Nachsitzen im betrieb

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von Wikinger, 23. Mai 2011 .

Schlagworte:
  1. 23. Mai 2011
    sers. Wie ist da die Rechtslage. Bin 23, 2 Monate vor ende der Lehre, arbeite heute 9 Stunden und muss nach Feierabend 1 Stunde nachsitzen, also keine Arbeit machen die meiner Ausbildung nützt oder sowas... Ist das rechtens??? Unbezahlt 1 stunde iwas nutzloses machen?
     
  2. 23. Mai 2011
    AW: Nachsitzen im betrieb

    Nachsitzen ? Wusste nichtmal dass es während der Lehre sowas gibt hahahaha, dass auch noch mit 23, schmeckt ziemlich bitter.

    Ob das rechtens ist oder nicht ist doch eigentlich nebensächlich, du hast deine Lehre fast fertig also mach einfach dass was man dir sagt, so schlimm kanns ja nicht sein.
     
  3. 23. Mai 2011
    AW: Nachsitzen im betrieb

    Was verstehst du unter nachsitzen? Ich kann mir jetzt eher weniger Vorstellen das du einfach eine Stunde rumsitzen sollst.

    Generell bist du als Azubi nur in absoluten Notfällen verpflichtet Überstunden abzuleisten (Personalmangel wäre z.B. keiner). Unbezahlte gehen schon gar nicht.

    Allerdings solltest du dir Überlegen ob es sich wegen einer Stunde lohnt auf den Putz zu hauen. Das wird sich kaum positiv auf die Gesamtsituation auswirken.
     
  4. 23. Mai 2011
    AW: Nachsitzen im betrieb

    musste auch öffters schon länger bleiben der betrieb hat kann für das geschäftsinteresse nutzen kannst zu IHK gehen die sagen das selbe ...
     
  5. 23. Mai 2011
    AW: Nachsitzen im betrieb

    Aber unbezahlt?

    Ich sags mal so, mach die Augen zu und hau die 1 Stunde weg. Du machst gerade deine Lehre fertig, mach dir nicht noch unnötig Stress deswegen. Wenn du sie sicher in der Tasche hast, kannse anfangen Radau zu machen
     
  6. 23. Mai 2011
    AW: Nachsitzen im betrieb

    Dein Betrieb kann dir anordnen länger zu bleiben. In besonderen Fällen auch noch deutlich länger, aber im Normalfall sind 10Stunden schon akzeptabel. Allerdings ist der Betrieb dir, wenn dir dieser schon keine Sondervergütung gibt dazu verpflichtet diese Überstunde/n anzurechnen, sodass du diese woanders abziehen darfst.
     
  7. 23. Mai 2011
    AW: Nachsitzen im betrieb

    Also Betriebe dürfen dich schon bis zu 10 Stunden pro Tag beschäftigen,solange alles wieder ausgeglichen wird.(Freizeitausgleich/Ausbezahlung der Überstunden)

    So wie ich das verstehe gilt dies ja eh nur für diesen einen Tag.
    Mehr als 10 Stunden wären aber nicht rechtens.
     
  8. 23. Mai 2011
    AW: Nachsitzen im betrieb

    Hab geschickt um deine Volljährigkeit herumgelesen. Den Part aus meinem obigen Post bitte vergessen
     
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