestimmt. Markst selber, dass das keinen Sinn macht und die ganze Opt-In Sache überflüssig machen würde.

    Also, lieber sien lassen!

    Edit:
    haben sie euch denn eine Mail zuvor geschickt? Nur dann wäre es theoretisch vielleicht so auszulegen.
     
  5. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.