#1 11. April 2011 Hallo liebe RR-Gemeinde, ich hoffe ein paar Versicherungskundige Leute unter euch anzutreffen. Und zwar folgender Fall: Habe mir das Auto einer Freundin geliehen um einen Schreibtisch + Schreibtischstuhl zu mir zu holen. Beim Einladen des Autos ist ein Rad des Stuhls (durch eine sprunghafte Drehung gegen die Windschutzscheibe und es kam zu einem Riss) Die Frage: übernimmt diesen Schade meine Haftpflichtversicherung? (soweit ich weiß sind nur Schäden ausgeschlossen die WÄHREND der Fahrt und damit "Transportschäden" sind) Freue mich über schnelle, hilfreiche Antworten + Multi-Zitat Zitieren
#2 11. April 2011 AW: Haftpflichtschaden Ja / Nein ? Riss in der Winschutzscheibe Was du mit dem Transportschaden meinst ist vollkommen irrelevant, da es sich um einen Schaden aus einer privaten Haftpflicht handelt. Problem bei dem Schadenfall wird sein, dass der Eigentumsvorbehalt gilt, da deine Freundin dir ihr Auto überlassen hat. Schäden an eigenen Sachen sind demnach genau so ausgeschlossen, wie an geliehenen Dingen. So wie du den Fall nun hier geschildert hast, wird jede Versicherung sagen: "nicht versichert" + Multi-Zitat Zitieren
#3 11. April 2011 AW: Haftpflichtschaden Ja / Nein ? Riss in der Winschutzscheibe Viele Versicherungen bieten jedoch gegen Aufpreis auch zusätzliche Leistungen an, bei denen dann im Schadensfall auch geliehene Wertgegenstände ersetzt werden. Müsste der TE mal in seine Versicherungspolice schauen, ob er das abgedeckt hat. + Multi-Zitat Zitieren
#4 11. April 2011 AW: Haftpflichtschaden Ja / Nein ? Riss in der Winschutzscheibe Du musst der Versicherung doch nicht sagen das sie dir das Auto geliehen hat. Du hast ihr beim ausladen geholfen und dabei einen Schaden an ihrem Fahrzeug verursacht. Somit sollte deine Privathaftpflicht dafür einstehen. Meld dich einfach bei deinem Versicherungsvertreter. Der Vertritt eher dich als die Versicherung weil er dich ja weiterhin als Kunde haben will. Der wird das schon drehen. Gruß MeLt0R + Multi-Zitat Zitieren
#5 11. April 2011 AW: Haftpflichtschaden Ja / Nein ? Riss in der Winschutzscheibe Wenn deine Haftpflicht das nich übernehmen sollte (obwohl es mit dem beispiel von meltor klappen sollte) bleibt noch die Option der Teilkasko von der Versicherung deiner Freundin am KFZ wenn sie eine hat. Wenn ja sind dort Glasbruch schäden abgedeckt, und sie bezahlt die SB, meistens 150EUR, die du ihr dann gibst, kommste immer noch billiger weg als wenn du alles bezahlen musst (je nach auto zwichen 350e und 1400EUR) + Multi-Zitat Zitieren
#6 11. April 2011 AW: Haftpflichtschaden Ja / Nein ? Riss in der Winschutzscheibe Das wäre dann ein Gefälligkeitsschaden, der auch nicht versichert wäre. Es kann sein, das bestimmte Versicherungen mitlerweile soetwas mit versichern, allerdings ist das laut AHB nicht mit drin. Im Zweifelsfall die Bedingungen durchlesen oder dort anrufen. + Multi-Zitat Zitieren
#7 11. April 2011 AW: Haftpflichtschaden Ja / Nein ? Riss in der Winschutzscheibe welches auto ist es? hatte mal das gleiche problem, das die windschutzscheibe gesprungen ist. dann hab ich mir einfach für 35 euro eine vom schrottplatz geholt mitn bisschen schmierseife und handwerklichem geschick war die dann auch in einer dreiviertelstunde drin, kosten 35 euro^^. + Multi-Zitat Zitieren