Monteur ist nicht erschienen. Schadensersatz?

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von planless, 12. März 2011 .

  1. 12. März 2011
    hallo zusammen,
    bin nicht sicher ob der thread hier besser aufgehoben ist oder doch besser im finanzen und versicherung forum.


    ich fass mal kurz zusammen.

    ich habe mir eine neue küche zugelegt inclusive montage. die küche hab ich am tag der bestellung angezahlt und am tag des aufbau den kompletten restbetrag. ein schrank hatte aber aber eine macke im funier. und es wurde schriftlich alles geklärt das ein neuer eingebaut wird. liefertermin zum austausch erfolgte schriftlich vom möbelladen, es sollte gestern gewesen sein. keine uhrzeit angabe, also irgenwann zwischen 8 uhr morgens und 20 uhr. hab im geschäft angerufen, ob denn nicht eine etwas genauere uhrzeit auszumachen wäre, nein. also musste ich mir einen tag urlaub nehmen. um 16 uhr ruft der monteur mich an und sagt er schafft das heute nicht mehr.
    WAAAAAAAAASSSSS?????!!!!!!??????
    ich sagte ihm er muss heute kommen, ohne wenn und aber. er sagte dann ok so gegen 21 uhr.
    um kurz nach 21 uhr hab ich dann bei ihm angerufen um zu fragen wo er denn bleibt. seine frau geht dran. und sagt er hat schon feierabend. WTF?!!!?? naja jetzt wil er heute kommen.

    hab jetzt keine rechtschutz das ein anwalt sich darum streiten kann, aber steht mir irgenwas zu? und wie gesagt, geld kann ich keins einbehalten da ich alles schon komplett bezahlt habe.
    die wartezeit war nicht allzu prickelnd, die wohnung ist bis jetzt nur zum teil möbliert, tv, pc solche sachen waren nicht da. heul.

    hab mal ein bissl rum gegoogled und die infos die ich gefunden habe, weisen darauf hin, das erst schadensersartz folgt wenn man darauf eine terminliche nachfrist setzt. hab ich nicht gemacht.

    also kennt sich damt einer ein wenig aus? irgendwelche jurastudenten, monteure die darunter schon problem bekommen haben etc?

    war der genommene urlaubstag umsonst?
     
  2. 12. März 2011
    AW: Monteur ist nicht erschienen. Schadensersatz?

    hallo
    dafür brauchste nicht jura studieren. das mit der nachfrist ist schon richtig.
    ich denke das alles ist sowieso über den möbelladen gelaufen, also mußt du mit denen schriftverkehren.optimum sindmails aber ambesten fax. bis zu 14 tagen (ausbesserungsmöglichkeit) müsstest du ihm einräumen. ist schade ist aber so.wenn der in 14 tagen das nicht ausbessert ist dann der nächste schritt drann.
    den ausbesserungstermin muß er nach deiner nase machen (absprache und nicht bestimmung) wenn der zeitraum lange genug ist brauchst du normalerweise keine zeitlichen kompromisse eingehen. bitte grenze immer den zeitrahmen genauer ein, zb. 16-20uhr so ca. 4 std. sollte man denen geben.
    tut mir leid, aber es zeigt sich immer wieder, dass wenn man alles gelöhnt hat, man kein druckmittel mehr hat.
    in diesem sinne, der olle kyndros
     
  3. 12. März 2011
    AW: Monteur ist nicht erschienen. Schadensersatz?

    Ich habe damals gelernt, dass Reklas wichtiger sind als der Aufbau selbst. Wenn der Aufbau reibungslos abläuft, sagst du "Gut, mit was anderem hab ich nicht gerechnet!". Bei der Rekla hingegen nicht.

    Aber mal zurück zum Thema: Mehr als eine Entschuldigung und ein Gutschein wird für dich nicht rausspringen. Auf Schadensersatz und so'n Kram lassen die sich garnicht ein und da würdest du selbst mit einem Anwalt nichts holen können. Hol dir 'nen Gutschein, kauf 'n Topf für 2 EUR und seh den Rest als Entschädigung an.


    Zu oberem Post: 14tage? Die meisten Küchen sind Kommissionsware und müssen daher erstmal bestellt und bearbeitet werden. So 'ne Küche selbst dauert schon mal gute 8 - 12 Wochen (kann auch kürzer/länger) und da brauch der Korpus oder die Türfront schon genau so lang. Zudem kommt, dass die Disponenten im voraus planen. Die werden die ersten 3-5 Werktage die der Schrank da ist gar keinen Termin frei haben. Und mehr als auf ein Vor oder Nachmittagstermin ohne Uhrzeitangabe wirst du da nicht rausquetschen können. Du weißt nie wie der Tag verläuft. Ob 'ne Sitzecke im 6. Stock Probleme mit sich bringt, oder oder oder
     
  4. 12. März 2011
    AW: Monteur ist nicht erschienen. Schadensersatz?

    das mit der terminlichen nachfrist ist unsinn, da die leistung (also die montage des neuen schranks) ja terminlich nach dem kalender bestimmt war. (vgl. §286 II Nr.1 BGB)
    könntest also ggf. irgendwie schadensersatz rausholen.

    aber das wird nicht viel sein, höchstens entgangener gewinn (§252 BGB) weil du den einen tag nicht arbeiten warst. dafür wird sich aber kein anwalt oder gericht interessieren.
    dekz hat schon recht, nen gutschein ist wohl das höchste, was die abdrücken werden.

    mfG
     
  5. 12. März 2011
    AW: Monteur ist nicht erschienen. Schadensersatz?

    ich denke der monteur hatte alles daso wie ich das verstehe,sollte also an der mat.lieferung nicht liegen somit ergeben sich für mich die 14 tage als realisierbar.
    auch wenn vor oder nachmittag ist aber besser als 8-20 unr.
    also gucken was rauszuholen ist und zufrieden sein.
    der olle kyndros
     
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