#1 31. Mai 2011 Huhu, ich würde wenn ich LEIDER aus Australien wieder zurückkomme zum studieren für Nebenjobs gerne meine australischen Gabelstaplerschein transferieren lassen, hat jemand eine Ahnung ob das in irgendeiner Art möglich ist? Wenn ja wo könnte ich das machen? Und stimmt es das man in Deutschland wenn der Forklift 3,5t übersteigt einen C/ C1 Führerschein braucht oO? bzw. ist das aufs zulässige Maximalgewicht bezogen? Wäre ja ein absoluter i*t sowas. mfg + Multi-Zitat Zitieren
#2 31. Mai 2011 AW: Gabelstaplerschein übertragen Hi, lies dich mal hier ein, da steht alles drin. Hier jetzt nur mal ein Auszug Cu Death-Punk + Multi-Zitat Zitieren
#3 31. Mai 2011 AW: Gabelstaplerschein übertragen Sicher?. Es geht ja nicht um meinen Führerschein, den habe ich auch in Deutschland schon eine Weile. Der Gabelstaplerschein scheint ja irgendwie separat vergeben zu werden bei Seminaren vom Tüv usw. deshalb frage ich mich wo ich mich da genau zu melden habe. + Multi-Zitat Zitieren
#4 31. Mai 2011 AW: Gabelstaplerschein übertragen Hi, Wiki meint das dazu: Quelle Und aus der rechtssprechung bzw. den Paragraphen dazu ist nicht wirklich was rauszulesen. Ich würde an deiner Stelle mal beim ADAC oder dem TÜV anrufen und da nachfragen. Cu Death-Punk + Multi-Zitat Zitieren
#5 31. Mai 2011 AW: Gabelstaplerschein übertragen Hier ist die Frage perfekt beantwortet: Ausland, Gabel-Staplerf Du brauchst also auf jeden Fall noch eine Unternehmensinterne unterweisung und es ist deinem chef überlassen ob du die prüfung für den stapler nochmal machen musst. Da es aber idR eh nur ein paar Stunden (Theorie und Praxis) dauert und falls es innerbetrieblich durchgeführt wird sogar umsosnt ist (ich habs zumindest umsonst bekommen als aushilfe) würd ich evtl den Nachmittag investieren. ob man einen c-schein braucht kann ich dir nicht beantworten ich glaube aber eher nicht. außer du fährst damit auf öffentlichem grund. falls es ein nicht öffentlicher grund ist (sprich firma) sollte der staplerschein und eine einweisung reichen. + Multi-Zitat Zitieren
#6 1. Juni 2011 AW: Gabelstaplerschein übertragen Dankesehr, wusste auch vorher gar nicht dass in Deutschland eine Lizenz keine Pflicht ist. + Multi-Zitat Zitieren
#7 1. Juni 2011 AW: Gabelstaplerschein übertragen Der Staplerschein ist keine Vorschrift vom Staat sondern von der zuständigen Berufsgenossenschaft bzw deren Versicherung... Ruf mal bei der zuständigen BG (BAU, Hafen oder so)an, evtl kann dir ein Ausbilder dir den auch einfach "neu" Austellen. Achso, Führerschein ist nicht nötig. Meistens bewegst du dich eh auf privat gelände und da greift die StVo eh nicht. Falls du einen Stapler mit Straßenzulassung fahren möchtest im öffentlichen Straßenverkehr, dann kommt es auf die Zulassung an, wie bei Autos, zul. Gesamtgewicht > 3.5T wird C-Klasse benötigt... Aber ist die Vmax < 6kmh ist kein Führerschein nötig, egal wie schwer das ding ist. Innerbetrieblich kommt es wie gesagt auf die BG an. Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution + Multi-Zitat Zitieren