unverschuldeter Unfall: wie vorgehen?

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von variat, 16. Mai 2011 .

Schlagworte:
  1. 16. Mai 2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    Hatte am Freitag einen unverschuldeten Unfall, mir wurde die Vorfahrt genommen. auto sieht nun aus wie folgt: hier

    Einigen Einschätzungen zu Folge ein Totalschaden. Ich war heute morgen in der Werkstatt.. die wollen erst einmal einen Kostenvoranschlag machen und sich mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung setzen ob das repariert werden darf oder ob ein Gutachter hinzugezogen werden soll.

    Wie soll ich nun weiter vorgehen, was steht mir zu, worauf sollte ich achten?

    Stress- und zeitbedingt möchte ich das ganze so schnell wie möglich über die Bühne bringen. Kann der Schaden repariert werden, so soll es auch gemacht werden. Falls nicht, lasse ich der Werkstatt meines Vertrauens einen Gutachter ordern, der letztlich das Gutachten erstellen darf.

    Da ich jedoch vier mal die Woche knappe 40km zur Hochschule zu fahren habe, bin ich auf mein auto angewiesen. Im Falle einer Reparatur steht mir ja ein Leihwagen zu. Den würde ich dann ja auch direkt vom autohaus bekommen.

    Sollte das Fahrzeug nicht repariert werden können, was ist dann? Steht mir dann ein Leihwagen für zwei Wochen zu?

    Leider lassen sich die Türen zwar verriegeln, aber so richtig zu ist das nicht. Vor allem kann es auch reinregnen und die Fensterscheibe Beifahrer geht nicht mehr hoch. also nicht gerade empfehlenswert mit dem auto zur Hochschule zu fahren. Wird das auto beispielsweise gestohlen bin ich ja der Depp und bekomme nichts.

    Bräuchte daher mal kurz aufklärung vor allem bezüglich eines Leihwagens, aber auch generell wie ich am besten vorgehe.
     
  2. 16. Mai 2011
    AW: unverschuldeter Unfall: wie vorgehen?

    Kurze Anmerkung: Der Link führt in den Thread "Dein Auto" zu Posts die über zwei Jahre alt sind. Ist das so beabsichtigt? Dort gibt es nämlich kein Foto...
     
  3. 16. Mai 2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    AW: unverschuldeter Unfall: wie vorgehen?

    Dein Auto - Seite 237 - RR:Board

    AW: Dein Auto
    Alt Gestern, 21:27

    Ich sehe da keine 2 Jahre

    B2T:

    Habt ihr die Polizei hinzugezogen?
    Wenn ja, muesste die sich ja alles notiert haben (Unfallhergang ect.)
    Kontaktier mal deine Versicherung diesbezueglich.
     
  4. 16. Mai 2011
    AW: unverschuldeter Unfall: wie vorgehen?

    Ich weiß ja nicht welchemLink du gefolgt bist, aber ich bin hier hin gekommen:
     
  5. 16. Mai 2011
    AW: unverschuldeter Unfall: wie vorgehen?

    Dir steht eben nicht automatisch ein Leihwagen zu. Das muss erstmal mit der Versicherung des Anderen abgeklärt werden. Du bist dazu verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Geh also nicht automatisch davon aus, dass Dir ein Leihwagen zusteht. Klär das einfach ab.

    Alles andere wird auch die Versicherung übernehmen. Hier wird dir keiner was anderes sagen als "Abwarten und Tee trinken", was das Auto, seine Reparatur bzw. eine Wiederbeschaffung angeht.

    Alles was den Leihwagen betrifft, da würde ich die Versicherung direkt kontaktieren, anschließend ein Autohaus (muss nicht zwangsläufig die Werkstatt sein) aufsuchen, das alle Konditionen mit der Versicherung abklärt, die dir vorher das Okay für ein Leihwagen gegeben hat.
     
  6. 16. Mai 2011
    AW: unverschuldeter Unfall: wie vorgehen?

    Nene, passt schon eigentlich.


    Negativ. Ich hab die Polizei angerufen, da jedoch keinen Personen zu Schaden kamen und wir uns über die Schuldfrage einig waren, verzichtete die Polizei darauf zu kommen.

    Da ich ja zur Hochschule fahren muss bin ich zwangweise auf ein Fahrzeug angewiesen. Die Werkstatt wollte ja nun einen KVA anfertigen und sich mit der Versicherung in Verbindung setzen und sich anschließend bei ir melden. Ich hoffe ja, dass sie zeitnah mal anrufen.
    Das Fahrzeug ist zwar fahrbereit, aber nur bedingt gesichert. Unerlaubtes Einsteigen in das Fahrzeug ist recht easy möglich --> Diebstahl etc.

    Laut meiner Recherche bin ich zu einem Leihwagen berechtigt, jedoch soll das teils kompliziert sein. Kostenfrage..
     
  7. 16. Mai 2011
    AW: unverschuldeter Unfall: wie vorgehen?

    Mietwagenkosten:Für die Dauer der Reparaturzeit steht dem Geschädigten bei entsprechenden Bedarf ein Anspruch auf einen Mietwagen zu.
    Gleiches gilt bei einem Totalschaden. Hier darf sich der Geschädigte für die Dauer der Wiederbeschaffungszeit einen Ersatzwagen mieten, wobei je nach Typ i.d.R. ein Zeitraum von 2 - 3 Wochen nicht überschritten werden sollte. Anderes kann bei Exoten oder Oldtimern gelten, die nicht ohne weiteres innerhalb dieses Zeitraums zu beschaffen sind.
    Grundsätzlich darf nach einem unverschuldeten Unfall ein Wagen des gleichen Typs angemietet werden, allerdings muß sich der Geschädigte hier die sog. ersparten Eigenaufwendungen anrechnen lassen. Dabei handelt es um solche Kosten, die der Geschädigte ohne den Unfall hätte aufwenden müssen, z.B. Unterhalts- und Abnutzungskosten für seinen PKW.
    Tatsächlich führt dies in der Praxis dazu, daß die Versicherer i.d.R.nur die Kosten für einen Mietwagen unterhalb der Klasse des eigenen PKW´s vollständig erstatten.
    Da auch die Rechtsprechung diese Problematik nicht ganz einheitlich beurteilt, sollten Sie sich vor der Anmietung eines Ersatzwagens mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung in Verbindung setzen und sich erkundigen, welche Kosten tatsächlich übernommen werden.
    Dabei ist grundsätzlich zu beachten, daß die Kosten für einen Mietwagen nicht in allen Fällen übernommen werden. Dem Geschädigten obliegt im Falle eines Unfalls eine Schadensminderungspflicht. Dies bedeutet, daß der Geschädigte die Kosten für die Schadensregulierung nicht unnötig in die Höhe treiben darf.
    Benötigt ein Geschädigten bspw. den Mietwagen nur für wenige Kilometer Wegstrecke, dann kann die Versicherung die Erstattung der Mietwagenkosten verweigern, weil die Inanspruchnahme eines Taxis wesentlich billiger gewesen wäre.
    Grundsätzlich sollte folglich vor der Inanspruchnahme eines Mietwagens genau geprüft werden, ob ein solcher tatsächlich benötigt wird. In Zweifelsfällen empfiehlt sich stets, bei der gegnerischen Versicherung vorzusprechen und sich ggf. schriftlich die Kostenübernahme bestätigen zu lassen.

    Quelle: http://www.kanzlei.de/unfalld2.htm
     
  8. 16. Mai 2011
    AW: unverschuldeter Unfall: wie vorgehen?

    such dir nen anwalt. der holt dir das maximum raus, beantwortet deine fragen fachkundig und wird von der gegnerischen versicherung bezahlt. der kennt auch gescheite gutachter und du hast keine scherereien ausser ab und zu mal nen wisch zu unterschreiben und auf die kohle zu warten

    hatte letztens auch nen unfall mitm motorrad, mopped totalschaden, unverschuldet. war ganz angenehm damit nix zu tun zu haben und 2 wochen war die kohle auf meinem konto.
     
  9. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.