#1 22. März 2011 Hey, ich habe Interesse an einer Wohnung (mit 2 Kommolitonen) und uns wurde ein schreiben vorgelegt, auf dem wir auch unser Monatseingekommen draufschreiben sollen. Ich meine irgendwo gehört zu haben, dass die Vermieter diese Frage nicht stellen dürfen. Stimmt das? Und wäre es dann ein guter Move, 200-300 Flocken mehr anzugeben? + Multi-Zitat Zitieren
#2 22. März 2011 AW: Gehaltsangabe Wohnungsinteresse Die Frage stellen dürfen sie bestimmt. Hab grade gelesen, dass du sogar wahrheitsgemäß drauf antworten must. Wenn du nicht willst musst du ja nicht drauf antworten, aber dann wird er bestimmt Leute bevorzugen, die das Gehalt angegeben haben. Glaube aber dass das schon fast üblich ist. Geht ja nur darum, dass die Vermieter wissen wollen ob du nen festes Einkommen hast und die Miete immer bezahlen kannst. + Multi-Zitat Zitieren
#3 22. März 2011 AW: Gehaltsangabe Wohnungsinteresse zu finden hier: Was muss man als Einnahmen angeben beim Mietvertrag? (Mieter, Einkommen, Recht) google ist dein freund. + Multi-Zitat Zitieren
#4 22. März 2011 AW: Gehaltsangabe Wohnungsinteresse Ich musste meine letzen 3 Gehaltsabrechnungen vorlegen ;-) und das war kein Hinterhof vermieter sondern mit der größte makler hier in der stadt. Will ja schließlich wissen ob du Potential zum zahlen hast oder ob es eng werden könnte + Multi-Zitat Zitieren
#5 23. März 2011 AW: Gehaltsangabe Wohnungsinteresse Jup, dürfen sie. Normalerweise ist es so, dass die Wohnung höchstens 1/3 deines Einkommens ausmachen darf (jedenfalls in der Schweiz). Wie das in Deutschland ist, weiss ich nicht. + Multi-Zitat Zitieren
#6 23. März 2011 AW: Gehaltsangabe Wohnungsinteresse Was heisst hier dürfen? Wenn du willst kannst du dein ganzes verdientes Geld für ne Wohnung ausgeben. Das hat nichts mit dürfen zu tun, das ist lediglich nen Richtwert, den man angibt um gut durchzukommen. Die Wohnungskosten machen in DE niemals 1/3 des Einkommens aus. --> Zum anderen Thema Sofern dich der Vermieter danach fragt musst du ihm auch ne Antwort geben die stimmt. Meist wird hier noch ein Auszug verlangt, damit man auch nicht betrügt. + Multi-Zitat Zitieren
#7 23. März 2011 AW: Gehaltsangabe Wohnungsinteresse Nun ja, ein Richtwert bei dem sich die professionellen Vermieter (immobilienfirmen) dran halten. Bei meinem (Kurz-)Praktikum wurde auch immer zuerst überprüft, ob die Wohnung nicht 1/3 des Gehalts übersteigt. Aber da dies in DE sowieso niemals der Fall ist... Zum Thema: Ja, musst du angeben, der Vermieter will ja Sicherheit (wie die Vorposter geschrieben haben). + Multi-Zitat Zitieren