Pflegekosten für Schwiegereltern

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von warismoney, 11. April 2011 .

Schlagworte:
  1. 11. April 2011
    Hallöchen.

    Meine Tante hat mich heute angerufen und war ganz entsetzt. Ihr Mann (mein Göti) kommt mit einer seiner beiden Schwestern überhaupt nicht aus und nun wird darum gestritten wer das Pflegegeld ihrer Eltern bezahlt.

    Die aktuelle Lage ist jene: Im Seniorenheim ist für die Eltern (sind noch zu zweit) kein Platz frei, deßwegen muss jetzt, vorübergehend eine Pflege für zu Hause angeschafft werden (Krankenpflegeverein, Mohi - was auch immer...)

    ... jetzt gehts um folgendes, wie sieht das ganze rechtlich aus, wer muss was bezahlen, was für Zuschüsse gäbe es und in wie fern wird die Pension der beiden belastet.

    Für ein paar Ratschläge oder Infos wäre ich sehr dankbar.
     
  2. 11. April 2011
    AW: Pflegekosten für Schwiegereltern

    naja kommt auf den Verdienst an, aber normal werden die Kosten geteilt. Also jeder muss was zahlen (Geschwister), es sei denn er verdient zu wenig bekommt harz4 etc.
     
  3. 11. April 2011
    AW: Pflegekosten für Schwiegereltern

    Zwecks Finanzierung:

    Einfach beim MDK eine Pflegestufe für die Schwiegereltern beantragen.
    Bzw. kümmert sich da auch der ambulante Pflegedienst darum.

    Eine Pflegestufe I zu bekommen ist mitunter kein Problem, wenn sich die Betroffenen ein wenig dämlich anstellen ...
     
  4. 12. April 2011
    AW: Pflegekosten für Schwiegereltern

    Erste Variante:

    So wie es aussieht, wird die Person in der häuslichen Umgebung bleiben, um dort gepflegt zu werden.
    Um dort Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen, muss eine Pflegestufe durch den MDK festgestellt werden.


    Pflegestufe I bis 440 €
    Pflegestufe II bis 1040 €
    Pflegestufe III bis 1510 € monatlich
    Härtefälle bis zu 1.918 € (bleibt auch über den 30. Juni 2008 hinaus unverändert)

    Diese Gelder fließen von der Pflegeversicherung an den ambulanten Versorger ( Sozialstationen etc. ). Wird von der Person weitere Leistungen beansprucht, die nicht in den normalen Rhytmus der Grundpflege und Hauswirtschaftlichen Leistungen fallen, so muss ggf. finanzielle Eigenleistung erfolgen oder aber durch die Gelder der Geschwister. Je nach Heim und Wunsch der Person muss meistens etwas Eigenleistung draufbezahlt werden. Dies regelt sich aber im Heimvertrag und ist individuell zu sehen!

    Zweite Variante:

    Die Pflege wird von einer Angehörigen übernommen. Sie kann Pflegegeld für die erbrachte Leistung in Anspruch stellen.

    Pflegestufe I: 225 € (seit 1. Januar 2010)
    Pflegestufe II: 430 € (seit 1. Januar 2010)
    Pflegestufe III: 685 € (seit 1. Januar 2010)

    Zudem steht der pflegenden Person im Jahr 28 Tage zu, wo eine "Verhinderungspflege" eingesetzt werden kann. Bedeutet, dass diese Tage eine prof. Pflegende kommt und den Part übernimmt. Dies darf die Kosten insgesamt von 1432€ aber nicht übersteigen.
     
  5. Video Script

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