#1 17. Mai 2011 Hallo meine Meister der Informationstechnik, mein Cheff hat jetzt zum dritten mal ne Beschuldigung bekommen, dass er Musik geladen hat obwohl das nicht der Fall ist. Wie kann das passieren und wie kann man sich davor schützen? Bitte um eine schnelle Antwort! + Multi-Zitat Zitieren
#2 17. Mai 2011 AW: Falsche Beschuldigung für einen Download Genau über solche Fälle haben sie einmal in Akte berichtet!! Wie kann das passieren? Ganz einfach ... die "Firmen" suchen in P2P-Netzwerken einfach nach IP´s die Titel anbieten ... laden diese dann von denen und zeichnen IP + Uhrzeit auf ... wenn jedoch IP oder Uhrzeit (was wohl eher der Fall sein wird) nicht 100%ig exakt aufgezeichnet wurde, trifft die Beschuldigung einen total unschuldigen!! mfg daydreamer + Multi-Zitat Zitieren
#3 17. Mai 2011 AW: Falsche Beschuldigung für einen Download Aber wieso sollten die IPs nicht korrekt sein und wer gibt denen die Berechtigung einfach dann die IPs zu erfinden wenn ich das richtig verstanden habe? + Multi-Zitat Zitieren
#4 17. Mai 2011 AW: Falsche Beschuldigung für einen Download Wenn du einen Normalen DSL Anschluss hast wird dir beim Verbinden eine neue IP Adresse zugewisen. Wenn also grad zufällig jemand anderes diese Adresse zum Download genutzt hat und die Uhrzeit nicht exakt ist, kann es also den Treffen der zu eine späteren Zeitpunkt diese IP Adresse erwischt. Hat was damit zu tun um IP Adressen zu sparen. Wenn jeder eine feste bekommen würde gäbe es jetzt schon größere Probleme mit freien Adressen. Aber mal zurück zum Thema. Der soll das nem Anwalt geben der das Prüfen soll. Es werden oft Briefe verschickt, oftmals ohne Grundlage. + Multi-Zitat Zitieren
#5 18. Mai 2011 AW: Falsche Beschuldigung für einen Download Er weiß nicht wie er das Gegenteil beweisen soll, das ist das große Problem. Laut deiner Aussage kann es praktisch also jeden Internetnutzer treffen oder wie? + Multi-Zitat Zitieren
#6 18. Mai 2011 AW: Falsche Beschuldigung für einen Download Man in the Middle Masche ( Abmahnungen zu unrecht ) - Echte-Abzocke.de + Multi-Zitat Zitieren
#7 18. Mai 2011 AW: Falsche Beschuldigung für einen Download leute lest doch mal - sein chef - schon das 3. mal nen chef hat sicher angestellte und mehrere pcs, handelt sich wohl um eine firma? kann ja sein dass mitarbeiter was geladen haben? viele firmen loggen doch alles mit, würde er das auch machen dann könnte er ja die schuldigen ausfindig machen? + Multi-Zitat Zitieren
#8 18. Mai 2011 AW: Falsche Beschuldigung für einen Download Danke Scratsch, dass du so auf Genauigkeit achtest. Aber nein, das ist auf ihn Privat bezogen. Nicht in der Firma. + Multi-Zitat Zitieren
#9 18. Mai 2011 AW: Falsche Beschuldigung für einen Download hat der nen offenes wlan? mein nachbar hat z.b. auch nen offenes wlan was ich hin und wieder mal benutzte zum laden =) + Multi-Zitat Zitieren
#10 18. Mai 2011 AW: Falsche Beschuldigung für einen Download solange nichts per einschreiben kommt generell einfach ignorieren wenn er nichts getan hat hat er auch nichts zu befürchten + Multi-Zitat Zitieren
#11 19. Mai 2011 AW: Falsche Beschuldigung für einen Download Kann ich mir so auch nur vorstellen. Sicher wählt sich einer aus der Nachbarschaft bei ihm ein und geht über seine Leitung ins Netz. Hierbei gilt meines wissens nach, unwissenheit schützt vor strafe nicht, er ist verpflichtet sein netzwerk zu sichern. + Multi-Zitat Zitieren
#12 19. Mai 2011 AW: Falsche Beschuldigung für einen Download hat er Kinder, ne Frau oder bekannte die in seinem Netzwerk surfen? + Multi-Zitat Zitieren
#13 19. Mai 2011 AW: Falsche Beschuldigung für einen Download Wahrscheinlich wird dein Chef als Vicsocks verwendet. + Multi-Zitat Zitieren
#14 19. Mai 2011 AW: Falsche Beschuldigung für einen Download um über P2P Lieder zu laden.. natürlich .. Er soll es einfach an einen Anwalt geben. + Multi-Zitat Zitieren
#15 19. Mai 2011 AW: Falsche Beschuldigung für einen Download 1.) Mal ... ja das kann jeden Internetbenutzer treffen ... 2.) Er muss nicht das Gegenteil beweisen, sondern sie müssen ihm das zuerst mal stichhaltig beweisen ... falls es tatsächlich vor Gericht kommen würde (was sich aber eher ausschließen lässt), würde wahrscheinlich ein Gutachter festlegen, ob die Methode zur IP-Ermittlung korrekt erfolgen konnte, bzw. ob diese eine zu hohe Fehlerquote hat!! mfg daydreamer + Multi-Zitat Zitieren