Gutschein - Muss eingehalten werden was draufsteht?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von BeefCheef, 17. März 2011 .

Schlagworte:
  1. 17. März 2011
    Hallo,
    ich habe hier einen Gutschein für ein Griech. Restaurant.

    Auf dem Gutschein steht 2x Essen - 1x Bezahlen.

    Allerdings ist nirgends erwähnt das der Gutschein nur zum Verzehr im Restaurant gilt.
    Es steht nur drauf das er vor Bestellung vorzulegen ist und man telefonisch vorbestellen muss.

    Der Typ meint jedes mal, nur zum hier essen.

    Ist es aber nicht so das eingehalten werden muss was auf dem Gutschein steht oder kann man das als Gutschein"Inhaber" so handhaben wie man möchte?


    Würde mich nur mal interessieren.
    Im Web nix informatives gefunden.


    Grüße
    Beef
     
  2. 17. März 2011
    AW: Gutschein - Muss eingehalten werden was draufsteht?

    wo hast du den gutschein her?
    auf dem einzelnen gutschein-blatt steht vielleicht nichts. aber dann direkt im büchlein.
    kenn diese dinger nur, zum raustrennen.
     
  3. 17. März 2011
    AW: Gutschein - Muss eingehalten werden was draufsteht?

    Angenommen du hast Recht. Nimmst du dir dann nen Anwalt und klagst dein Recht ein? Dumme Frage....
    Aber da es nur um Interesse geht.... Naja, prinzipiell hast du schon Recht, wenn der Grieche es auch anbietet essen für "Auswärtige" zu machen. Wenn nicht explizit draufsteht dass es nur bei sofortigem Verzehr geht müsstest du wohl Recht haben
     
  4. 17. März 2011
    AW: Gutschein - Muss eingehalten werden was draufsteht?

    Ne, mich interessiert es einfach.
    Den Gutschein habe ich aus der regionalen Zeitung.
     
  5. 17. März 2011
    AW: Gutschein - Muss eingehalten werden was draufsteht?

    wenn du dort sonst eigentlich nie essen gehst, würd ich folgendes machen:

    stell dich an die theke oder wo auch immer man dort bestellt. sag ihm in aller ruhe und höflichkeit, dass du hier einen gutschein hast und du möchtest genau das, was dort drauf steht. wenn er dir wieder sagen sollte, dass es nur zum hier essen ist, argumentierst du mit dem, was du hier auch schon schreibst -> das steht nirgends drauf. er hättes es zumindest mit einem * oder ähnlichem erwähnen müssen. und somit sei er in der pflicht, den gutschein anzunehmen.
    sollte er sich nach wie vor weigern, werde immer ein stückchen lauter, dennoch aber höflich und mach eine schöne künstliche szene, so das alle leute im lokal das mitbekommen. was meinst du, wie schnell der dir dein essen zaubert. eventuell spuckt er rein, aber das ist nen anderes thema
     
  6. 17. März 2011
    AW: Gutschein - Muss eingehalten werden was draufsteht?

    du musst dir ja überlegen, welchen sinn der gutschein für den betreiber hat. er will, dass die leute in sein restaurant kommen und da essen, damit außenstehende sehen, wie voll das da drin ist und dadurch denken, dass es sich um ein begehrtes restaurant handelt.
    und zweitens will er dich als kunden mit dem gutschein reinlocken, damit du einen richtigen eindruck vom schuppen und der ambiente bekommst und das hinterher weitererzählst.
    wenn du das essen einfach mitnimmst, dann hat der gutschein für ihn null sinn.

    sei doch dankbar, dass du überhaupt so einen gutschein hast und lad deine freundin oder kumpel oder so ein.


    kommt natürlich auch drauf an, um welches restaurant es sich handelt. wenns son nobles ding ist, dann kann man ja erwarten, dass man im haus ist. wenns nur ne imbissbude ist, dann kann man als gutscheinbesitzer schon so denken wie du.
     
  7. 17. März 2011
    AW: Gutschein - Muss eingehalten werden was draufsteht?

    find nicht, dass es eine rolle spielt, was der besitzer mit dem gutschein bezwecken will.
    hätte er sich besser informiert oder genauer ausgedrückt okay, aber in dem fall nicht.

    ich geh zudem auch ziemlich sicher aus, dass der laden speisen zum mitnehmen anbietet. wer kommt sonst schon auf die idee, sich einfach mal dort was für zuhause zu holen?
    geht ja auch keiner zum rach ins restaurant und sagt, einmal schnitzel mit pommes zum mitnehmen! wo ist der getränkestation, oder befüllen sie die becher noch selbst?
     
  8. 17. März 2011
    AW: Gutschein - Muss eingehalten werden was draufsteht?

    Wenn auf dem Gutschein "2x Essen" steht musst du auch 2 mal essen, und nicht 2 mal mitnehmen.
    Wenn da stehen würde: 2 Gerichte zum Preis für 1, oder 2 Pizza zum Preis für eine dann würde ich drauf bestehen, aber so ists doch schon eindeutig formuliert.
     
  9. 17. März 2011
    AW: Gutschein - Muss eingehalten werden was draufsteht?

    häh? also jetzt mal mit groß- und kleinschreibung:

    essen -> futtern, spachteln, nahrungsaufnahme
    Essen -> das objekt, welches es zu essen gilt

    was genau macht jetzt den unterschied aus, ob ich mitnehmen kann oder nicht?
     
  10. 18. März 2011
    AW: Gutschein - Muss eingehalten werden was draufsteht?

    bezahlen hat der TE aber auch großschrieben^^

    boah ohne mist. ich wünschte ich hätte solche probleme^^
     
  11. 18. März 2011
    AW: Gutschein - Muss eingehalten werden was draufsteht?

    ein solcher gutschein als werbebeilage einer zeitung ist in erster linie eine invitatio ad offerendum und keine willenserklärung seitens des gastwirtes die besagt, dass er dir 2 essen zum preis von einem nach deinen im nachhinein gestellten bedingungen liefert.

    mit anderen worten: wenn der gastwirt das essen nicht rausrücken will, kommst du auch nicht dran.

    aber mal so nebenbei:
    wenn du schon ein essen geschenkt bekommst, dann kannst du dem gastwirt wenigstens die getränke abkaufen. geiziger gehts wohl nicht mehr...

    zwei euro fünfzig für jeweils ein getränk

    muss man sich einmal vorstellen: da machen sich leute gedanken über 5EUR und belästigen den gastwirt (sogar mehrmals) mit anrufen für so nen witzbetrag
     
  12. 18. März 2011
    AW: Gutschein - Muss eingehalten werden was draufsteht?

    dann soll er es gefälligst mit dazu schreiben. wenn er das essen nicht verkaufen will, wie man das als kunde/könig hätte, soll er es behalten und an die schweine verfüttern.
    ich würd mich da nicht groß reinstressen, sondern eben evtl. ne kleine szene im lokal machen und wenn mich jemand fragt, klipp und klar die sache schildern. keiner würde sich beschweren, wenn es heisst, nur zum verzehr vor ort.

    aber jetzt fällt mir noch was ein. bestell das essen im lokal und bestell einfach nichts zum trinken. kann dich keiner zwingen etwas zu bestellen und zu bezahlen, was du nicht möchtest. ist zwar leicht assi, aber kommt in etwa dem wirt nahe im verhalten.

    ich verteile ja auch keine flyer, dass es bei mir im laden zwei handys zum preis von einem gibt. wenn dann leute kommen und diese angebot nutzen wollen, sag ich dann: nö, dazu musst du den 24 monats vertrag mit 20EUR grundgebühr im monat nehmen. jetzt sagen sich manche vielleicht...jo, dass gibts ja und ist meistens so bei handys...hahaha, ABER warum ist man denn verpflichtet, einen "*" (stern) oder eine nummer hinter solche angebote zu machen? hmmmm? jetzt sollte jeder das prinzip verstanden haben. der typ macht sich definitiv lächerlich, wenn nicht sogar "strafbar".
     
  13. 18. März 2011
    AW: Gutschein - Muss eingehalten werden was draufsteht?

    Bin ich dazu verpflichtet den Gastwirt zu finanzieren? Mir doch scheiß egal ob er an den Getränken oder am Essen verdient. Ich hatte nur Hunger und wollte mein Gericht.

    Im endeffekt ist es mir relativ egal. War kein Stress woanders zu bestellen.

    Mich hat einfach nur die Frage interessiert ob der Gutschein so wie er gedruckt ist auch eingehalten werden muss. Ist mMn. einfach nur dumm sowas. Ich finde man sollte sich darauf verlassen können was da gedruckt ist.

    Das Lokal bietet das Essen auch zum abholen an. Auf dem Gutschein ist nichts vermerkt.
    1 +1 = 2.
     
  14. 18. März 2011
    AW: Gutschein - Muss eingehalten werden was draufsteht?

    Lass es sie doch im Restaurant machen, dann packste es ein oder bittest drum "des Rest" bitte mitnehmen zu wollen
     
  15. 18. März 2011
    AW: Gutschein - Muss eingehalten werden was draufsteht?

    setz dich doch in den laden ess deinen krams und zu trinken bestellste leitungswasser, dann gibste kein trinkgeld.

    und schon hast du keine extra kosten...
    musst nichtmal die verpackung entsorgen
     
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