#1 8. März 2011 Hey all, bin am 3. Januar in eine WG in meinen Studienort gezogen, habe mich aber erst am 23. Februar hier in der Stadt offiziel angemeldet, wegen Bafög und so nen kram! AM GLEICHEN TAG! wurde noch ein Bußgeldverfahren gegen mich eingeleitet, dass bis zu 1000EUR geahndet werden kann. Ich muss nun morgen eine Stellungnahme dazu nehmen... irgendwelche Tipps womit ich, jeglichem Bußgeld aus dem weg gehen kann? Das beste Argument das ich bis jetzt habe ist, dass ich mich ja freiwillig umgeldet habe und nicht durch Polizeilichen Beschluss ich mich dort melden musste... und warum das so lange gedauert hat? Klausurzeit achja und ich war ja noch immer erreichbar für Behördenbriefe bei meinen Eltern! I know, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ... , 1000EUR werden die wahrscheinlich ja eh nicht von mir verlangen aber naja... MFG Mynthaster + Multi-Zitat Zitieren
#2 8. März 2011 AW: Verstoß gegen § 13 Meldegesetz NRW interessant davon zu lesen, ich hab ein ganzes semester an nem studienort studiert und gewohnt und mich nie angemeldet, wusste aber auch ewig nicht dass das sein muss an deiner stelle würde ich da morgen einfach ganz normal mit denen reden, sag einfach dass du es anfang nicht wusstest dass du dich da anmelden musst weil du ja auch noch bei deinen eltern wohnst am wochenende ( falls das entfernungstechnisch möglich ist ) und du dich sofort umgemeldet hast als du davon erahren hast dass es pflicht ist sich anzumelden. ich wollte mich dieses semester wieder nicht anmelden aber wenn ich von dem möglichen bußgeld lese dann werde ich es mir doch noch überlegen greetz légionnaire + Multi-Zitat Zitieren
#3 8. März 2011 AW: Verstoß gegen § 13 Meldegesetz NRW Du kannst evtl. so argumentieren: Du hast die neue Wohnung ursprünglich als Nebenwohnung zum Studieren gedacht, Hauptwohnsitz sollte Dein alter Wohnsitz bei Deinen Eltern bleiben. Soweit ich euer NRW-Meldegesetz (§16) richtig verstehe, musst Du Nebenwohnungen nur genau dann anmelden, wenn Du auch eine Hauptwohnung anmeldest. Dort steht nichts von einer Ein-Wochen-Frist, wäre mir auch neu. "Vorwiegende Nutzung" hattest Du nicht eingeplant, weil Du dachtest, Du kommst mit 2 Tagen die Woche vorort aus, den Rest gewohnt bei Deinen Eltern. Etwas später (also jetzt) hast Du aber beschlossen, das diese Wohnung nun dein Hauptwohnsitz sein soll, weil es alles einfacher ist, und Du doch öfter dort bist (vorwiegende Nutzung nach §16) als gedacht. Darum kommst Du jetzt Deiner Pflicht nach, bist auch noch unter der Eine-Woche-Frist, weil Du das grad gestern so beschlossen hast. Ich bin kein Anwalt Klingt für mich aber überzeugend + Multi-Zitat Zitieren
#4 8. März 2011 AW: Verstoß gegen § 13 Meldegesetz NRW ich hab dasselbe problem jetzt und pass bloß auf, eine freundin von mir muss 2000EUR bezahlen, weil sie 5 monate lang unumgemeldet gelebt hat .. bei mir sinds jetzt auch 5 monate, aber ich sage dennen, dass ich erst im februar dort eingezogen bin, davor habe ich zwar miete bezahlt jedoch nicht darin gelebt die sollen mir erstmal das gegenteil beweisen ich gehe ohne mietvertrag dahin, den wollen die meist eh nicht sehen hab ich mir sagen lassen und wenn die ihn sehen wollen sag ich hätte ich vergessen, wenn ich ihn mitbringen soll sehen die, dass ich schon länger die wohnung habe dann erzähle ich dennen die story von oben wird schon laufen + Multi-Zitat Zitieren
#5 8. März 2011 AW: Verstoß gegen § 13 Meldegesetz NRW Habe mir auch mal grade §16 gelesen und das klingt sehr interessant! So werde ich auch morgen argumentieren..., jedoch habe ich dummerweise diese WG als Hauptwohnsitz gemeldet und mein Elternhaus nicht[/u) als Nebenwohnung. Gucken vllt zieht diese Masche trotzdem... + Multi-Zitat Zitieren
#6 9. März 2011 AW: Verstoß gegen § 13 Meldegesetz NRW Update! Ich hatte grad eben meinen Termin bei dem Typen, hat 10Minuten gedauert... Naja, was ich euch sagen kann ist, dass ihr um das Bußgeld/Verwarngeld nicht drumrum kommt. Habe es probiert aber nicht geschafft, obwohl der Typ doch sehr nett war. Das einzige war, dass ich von 35EUR auf 30EUR runtergefeilscht habe, weil ich nur 30EUR grad dabei hatte . Wenn man das nicht direkt bezahlt kommt noch eine Gebühr von 23EUR drauf! Bei der Stadt Minden wird das so geregelt, eigentlich muss man sich in der 1. Woche ummelden! Engültige Frist ohne Strafe ist in der 1.-3. Woche! Ab dem 1. Monat bis zum 3. Monat gibt es ein Verwarngeld von 35EUR ! Naja vllt hilft das jemanden als kleine Info + Multi-Zitat Zitieren
#7 11. März 2011 AW: Verstoß gegen § 13 Meldegesetz NRW So ein Schwachsinn. Das ist bei der kurzen Dauer meist nur ein Verwarngeld von ca 15 Euro. Bußgeld ist ab 40 Euro. Das teuerste was ich in meiner Karriere im Meldeamt mal verhängt habe war ein Bußgeld von 120 Euro und das war weil sie 2,5 JAHRE zu spät war. Humbuk den du da schreibst. + Multi-Zitat Zitieren
#8 11. März 2011 AW: Verstoß gegen § 13 Meldegesetz NRW War auch 3 Monate nicht umgemeldet, bin dann dahin und hab gesagt bin vor 3 Tagen umgezogen ;-) die hat netmal blöd geguckt oder so woher sollse das denn auch wissen? + Multi-Zitat Zitieren
#9 13. März 2011 AW: Verstoß gegen § 13 Meldegesetz NRW Ich hab dazu mal eine andere Frage. Ich bin in Münster mit Zweitwohnsitz gemeldet. Jetzt gibt es ja leider die Zweitwohnsitzsteuer und deshalb würde ich mich eigentlich ummelden. Aber da ich eh nur noch bis Ende Mai hier studiere, und mich dann sowieso abmelden würde, lohnt sich das Ummelden ja nicht mehr wirklich. Was passiert denn, wenn ich mich einfach einen Monat zu früh ganz abmelde? Eigentlich dürfte da doch nicht viel passieren, oder? :] + Multi-Zitat Zitieren