Rechtslage in Deutschland: Ärztliche Falschbehandlung

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von d1n, 14. Mai 2011 .

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. 14. Mai 2011
    moin leute,

    unzwar habe ich mal eine frage zum thema, wie die rechtliche lage in unserem lande aussieht, ob man einen arzt wegen einer fehlbehandlung anzeigen kann.

    zum problem:
    ich ging elf jahre immer zum gleichen zahnarzt. habe dort wie üblich ab und zu den zahnstein entfernen lassen und auch immer die backenzähne versiegeln lassen.
    jetzt bin ich einfach mal zu einem anderen zahnarzt gewechselt und bei dem ersten zahnarztbesuch aus allen wolken gefallen:
    er sagt, dass meine ganzen backenzähne voller löcher sind (hat auch mit einer kamera fotos von den zähnen gemacht und die die gezeigt) und allgemein die hinteren backenzähne in einem sehr miserablen zustand sind.
    folge dessen -> 8 zähne müssen behandelt werden; d.h bei 5 zähnen ist bis jetzt eine kermaikfüllung drin; bei einem muss eine krone rein, da diese mit einer füllung nicht mehr zu retten ist. 2 zähne stehen noch aus (denke aber mal bei beidem eine normale füllung).

    der gau ist, dass meine alte zahnärtzin NIE etwas davon gesagt hat, dass die zähne löcher haben und das dort etwas gemacht werden muss. sie meinte immer, dass man die zähne mit einer "spezialversieglung" behandelt könnte und es keinen gründ gäbe zu bohren. so hat sie diese zähne auch immer schön weiter versiegelt (obwohl ja mit karies befallen)...

    nun aber zu dem punkt, warum ich da gerne rechtlich gegen vorgehen will:
    es ist ja nicht so, dass die kasse die ganzen kosten übernimmt, die für die behandlung der 6 zähne anfallen.
    es ist so, dass eine keramikfüllung ~58euro kostet und bei der krone liegt der kassenanteil bei ~109euro und der patientenanteil bei ~408euro.
    das wären also insgesamt: 7*58 + 408 = 814euro die ich/meine eltern bezahlen müsste/n.

    gibt es jetzt eine möglichkeit meinerseits, das geld irgendwie zurückzuverlangen von meiner alten zahnärztin oder sie wegen fehlbehandlung anzuzeigen?
    ich war regelmäßig alle halbe jahre dort und habe immer schön alles versiegeln lassen, weil sie es ja für richtig gehalten hat, es aber ja nichts gebracht hat bzw das ganze alles nur noch schlimmer gemacht hat.

    freue mich über jede nützliche antwort/ bw ist klar


    mfg
    ChillOutMan
     
  2. 14. Mai 2011
    AW: Rechtslage in Deutschland: Ärztliche Falschbehandlung

    bevor du rechtlich irgendwas machst solltest du dir weitere meinungen einholen
     
  3. 14. Mai 2011
    AW: Rechtslage in Deutschland: Ärztliche Falschbehandlung

    Geh zu nem Rechtsanwalt und nicht in ein Forum mit sowas.

    Da liegt wohl GANZ klar eine Fehlbehandlung deiner alten Ärztin vor. Rechtsanwalt und ab dafür.
     
  4. 14. Mai 2011
    AW: Rechtslage in Deutschland: Ärztliche Falschbehandlung

    war letzesmal bei nem zahnarzt der wollte 1000EUR von mir. dann ne andere meinung eingeholt und der hat gemeint es wäre alles okay
     
  5. 14. Mai 2011
    AW: Rechtslage in Deutschland: Ärztliche Falschbehandlung

    ist häufig so, deswegen würd ich mindestens 3 meinungen einholen, bevor ich rechtlich irgendwas in die wege leite oder mich operieren lasse

    denn so traurig es auch ist, ein großteil der ärzte sind geldgierige zigeuner :thumbsdown:

    ich bin echt froh wenn meine cousine demnächst mit ihrem zahnmedizin studium fertig ist dann habe ich jemanden dem man in der hinsicht vertrauen kann
     
  6. 14. Mai 2011
    AW: Rechtslage in Deutschland: Ärztliche Falschbehandlung

    Selbstverständlich kannst du auf Schadenersatz, Kostenbeteiligung, was immer genau das in diesem Fall ist, klagen. Für sie selbst wird das vermutlich keine Konsequenzen haben, gegen solche Fälle ist man zumindest teilversichert. Ein weiteres Gutachten (s. Reich & Potent) und ab zum Rechtsanwalt. Ich weiß nicht, ob es den Versuch wert ist, mit einem zweiten Gutachten nochmal bei der Alten anzutanzen und dort um Erklärung und Kostenbeteiligung zu bitten. Anständig ist es wohl.
    Und jetzt stinkst du aus dem Mund und bist in zwei Jahren tot? Will sagen, wo ist die Pointe...
     
  7. 14. Mai 2011
    AW: Rechtslage in Deutschland: Ärztliche Falschbehandlung

    Abgesehen von einer Anzeige könntest du noch etwas versuchen um die Kosten zum größten Teil zu reduzieren. Hast du mal etwas von Amalgamallergie gehört ? Haben zwar nur sehr wenige (1: 1000), aber beim Nachweis einer solchen Allergie MUSS die Krankenkasse die Keramikfüllungen VOLLSTÄNDIG bezahlen.

    Ich hatte nämlich letztens auch so einen Fall: 4 Füllungen = ~ 380 EUR Eigenanteil!

    Mir wurde dann empfohlen ein Allergietest gegen o.g Stoffe zu machen: Also ab die Post zum Hautarzt, Pflaster druf, nach 24 Stunden hats gejuckt, dann weiter gekratzt^^ ... nach 48 Stunden Pflaster gelöst, Rötungen auf der Haut -> Allergieausweis: Amalgam ++. Dann Versicherung angerufen, die natürlich am Lügen das sich die Balken biegen (vonwegen es würde andere kostenlose FÜllstoffe geben als Keramik). ... joa bin dann zum Zahnarzt, hab den Ausweis vorgelegt und heute (2 Jahre später) NICHTS für meine Füllungen geblecht
     
  8. 14. Mai 2011
    AW: Rechtslage in Deutschland: Ärztliche Falschbehandlung

    bei mir ging es um eine minimale verfärbung an einem backenzahn.

    der punkt war, dass der eine meinte, dass man das sofort behandelt muss usw... (~1200EUR)
    der andere hat gemeint, dass alles okay wäre, denn die verfärbung wäre nur oberflächlich.

    dazu muss man sagen, dass ich bei dem teuren noch nie zuvor war und bei dem, der sagte, dass nichst wäre schon etliche jahre. (ink vieler bekannter)
     
  9. 14. Mai 2011
    AW: Rechtslage in Deutschland: Ärztliche Falschbehandlung

    September 2006 ....
    Eig müsstest du doch wissen, dass man bei sowas lieber n Anwalt zu rate zieht, weil es hier nur Hobbyanwälte gibt...


    Erstmal geh zu nem anderen Zahnarzt.. am besten einen wo deine Freunde auch hingehen und mit dem sie bisher keine schlechten erfahrungen gemacht haben..

    Wenn der das gleiche sagt wie die zweite Meinung dann gehst du zu deiner ersten Zahnärztin und konfrontierst sie mit diesem erschreckenden Ergebnis...

    Vlt. zahlt sie ja schon freiwillig?
    Ein Fehlverhalten liegt auf jedenfall vor... ist nur die Frage wie das zu ahnden ist

    grüße.
     
  10. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.