schüler-bafög rückzahlung

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von Vince, 1. Juni 2011 .

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  1. 1. Juni 2011
    nabend,

    ich werd mal am besten gleich zum punkt kommen:

    august 2010 hab ich in hessen die fachoberschule der form-B (einjährig) begonnen, und kurz vor ende so ca 31.3.2011 abgebrochen. in der zeit bezog ich bafög in höhe von 533€ monatlich. da mir das geld in der schulzeit nicht ausreichte und ich nebenbei jobte und mit der schule nicht klarkam hab ich die schule abgebrochen un eine festanstellung angestrebt. dies auch gefunden, doch nun bin ich ca mit 600€ in der miese, muss miete zahlen und grad mehr oder weniger ums überleben kämpfen bin jede woche auf montage aber leider nicht zu oft. nun kam ich heute heim nach einer 3 tägigen montage heim lag ein brief vom bafög amt und fordern 1154 euro...

    bzw. steht im brief bei rückforderungsrestbetrag folgendes:
    1154,84€ ./. Bankrückruf i.H.v. 533,00€ = 621,84 €

    kann mir
    1. einer erklären ob ich auch wirklich die 1154 eier zurückzahlen muss oder die 621.84€
    2. ob es möglich ist mit absprache des zuständigen bafög amts die schulden ratenweise abzuzahlen (ich wollte sowieso das amt aufsuchen wollte nur nachfragen ob einer von euch das weiß)
    und 3. ob diese forderung überhaupt rechtens ist, denn im schreiben steht folgendes dabei:

    dieser bescheid ergeht, weil die ausbildungabgebrochen worden ist (§ 15b abs.4 bafög). der zuviel gezahlte betrag wird gemäß § 20 abs. 2 bafög §53 bafög i.V.m §50 abs 1 sgb x zurückgefordert. ausserdem ist gemäß §20 abs.2 bafög ausbildungsförderung für den teil eines monats zurückzuzahlen, in dem eine von ihnen zu vertretende unterbrechung der ausbildung vorliegt, und zwar vom 19.11.2011 - 23.11.2010.

    die können doch nicht das doppelte von mir verlangen wenn ich nur mal angenommen die 4 tage gefehlt habe????

    für hilfreiche antworten gibts aufjedenfall bw...

    mfg vince
     
  2. 2. Juni 2011
    AW: schüler-bafög rückzahlung

    die forderung ist korrekt, du musst 621,XX euro zurück zahlen. natürlich wirst du diese summe auch in raten begleichen können. du wirst dein einkommen und deine monatlichen ausgaben nachweisen müssen.
     
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