Falsche Beschuldigung für einen Download

Dieses Thema im Forum "Sicherheit & Datenschutz" wurde erstellt von KissOfDeath, 17. Mai 2011 .

Schlagworte:
  1. 17. Mai 2011
    Hallo meine Meister der Informationstechnik,

    mein Cheff hat jetzt zum dritten mal ne Beschuldigung bekommen, dass er Musik geladen hat obwohl das nicht der Fall ist.
    Wie kann das passieren und wie kann man sich davor schützen?

    Bitte um eine schnelle Antwort!
     
  2. 17. Mai 2011
    AW: Falsche Beschuldigung für einen Download

    Genau über solche Fälle haben sie einmal in Akte berichtet!!

    Wie kann das passieren?
    Ganz einfach ... die "Firmen" suchen in P2P-Netzwerken einfach nach IP´s die Titel anbieten ... laden diese dann von denen und zeichnen IP + Uhrzeit auf ... wenn jedoch IP oder Uhrzeit (was wohl eher der Fall sein wird) nicht 100%ig exakt aufgezeichnet wurde, trifft die Beschuldigung einen total unschuldigen!!

    mfg
    daydreamer
     
  3. 17. Mai 2011
    AW: Falsche Beschuldigung für einen Download

    Aber wieso sollten die IPs nicht korrekt sein und wer gibt denen die Berechtigung einfach dann die IPs zu erfinden wenn ich das richtig verstanden habe?
     
  4. 17. Mai 2011
    AW: Falsche Beschuldigung für einen Download

    Wenn du einen Normalen DSL Anschluss hast wird dir beim Verbinden eine neue IP Adresse zugewisen.

    Wenn also grad zufällig jemand anderes diese Adresse zum Download genutzt hat und die Uhrzeit nicht exakt ist, kann es also den Treffen der zu eine späteren Zeitpunkt diese IP Adresse erwischt.

    Hat was damit zu tun um IP Adressen zu sparen. Wenn jeder eine feste bekommen würde gäbe es jetzt schon größere Probleme mit freien Adressen.


    Aber mal zurück zum Thema. Der soll das nem Anwalt geben der das Prüfen soll. Es werden oft Briefe verschickt, oftmals ohne Grundlage.
     
  5. 18. Mai 2011
    AW: Falsche Beschuldigung für einen Download

    Er weiß nicht wie er das Gegenteil beweisen soll, das ist das große Problem.

    Laut deiner Aussage kann es praktisch also jeden Internetnutzer treffen oder wie?
     
  6. 18. Mai 2011
    AW: Falsche Beschuldigung für einen Download

    “Man in the Middle” Masche ( Abmahnungen zu unrecht ) - Echte-Abzocke.de
     
  7. 18. Mai 2011
    AW: Falsche Beschuldigung für einen Download

    leute lest doch mal

    - sein chef
    - schon das 3. mal

    nen chef hat sicher angestellte und mehrere pcs, handelt sich wohl um eine firma? kann ja sein dass mitarbeiter was geladen haben? viele firmen loggen doch alles mit, würde er das auch machen dann könnte er ja die schuldigen ausfindig machen?
     
  8. 18. Mai 2011
    AW: Falsche Beschuldigung für einen Download

    Danke Scratsch, dass du so auf Genauigkeit achtest.

    Aber nein, das ist auf ihn Privat bezogen. Nicht in der Firma.
     
  9. 18. Mai 2011
    AW: Falsche Beschuldigung für einen Download

    hat der nen offenes wlan?
    mein nachbar hat z.b. auch nen offenes wlan was ich hin und wieder mal benutzte zum laden =)
     
  10. 18. Mai 2011
    AW: Falsche Beschuldigung für einen Download

    solange nichts per einschreiben kommt generell einfach ignorieren

    wenn er nichts getan hat hat er auch nichts zu befürchten
     
  11. 19. Mai 2011
    AW: Falsche Beschuldigung für einen Download

    Kann ich mir so auch nur vorstellen. Sicher wählt sich einer aus der Nachbarschaft bei ihm ein und geht über seine Leitung ins Netz. Hierbei gilt meines wissens nach, unwissenheit schützt vor strafe nicht, er ist verpflichtet sein netzwerk zu sichern.
     
  12. 19. Mai 2011
    AW: Falsche Beschuldigung für einen Download

    hat er Kinder, ne Frau oder bekannte die in seinem Netzwerk surfen?
     
  13. 19. Mai 2011
    AW: Falsche Beschuldigung für einen Download

    Wahrscheinlich wird dein Chef als Vicsocks verwendet.
     
  14. 19. Mai 2011
    AW: Falsche Beschuldigung für einen Download

    um über P2P Lieder zu laden.. natürlich ..

    Er soll es einfach an einen Anwalt geben.
     
  15. 19. Mai 2011
    AW: Falsche Beschuldigung für einen Download

    1.) Mal ... ja das kann jeden Internetbenutzer treffen ...

    2.) Er muss nicht das Gegenteil beweisen, sondern sie müssen ihm das zuerst mal stichhaltig beweisen ... falls es tatsächlich vor Gericht kommen würde (was sich aber eher ausschließen lässt), würde wahrscheinlich ein Gutachter festlegen, ob die Methode zur IP-Ermittlung korrekt erfolgen konnte, bzw. ob diese eine zu hohe Fehlerquote hat!!

    mfg
    daydreamer
     
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