#1 19. März 2011 Liebe user! Sicher werden welch oder andere mit solchen Angelegenheiten konfrontiert sein Ich habe im momment so ein Problem, dass ich garnicht weiter weiss wie ich mit meinem Referat vorgehen soll!. Es soll über Personal Gesellschaften ein Referat geschrieben werden. Aus dem Netz sind sehr viele Nachschlage sites zu finden allerding was mir Persönlich schwer fehlt wie ich den Inhaltsverzeichnis gestallten soll!. Und dazu hätte ich eventuell welch Ratschläge von dem usern die sich mit sowas vielleicht befasst haben und sicher mir einen Rat hier hinterlassen können!. Vielen Dank im vorraus...!!! + Multi-Zitat Zitieren
#2 19. März 2011 AW: Personal Gesellschaften Für welche Schule/Klasse ist denn das? bzw. Wieviel soll es denn maximal sein...Damit man das eingrenzen kann. + Multi-Zitat Zitieren
#3 19. März 2011 AW: Personengesellschaften Es ist für Fachschule für Holztechnik, also so riesig wie zu Gutensbergs DA. muss es nicht aber man kann es eher als einen Hausarbeit vornehmen so um 10 bis 15 seiten müssen schon zusammen kommen! + Multi-Zitat Zitieren
#4 19. März 2011 AW: Personal Gesellschaften Allgemeines und Definitionen, dann die verscheidenen Gesellschaften wie KG, etc. und dann eben ein Fazit. Unbedingt auch beschreiben was eine juristische Person ist. Ich werde die hier jetzt aber kein Inhaltsverzeichnis vorlegen, damit du das dann abschreiben kannst. Bei einem Referat mit "10-15" Seiten bist du ja über eine Stunde am Vortragen + Multi-Zitat Zitieren
#5 19. März 2011 AW: Personal Gesellschaften Einleitung: Definition einer Personengesellschaft Unterscheidungskriterien zwischen Kapital- und Personen Gesellschaft Unterschiedliche Arten: Einzelunternehmen (EU), GBR, Partnergesellschaft, OHG, Komanditgesellschaft) Dann würd ich eine Rechtsform nach der anderen abhaken. Also z.B.: GBR: - Gründung (Was wird für die Gründung benötigt) - Haftung - Unternehmensführung - Gewinn- und Verlustbeteiligungen - Fazit (bei GbR zum Beispiel Vorteilhaft bei zeitlicher Befristung) Am Ende dann eben ein Fazit, wo du dann schreiben kannst, dass jede Rechtsform seine Vor- und Nachteile hat und es eben auf die Situation bzw. das Vorhaben ankommt. etc. etc. Gruß Diggi + Multi-Zitat Zitieren
#6 19. März 2011 AW: Personal Gesellschaften Elementarer Bestandteil zur Vorüberlegung bzw. zur Einleitung §§ 1, 2 und 3 HGB (eventuell §6 HGB). + Multi-Zitat Zitieren
#7 20. März 2011 AW: Personengesellschaften Personengesellschaften (auch Geschellschaften des bürgerlichen Rechts kurz GBR) sind wie Einzelkunternehmen zu führen, einzigster Unterscheid man benötigt min. 2 Gessellschafter. Wer gründet? Kleingebewerbetreibende und Dienstleister Wie gründen? Formloser Gesellschaftsvertrag genügt, bei Kaufleuten Eintrag ins Handelsverzeichnis, Kein mindeskapital von nöten Haftung? Gesselschafter haften voll und ganz, auch mit privatvermögen, gegenüber ihren Schuldner als gesammtschuldner Führung? Meist der mit den meisten Einlagen bzw. gemeinsame Führung Gewinnverteilung? s.o + Multi-Zitat Zitieren