Rückzahlungen von Kindergeld an das Jugendamt

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von Balo, 27. Februar 2011 .

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  1. 27. Februar 2011
    Schönen guten Tag meine geliebten Board-Users,
    meine Frage ist etwas komplexer als man bei der Überschrift zu denken glaubt.
    Und zwar geht es darum, dass das Jugendamt seit meiner Volljährigkeit keine Zahlung des Kindergeldes mehr bekommen hat, ich habe vom Jugendamt also vom 01.07.2009 bis zum 31.10.2010 eine Leistung des Jugendamtes erhalten ohne dass sie Kindergeld dafür bekommen haben. Nun haben sie mir ein Schreiben geschickt indem sie darum bitten für diesen Zeitraum Bescheinigungen über meine Tätigkeiten unterschrieben zurück zu schicken.
    Nun kommt meine Frage, hat das Jugendamt überhaupt noch rückwirkend Anspruch darauf oder kann ich mir das Kindergeld (was ja extrem viel ist) unter den Nagel reissen ?
    Wenn sie darauf Anspruch hätten wär auf dem Brief doch kenntlich dass es ein Bescheid ist oder ?
     
  2. 27. Februar 2011
    AW: Rückzahlungen von Kindergeld an das Jugendamt

    erstmal wollen die jar garkein kindergeld von dir so wie ich das verstanden habe... die werden sich erstmal dafür einstezten, dass sie das vom staat bekommen... dafür brauchen sie aber halt infos, als was du gearbeitet hast oder ausbildung oder arbeitslos oder was weiß ich...

    ob sie sich das von dir zurückhohlen, wenn die es nicht bekommen, ist fragwürdig glaub ich... aber darum geht es ja auch erstmal net insofern würd ich mir darum noch keinen kopp machen... und wenn du nicht mehr als 8004€ letztes jahr bzw halt 1/12 davon pro monat einkommen hattest, werden die von dir nichts verlangen weil sie es sich dann vom staat hohlen
     
  3. 27. Februar 2011
    AW: Rückzahlungen von Kindergeld an das Jugendamt

    Danke für die Antwort
    Naja die Sache ist ja das NIEMAND das Kindergeld bekommen hat, weder ich noch die.
    Eigentlich könnte ich mir das Geld dann ja holen wenn sie kein Anrecht mehr darauf haben, die Frage ist ja ob sie überhaupt noch Anrecht haben.
     
  4. 27. Februar 2011
    AW: Rückzahlungen von Kindergeld an das Jugendamt

    Ich kann so viel dazu jetzt nicht sagen. Eher eine weitere Erfahrung. Kollege von mir hat damals das Fachabitur abgebrochen, weils nur Stress da in der Schule gab. Hat dann angefangen normal zu arbeiten und hat dann bis zur Ausbildung oder so keinerlei Kindergeld erhalten. Dann wollten die auch Infos von dem jetzt vor kurzem haben, was er die ganze Zeit gemacht hat usw... bis er die Ausbildung angefangen hat. -> Arbeitssuche -> Nebenjobs usw.. und bekommt mal eben iwas mit 2400ocken Kindergeld zurück..

    Also geb den so viele INfos wie möglich, vlt freuste dich bald über wat neues
     
  5. 28. Februar 2011
    AW: Rückzahlungen von Kindergeld an das Jugendamt

    @fraggdieb

    das ist guter rat, denn wenn man die mit onfos zupflastert (auch wenn es unnütz erscheint) immer schön detailiert alles nachweisen. die rechnen sich dann alles aus abeer, wenn mich meine kenntnis nicht täuscht auch wenn du vorher was arbeites und erst dann deine erstausbildung beginnst und unter 27 jahre bist bekommst du bis 27 das kindergeld.
    ich hoffe es gelingt dir das amt zu überzeugen....
    wenn die die überschüßigen leistungen mit der anrechnung des kindergeldes begründen,dann könnten sie dich auf gut deutschins "maul" packen.
    also bringe allepapiere bei...damit sie zu tun kriegen, dann brauchen die nix nachforschen, der olle kyndros
     
  6. 9. März 2011
    AW: Rückzahlungen von Kindergeld an das Jugendamt

    Wer außer dir bzw. deinen Eltern hat den Anrecht auf dein Kindergeld? Keiner...
     
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