Mietrecht: "kostenlos" vermieten

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von variat, 9. Mai 2011 .

Schlagworte:
  1. 9. Mai 2011
    Mietrecht: "kostenlos" vermieten ---> MIETSPIEGEL?

    Folgender Fall:

    Vater R hat besitzt mehrere Immobilien, darunter ein kleines Einfamilienhaus mit Garten, Hof und Nebengebäude.
    Sein Sohn J studiert und bezieh Bafög und bekommt von seinem Vater R das leerstehende Haus als Wohnung angeboten, sagt jedoch er könne das Haus nicht "kostenlos" vermieten, sondern müsste eine gewisse Miete fordern.

    Fragen:
    a) Gibt es generell einen Mindestmietzins pro m² für Wohnungen? Oder könnte der Vater das Haus seinem Sohn auch kostenlos überlassen?

    b) Kann es sein, dass der Vater aus steuerrechtlichen Gründen eine geringe Miete verlangen "muss", da er eine vermiete Wohnung steuerlich geltend machen muss (theoretisch anrechenbares Einkommen) und er daher eine geringe Miete als Ausgleich nehmen möchte?

    c) Wie bezieht sich das auf's Bafög: Darf ein Elternteil dem Kind Wohnfläche vermieten, ohne dass das Bafög-Amt nun davon ausgeht, dass der Student bei einem Elternteil wohnt und somit das Bafög bspw. streicht?
     
  2. 10. Mai 2011
    AW: Mietrecht: "kostenlos" vermieten

    warum muss denn überhaupt ein Mietvertrag geschlossen werden? Der Vater kann doch auch weiter Besitzer der Wohnung bleiben und den Sohn nur darin wohnen lassen. (Wohnraumüberlassung?)

    Andere Alternative: Mietvertrag abschließen (glaub muss mindestens 75 % des üblichen Mietzins betragen), Miete wird bezahlt und damit steuerlich absetzbar, dafür unterstützt der Vater den Sohn einfach bar in Höhe der Miete.
     
  3. 10. Mai 2011
    AW: Mietrecht: "kostenlos" vermieten

    Also gibt es schon ein solches Gesetz, dass eine Mindesthöhe des Mietzinses regelt? Das ist ja schon einmal eine grundsätzliche Frage meinerseits.

    Warum Mietvertrag? Sollte der Wohnraum "nur" überlassen werden, müsste das Bafög-Amt dies eigentlich doch als "Wohnen bei den Eltern" einstufen, weshalb die Förderung ja dann ausfällt.

    Der Vater mag zwar die Immobilien besitzen, aber dennoch ist er alles andere als reich. Unter anderem ein hoherer Kredit muss abgezahlt werden, weshalb er selbst nichts zu verschenken hat.

    Unterhalt hat der Vater ohnehin schon zu zahlen (roundabout 160€ mtl.).


    Gibt es eine gute Quelle um solche gesetzlichen Regelungen des Mietrechts nachzulesen - also speziell die 75%-Marke?
     
  4. 10. Mai 2011
    AW: Mietrecht: "kostenlos" vermieten

    Zu: a); b) kann ich dir nicht allzuviel sagen. Ist nicht wirklich mein Themengebiet.

    Zu c): Die Wohnung darf im Bezug auf BAföG NICHT im Besitz der Eltern stehen. Ist dies der Fall, wird der Student als "bei den Eltern wohnend" eingestuft. Und das dazu noch unabhängig davon ob eine Miete entrichtet wird oder nicht. Finde ich persönlich arm, ist aber leider so°!
     
  5. 10. Mai 2011
    AW: Mietrecht: "kostenlos" vermieten

    Das meinen die doch nicht ernst oder? Das ist wirklich arm. Der Fall lässt sich nämlich auf mich projezieren. Und im Moment zahle ich für meine Wohnung warm 512€, und trotz der Tatsache, dass die Immobilie ein Haus mit Grundstück ist, wäre sie im Endeffekt wohl günstiger für mich.. wäre da die Sache mit dem Bafög nicht.

    Da der Wohnungsmarkt in meiner Heimatstadt (eher Dorf) nicht viel hergibt wäre das mittlerweile auch fast Option Nummer 1 für die Mission "günstigeres Wohnen". Da bliebe ja so nur noch die Möglichkeit mietfrei zu wohnen und auf Bafög zu verzichten, aber naja, da kommt im Endeffekt das gleiche raus wie mit der derzeitigen Situation.


    Das nenn ich aber echt mal Unfug. Komische Regelung.
     
  6. 10. Mai 2011
    AW: Mietrecht: "kostenlos" vermieten

    zu der 75% Regelung siehe hier:

    Bestimmt das Finanzamt die Miethöhe?

    dort wird auf das entsprechende BMF - Schreiben verwiesen. Scheint sich aber ja ohnehin erledigt zu haben, wenn die Wohnung nicht im Eigentum der Eltern stehen darf. Andererseits, prüft der Staat das nach bzw muss man bei Beantragung irgendwie den Mietvertrag vorlegen?
     
  7. 10. Mai 2011
    AW: Mietrecht: "kostenlos" vermieten

    Eine gewisse Mindestmiete ist nach meinem Kenntnisstand jedoch nicht erforderlich, die Wohnung kann ja unter Eigenbedarf laufen und wird somit privat genutzt. Was das allerdings steuerlich ausmacht weiß ich nicht..
     
  8. 10. Mai 2011
    AW: Mietrecht: "kostenlos" vermieten

    @daver
    Ja, man muss einen Mietvertrag vorlegen. Ich denke mal die Übereinstimmung Vater / Vermieter dürfte dort auffallen.

    @wave
    Ja, das ist die Frage. Für mich wäre es ja aus finanzieller Sicht immer noch attraktiv, sollte ich auf den Unterhalt verzichten und dafür das Haus bekommen.


    Der Link ist sehr aufschlussreich, Dankeschön! Ist ja alles ein wenig unvorteilhaft gemacht.
     
  9. 10. Mai 2011
    AW: Mietrecht: "kostenlos" vermieten

    Soweit ich weiß, darfst du nicht in einer Immobilie deiner Eltern leben, wenn du nicht willst, dass dein Bafög davon betroffen ist, habe das damals auch alles von meinem Anwalt erklärt bekommen, jedoch ist das Wissen nurnoch zerstreut vorhanden
     
  10. 11. Mai 2011
    AW: Mietrecht: "kostenlos" vermieten

    Zu a) Ja er muss 75% der Durchschnittsmiete verlangen. D.h. er zahlt dir die Miete und du überweißt die zurück.

    zu b) Er kann die Investitionen sowie deine Unterstüzung absetzen

    zu c) siehe oben
     
  11. 11. Mai 2011
    AW: Mietrecht: "kostenlos" vermieten

    Ich wollte nochmal meinen Beitrag von oben ergänzen. Es ist in der Tat eine lächerliche Regelung, es gibt aber auch jede Menge Möglichkeiten diese komplett zu umgehen. Vorallem nach der neuen BafÖG Änderung die nun die Förderungssumme unabhängig von den Mietkosten macht.


    1. Deine aktuelle Wohnung kündigen

    2. Die Regelung bezieht sich wirklich nur auf "In Besitz der ELTERN". Du kannst also Verwandte fragen (Oma, Opa...) ob du dort einen Zweitwohnsitz anmelden darfst!

    3. Inmobilie komplett privat laufen lassen als "Eigenbedarf" und dort deinen Hauptwohnsitz druf anmelden.

    Taddaaaa nun hast du einen gültigen Zweitwohnsitz bei Oma und du bekommst den "außerhalb wohnend" Satz. Sieht zwar im Antrag bissel absurd aus, kann aber keiner etwas gegen machen.

    Und da dein Vater die Inmobilie NICHT vermietet, sondern selbst nutzt... gibs auch keine "Mindestmiete". Da du deinen Zweitwohnsitz bei Oma hast, brauchste auch keinen Mietvertrag für die Inmobilie
     
  12. 21. Mai 2011
    AW: Mietrecht: "kostenlos" vermieten

    nun die sache bei mir ist so...
    meine tochter wohnt im haus meines schwgers, zahlt die üblichen posten wie strom,gas grundsteuer und alles was so anfällt.
    habe mich beim fiskus schlau gemacht: solange der besitzer keinerlei steurrechtliche geltung für den wohnraum macht,kann er den wohnrau "überlassen" und zwar kostenlos.
    bei 75% des üblichen mietspiegels (sofern vorhanden) kann er voll den wohnraumunterhalt als werbungskosten eintragen.
    bei einer geringeren mietgebühr muß er dann vorraussichtliche gewinne und kosten gegen rechnen und das ist aufwändig.
    wir regelten das so dass kleine dinge von uns aus bezahlt werden und meine tochter
    monatlich einen obolus X auf ein sparbuch einzahlt (ähnlich kaution) und davon der gebäudeerhalt und größere reparaturn bzw.schornsteifeger,heizungswartung strassenreinigung etc, bezahlt wird, alles in allem komplettes haus mit ca.140m² wohnfläche 700m² grunstück doppelgarage usw. für 500-580EURwarm hat.

    das ist auch eine lösung.

    in diesem sinne, der olle kyndros
     
  13. 5. Juni 2011
    AW: Mietrecht: "kostenlos" vermieten

    Klingt gut! Alles klar, dann hätte ich soweit erst einmal einen Überblick. Klingt soweit alles verständlich, danke für Eure Antworten..
     
  14. 6. Juni 2011
    AW: Mietrecht: "kostenlos" vermieten

    HI,

    bei Überweisung des Obulus sollte keine Angaben, wie "Miete" o.ä. da stehen, da ansonsten das FA oder der SB Fragen stellen könnte.
    Wenn man es nämlich nicht versteuert, aber trotzdem Geld bekommt, kann das bis zu 10 Jahre nachveranlagt werden.

    Cu
    Death-Punk
     
  15. 7. Juni 2011
    AW: Mietrecht: "kostenlos" vermieten

    Ah, okay, aber haken wir das Thema mal so ab und die neue Frage lautet: Mietspiegel?

    Für meinen Wohnort (eine Stadt), welche nur knappe 3000 Einwohner beherbergt, gibt es logischerweise keinen Mietspiegel.

    Schaue ich mir mal den Mietzins für einzelne Wohnungn an, so komme ich auf einen m²-Preis von 3,99€ bis 5,60€.

    52m² Wfl.: 4,80€ / m²
    75: 5,33€
    113: 3,99€
    57: 5,43€
    -----
    77: 4,54€
    72: 4,65€

    macht im Schnitt 4,79€ für den Quadratmeter.

    Die beiden Wohnungen unter dem Trennstrich sind in meinem Haus. Lage ist in der Innenstadt, was aber bei einer solch kleinen Stadt keine Preisunterschiede begründen dürfte.

    Damals sagte mir mein Vermieter, dass er bei dem Mietzins nicht weiter runtergehen könne. KÖNNE! Fakt ist, er bekommt seit über 1,5 Jahren hier kaum eine Wohnung vermietet, ich war da eher der Zufall. Und wenn ich ausziehe bekommt er auch keinen Nachmieter, des weiteren will er das Haus eh veräußern.

    Ich überlege jetzt, mit ihm über die 77m² Wohnung im 1. OG zu verhandeln, da ich aus dem EG rausmöchte. Sollte er mir die besagte Wohnung zu einer günstigeren Kaltmiete als meine jetzige anbieten, wäre das eine Idee.
    Desweiteren ist das eine Maisonettewohnung und offenen Ess-Wohnbereich. Nur halt im Prinzip zu teuer.

    Fraglich für mich ist jetzt, inwiefern er da freien Spielraum hat und wie ein Mietspiegel hier bestimmt wird?

    Wenn er steuerrechtlich keinen Nachteil hat lohnt es sich ja für ihn immer noch, mir die Wohnung für einen Appel und nen Ei zu vermieten, ehe er gar nichts bekommt. Ich sage mal, selbst 250€ sind besser als nichts.
     
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