Datenschutzgesetz, auf welchen Paragraphen muss ich mich berufen zwecks Datenlöschung

Dieses Thema im Forum "Allgemeines & Sonstiges" wurde erstellt von killerburns, 24. März 2011 .

  1. 24. März 2011
    Hallo
    ich will hier nen Vertrag kündigen und möchte auch gerne hinzufügen, dass die meine sämtlichen Daten löschen sollen. Nur auf welchen § kann ich mich berufen?
    Da gibts doch bestimmt etwas, dass den Kunden das Recht auf eine Löschung der Daten gibt, im Falle einer Vertragskündigung?

    Hoffe ihr könnt mich weiterhelfen

    mfg
     
  2. 24. März 2011
    AW: Datenschutzgesetz, auf welchen Paragraphen muss ich mich berufen zwecks Datenlöschung

    Außerdem beantrage hiermit ich die vollständige und endgültige Löschung jeglicher meine Person betreffender personenbezogener Daten. Ich bitte ferner um schriftliche Benachrichtigung über den Vollzug der Löschung.

    Ein Schreiben wird nicht erst durch Hinweis auf irgendwelche Paragraphen rechtsgültig. Es genügt, dass die Forderung in der Form rechtens ist, und das ist sie.
     
  3. 24. März 2011
    AW: Datenschutzgesetz, auf welchen Paragraphen muss ich mich berufen zwecks Datenlöschung

    würde sagen paragraph §35, absatz 3 im bundesdatenschutzgesetz! dort steht:
    BDSG - Einzelnorm

    bin mir aber nicht 100% sicher.

    mfg Reps0L
     
  4. 24. März 2011
    AW: Datenschutzgesetz, auf welchen Paragraphen muss ich mich berufen zwecks Datenlöschung

    Ich würd sagen, dass fällt unter informationelles Selbstbestimmungsrecht...
    http://www.datenschutz.de/recht/grundlagen/

    Gruß
    Diggi
     
  5. 24. März 2011
    AW: Datenschutzgesetz, auf welchen Paragraphen muss ich mich berufen zwecks Datenlöschung

    Was ist den das für eine Vertragsart und welches Produkt willst du kündigen. Es gibt auch einige Sonderfälle wo die sofortige Löschung gar nicht machbar ist.
     
  6. 24. März 2011
    AW: Datenschutzgesetz, auf welchen Paragraphen muss ich mich berufen zwecks Datenlöschung

    Ich weiß, dass ich es ausdrücklich in dem Schreiben erwähnen muss, dass die die Daten löschen. Habe ich auch gemacht. Nur würde ich gerne einen Paragraphen mit ins Spiel nehmen

    Es handelt sich ganz einfach um einer dieser Aboverarschungen. Nur ists halt diesmal diese Masche (Weiter unten sieht man "Gespräche") dran gewesen.
    Erst labern die was von Daten löschen von einem Gewinnspiel von dem ich noch nie gehört habe und dann kriege ich auf einmal einen Vertrag bei dem 59,- EUR abgebucht werden sollen. Da berufe ich mich bereits auf § 263 StGB Betrug (bewusstes Herbeiführen eines Irrtums verbunden mit einem Vermögensschaden)
    Wochenlang terrorisieren die uns, sogar am Sonntag. Nun hat einer aus meiner Familie die Schnauze voll gehabt und denen die geforderten Kontodaten gegeben. Dass es sich um Verarsche handelt weiß ich natürlich und ich kündige auch den Vertrag. Und da waren bei dem Telefonat noch schöne andere Sachen, wie das Aufzeichnen vom Gespräch (Ohne vorherigen Hinweis darauf!) (Das Mitschneiden eines Telefongespräches ohne Einwilligung des Gesprächspartners ist eine Straftat, § 201 StGB Vertraulichkeit des Wortes). Da diese Person die Daten erst nicht rausrücken wollte wurde auch noch gedroht dass der Vertrag eben weiterläuft, auch dies ist eine Straftat, § 240 StGB Nötigung.

    Diese 3 Straftaten habe ich in dem Brief erwähnt und nun möchte ich halt noch, dass meine Daten komplett gelöscht werden (Worauf ich als Bürger ja ein Recht habe, denke ich?).
     
  7. 25. März 2011
    AW: Datenschutzgesetz, auf welchen Paragraphen muss ich mich berufen zwecks Datenlöschung

    Bundesdatenschutgesetz:

    http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bdsg_1990/gesamt.pdf

    Verpflichtung zur Löschung gemäß § 35 Abs. II BDSG dick und fett im Betreff.

    Das haben aber schon teilweise die anderen schon gepostet.
     
  8. 26. März 2011
    AW: Datenschutzgesetz, auf welchen Paragraphen muss ich mich berufen zwecks Datenlöschung

    Grüß dich burnsi

    du berufst dich auf

    §35 abs. 2 und 3

    musst aber nicht. Es reicht wenn du förmlich drum bittest dass deine Daten entgültig aus deren datenbank entfernt bzw entgültig gelöscht werden.

    Bindend mit einer Unterschrift

    Ich kenne einen Jurist der mir das ins Ohr gezwitschert hat ich nenne ihn liebevoll Papa

    und wie Ralf Iesenpenis schon sagte, lass dir den Vorgang Schriftlich zukommen!
     
  9. 31. März 2011
    AW: Datenschutzgesetz, auf welchen Paragraphen muss ich mich berufen zwecks Datenlöschung

    Wirst nun ein Problem haben. Da jemand von deiner Familie die Daten angegeben hat kommt ihr wahrscheinlich in einen speziellen Pool potenzieller "Kaeufer" anderer Abos. Die Telefonnummer wird nun automatisch weiter gegeben an XXX Firmen. Auch solltet ihr nun oefter den Kontoauszug ueberpruefen.

    Hatte das mal in Stern TV oder so gesehen, wo nen ehemaliger Mitarbeiter bisschen geplaudert hat.

    Ich hatte mal das selbe Problem. Rufen die einen Sonntag morgen um 9Uhr an und erzaehlen mir zum 1234x, dass ich doch da teilgenomen habe und ob ich denn weiter machen will. Testzeit ist vorbei (hatte nie irgendwo teilgenommen). Genau wie bei euch. Ich hatte die schon in Grund und Boden beleidigt. Erst war der Anrufer unbekannt und irgendwann hat man gesehen, dass die aus der Schweiz kamen.

    Ging bestimmt paar Monate so. Irgendwann kam nix mehr. Ist jetzt nen Jahr? her.
     
  10. 31. März 2011
    AW: Datenschutzgesetz, auf welchen Paragraphen muss ich mich berufen zwecks Datenlöschung

    Naja mich ruft neuerdings die "Verbraucherzentrale Stuttgart" an und will meine Daten angeblich löschen, die bei 23 Gewinnspielen eingetragen sind. Dafür brauchen diese aber natürlich auch die Kontonummer. Googlet man jedoch die Telefonnummer stößt man auf zig Tausend Foreneinträge, Anti-Spam-Seiten etc.
    Die Leute da am Telefon sprechen aber mehr türkisch als deutsch mit mir. Haben angeblich alle Jura studiert (Auf meine Frage warum sie dann in sonem billigen Call-Center arbeiten kam keine Antwort). Nach ein paar Fragen meinerseits gingen denen die Antworten aus und sie fingen an zu brüllen! ("Was wollen Sie denn noch alles, Sie müssen sich selbst erkundigen, Sie sind ja anscheinend so super schlau").

    Habe schon mit der Bank gesprochen und werde das abgezogene Geld (falls sowas passiert) natürlich sofort wieder zurückholen, kostet mich ja nichts sondern die anderen ca. 10-15EUR pro Auftrag. Wenns nicht aufhört wechsel ich das Konto (Habe mich da bereits auch beraten lassen bei der Bank) und die Telefonnummer wird zum Mai gewechselt.

    Kündigung ist per Einschreiben + Rückschein abgeschickt worden. Bisher noch keine Antwort.
    Hab da gestern angerufen und gefragt wann sie denn gedenken mir eine Bestätigung oder ähnliches zu schicken und die meinten es ist niemals ein Brief angekommen bei denen. Dann hätte sie mir ihre ladungsfähige Anschrift geben müssen und nicht irgendeinen Postkasten in Berlin...wurde daraufhin wieder als ******d etc. beleidigt.
    Jetzt will die Alte mir einen Katalog schicken (wozu auch immer und warum auch immer ich den brauchen sollte) und ich hab ihr gesagt dass ich das gut finde da mir grade das Klopapier ausgegangen ist Dann ging sie voll ab und wurde wütend xD

    Naja ich bin mir ziemlich sicher dass da nichts mehr kommt und wenn schon, dann hol ich mir das Geld ein paar mal wieder, allzuoft werden die das bei mir nicht machen
     
  11. 11. April 2011
    AW: Datenschutzgesetz, auf welchen Paragraphen muss ich mich berufen zwecks Datenlöschung

    Hmm... wenn du einen Vetrag kündigst, wirste wohl keine Chance auf Datenlöschung haben. Gesetzliche Aufbewahrungspflicht fürs Finanzamt für 10 Jahre... stattdessen tritt eine Datensperrung an die Stelle.
     
  12. 17. April 2011
    AW: Datenschutzgesetz, auf welchen Paragraphen muss ich mich berufen zwecks Datenlöschung

    auch immer wieder sinnvoll
    TFFFFF - Thoms Fassung von Framstags freundlichem Folterfragebogen
     
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