Legale Beschäftigung in Deutschland für 3 Monate einer Ausländerin

Dieses Thema im Forum "Allgemeines & Sonstiges" wurde erstellt von Codas, 3. Juni 2011 .

  1. 3. Juni 2011
    Hi,

    eine Freundin von mir kommt aus Russland für 3 Monate nach Deutschland.Sie kann schon ganz passabel Deutsch reden. Sie hat ein Schengenvisum.

    Was darf/ kann sie tun, damit ihr nicht so langweilig ist, während ich in der Uni bin bzw. lerne?
    Am besten wäre etwas, wo sie ihre Deutschkenntnisse verbessert. Vielleicht darf sie ja unentgeldlich arbeiten?!

    Wäre super, wenn ihr mit helfen könntet.
    Danke!
     
  2. 3. Juni 2011
    AW: Legale Beschäftigung in Deutschland für 3 Monate einer Ausländerin

    Vielleicht bei Mc Donalds und Co mal anfragen.. Die suchen doch fast immer Teilzeitkräfte. Und Kundenkontakt hat sie da auch : )
     
  3. 3. Juni 2011
    AW: Legale Beschäftigung in Deutschland für 3 Monate einer Ausländerin

    Im Einzelhandel an der Kasse vllt? Oder schau mal in Zeitungen usw nach, und suchst nach einem Job, und fragst an ob man sie nehmen würden.
     
  4. 3. Juni 2011
    AW: Legale Beschäftigung in Deutschland für 3 Monate einer Ausländerin

    Ich weiß zwar nicht was ein "Schengenvisum" ist, aber ich hab hier auch nen Kumpel aus dem NICHT-EU Ausland und der arbeitet hier bei uns, ganz legal und offiziell.

    Wenn Sie keine "harte" Arbeit tuen will, würde ich auch Einzelhandel auf Aushilfsbasis oder in der Gastronomie empfehlen.
    Industrie wäre auch immer eine Option, wenn Sie die nötigen Deutschkentnisse hat.

    GruSS _ViEcH_
     
  5. 3. Juni 2011
    AW: Legale Beschäftigung in Deutschland für 3 Monate einer Ausländerin

    haha, danke.

    hab mich nicht ganz klar ausgedrückt, sorry.

    sie hat keine arbeitserlaubnis. darf sie dann trotzdem praktikas machen, bei denen sie kein geld verdient?
     
  6. 4. Juni 2011
    AW: Legale Beschäftigung in Deutschland für 3 Monate einer Ausländerin

    Normal darf sie doch gar nichts ohne Arbeitserlaubniss , war bei mir auch so , nichtmal zeitung austragen oder so. Das einzigste was sie machen kann ist Schwarzarbeiten oder sich langweilen.
     
  7. 4. Juni 2011
    AW: Legale Beschäftigung in Deutschland für 3 Monate einer Ausländerin

    Gut also wenn keine Arbeitserlaubnis da ist, kann ich an dieser Stelle nur zustimmen.
    Allein aus versicherungsrechtlicher Lage, wird sicher kein Arbeitgeber ein auch unentgeldliches Praktika zulassen.

    GruSS _ViEcH_
     
  8. 4. Juni 2011
    AW: Legale Beschäftigung in Deutschland für 3 Monate einer Ausländerin

    Kindergarten?
    Ich mach da auch n Praktikum, verlangen allerdings, zumindest bei mir, ein erw. Führungszeugnis. Arbeitszeit 8-14Uhr.

    2 Freunde von mir machen auch in der Grundschule n' Praktikum.

    Vielleicht bekommt sie im sozialen Bereich ja eine Erlaubnis, da kenn ich mich leider null aus^^
    Naja viel Glück aufjedenfall
     
  9. 4. Juni 2011
    AW: Legale Beschäftigung in Deutschland für 3 Monate einer Ausländerin

    Soll sie halt einfach mal zum Arbeitsamt gehen, da kriegt sie a) u.U. nen Job b) Gesagt ob und wie sie arbeiten darf. Wenn sie Deutsch und Russisch kann, sollte man sich vielleicht in diesem Bereich nach einem Job umsehen, zumal man damit wohl recht gut verdient. Selbst wenn sie "Schwarz" Russisch Nachhilfe gibt sollte sie mehr als ordentlich verdienen (auf den Stundenlohn bezogen).


    PS: Unschoen AVA geklaut, unnoetig Gross und zudem EXIF Infos dringelassen.
     
  10. 4. Juni 2011
    AW: Legale Beschäftigung in Deutschland für 3 Monate einer Ausländerin

    Das Ding ist, dass Sie noch öfter nach Deutschland kommen will, deshalb kommt Schwarzarbeit nicht in Frage. Sie hat eine russische Auslandsversicherung.
    Sie kommt nur für 3 Monate. Eine Arbeitserlaubnis einzuholen wäre zu teuer.
    Sie studiert Nationalökonomie.

    Wäre schade, wenn Sie nichtmal Praktikantin spielen könnte...


    @dreamax. ich wette ich hab das ava länger als du. lass es groß sein, lass die exif drin. stört doch nicht. oder steht da was interessantes drin?
     
  11. 5. Juni 2011
    AW: Legale Beschäftigung in Deutschland für 3 Monate einer Ausländerin

    Wir sind keine Götter , ruf mal bei Landratsamt an und frag nach , die haben sogar kostenlose Telefone und wie gesagt ohne arbeitserlaubniss , geht gar nichts nichtmal praktikum da arbeitet sie ja auch.

    Greetz ReMiX .

    PS: Arbeitserlaubniss holen hat bei mir auch nichts gekostet , das war Papier arbeit
     
  12. 8. Juni 2011
    AW: Legale Beschäftigung in Deutschland für 3 Monate einer Ausländerin

    Lol. Geile Antworten bislang, aber kaum sinnvolles.

    Nein, sofern sie lediglich ein Besuchvisum hat darf sie kein Praktikum machen. Sie kann in der Zeit z.B. einen weiteren Sprachkurs machen, sowas fällt nicht darunter. Land und Leute kennenlernen. Freunde besuchen. Es ist ja eigentlich nur ein Touri-Visum.

    Aber Praktikas nicht. Anlässlich einer Kontrolle, wer vom Zoll würde das denn glauben, dass sie grad völlig unentgeltlich arbeitet. Haben das die 50 vorher kontrollierten nicht auch schon sowas behauptet?

    Wenn du mir nicht glaubst, ist der Anruf bei eurer Ausländerbehörde angesagt. Die werden dir das bestätigen.

    Im übrigen halte ich das für etwas unrealistisch, dass deine Freundin dass nicht weiß. Im Rahmen der Erteilung des Visums gibts so einige Belehrungen, die man auf deutsch und russisch unterschrieben hat. ^^

    Wenn ihr so langweilig ist, hat sie wohl das falsche Reiseziel gebucht ???
     
  13. 9. Juni 2011
    AW: Legale Beschäftigung in Deutschland für 3 Monate einer Ausländerin

    Vor allem WER will unentgeldlich an der kasse arbeiten? Da kann ich NOCH sone harte Langeweile haben. Nein danke
     
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