#1 5. Juni 2011 Hallo liebe RR-ler ich bräuchte eure Hilfe. Ich bin zur Zeit Praktikant, und musste mit dem Auto meines Chefs etwas erledigen gehen. Ich hatte Unterwegs einen Unfall, und nun hab ich den Salat. Mein Chef hat mein Gehalt von 415 Euro einfach einbehalten und sagt mir jetzt am Schluss des Praktikums dass wenn ich nicht die restlichen 85 Euro Selbstbeteiliguing Zahle, dass er mir die benötigten Berichtshefte nicht zurück gibt. Was soll ich tun? ICh hab mich mitlerweile mit meinem Chef verstritten, und er sagt dass er duch mich auch noch Miese von 2500 Euro gemacht hat. Diese will er duch einen Anwalt bei mir einklagen... und dies alles nur wegen dem dummen Unfall. Was soll ich tun??? + Multi-Zitat Zitieren
#2 5. Juni 2011 AW: Erpressung : Geld gegen Berichtsheft Lass dich von einem Anwalt beraten, der kann dir da am besten helfen. + Multi-Zitat Zitieren
#3 5. Juni 2011 AW: Erpressung : Geld gegen Berichtsheft Nimm von irgendwo ~500EUR, hol dir davon einen Anwalt und ich kann dir fast garantieren, dass du dein Gehalt+Berichtshefte auch ohne 85EUR bekommst. Leuten wie deinem Ex-Chef muss man viel öfters die Grenzen aufzeigen. Entweder du durftest gar nicht mit dem Wagen fahren und dein Chef hätte das somit wissen müssen, oder du bist wie jeder andere Mitarbeiter auch versichert dafür. Gib dir nicht die Schuld, sondern investiere in Gerechtigkeit! + Multi-Zitat Zitieren
#4 5. Juni 2011 AW: Erpressung : Geld gegen Berichtsheft das kommt auf die art des unfalls an. wenn ihm grobe fahrlässigkeit bzw vorsatz nachgewiesen werden kann ("einfache" fahrlässigkeit zählt hier nicht!), ist er in der leistungspflicht/haftung als arbeitnehmer. aber ich stimme dir zu, dass ein anwalt hier für den threadersteller angebracht ist. + Multi-Zitat Zitieren
#5 5. Juni 2011 AW: Erpressung : Geld gegen Berichtsheft Also ich habe das Auto auf dem Weg geschäftlich genutzt. Aber ich habe keine Ahnung in wie fern ich damit Versicher war oder nicht. Er hätte anscheinend das Auto eben für 2500 Euro mehr verkaufen können (als ihm die Versicherung gezahlt hat)und er macht mir schon mit der ziggsten sms ein schlechtes Gewissen. Dass er jetzt wegen mir nicht in Urlaub mit seiner Familie kann und so weiter. Ich halts langsam nicht mehr aus! + Multi-Zitat Zitieren
#6 5. Juni 2011 AW: Erpressung : Geld gegen Berichtsheft lol lass dich von dem ned runtermachen, das macht der extra damit du eingeschüchtert wirst und machst was er sagt. + Multi-Zitat Zitieren
#7 5. Juni 2011 AW: Erpressung : Geld gegen Berichtsheft sms nicht löschen, lieber behalten. wer weiß wofür er die noch gebrauchen kann, bzw was da noch für sms kommen naja wie schon gesagt wurde: anwalt einschalten. wenn du ned schuld am unfall warst, dann sollte das alles kein problem sein. + Multi-Zitat Zitieren
#8 5. Juni 2011 AW: Erpressung : Geld gegen Berichtsheft Auch wenn er schuld am Unfall war, wird es kein Problem sein. Warum auch? Dafür sind Versicherungen da, die decken den Schaden auch im Falle einer nicht grob fahrlässigen Selbstverschuldung. Und gerade Firmenwagen, mit denen Mitarbeiter oder Praktikanten fahren, sind mit sicherheit mehr als nur Haftpflichtversichert. Aber irgendwie hab ich das Gefühl, dass sich der TE derbe einscheisst und sogar noch die 85€ bezahlt. + Multi-Zitat Zitieren
#9 5. Juni 2011 AW: Erpressung : Geld gegen Berichtsheft HI was meinst mit TE? Hab gerade mit meinen Eltern abgeklärt wir haben eine familienübergreifende Rechtschutzversicherung. Werde auf jeden Fall zum Anwalt gehen. Wobei ich gehört habe, dass Anwälte unter einen Streitwert von 1000 Euro garnicht im Rahmen des Rechtschutzes arbeiten, da sie auch nur einen gewissen Anteil des Streitwerts bekommen. Naja nun schauen wir mal. Zu welchem Rechtsgebiet gehört das denn? LG Labernet + Multi-Zitat Zitieren
#10 5. Juni 2011 AW: Erpressung : Geld gegen Berichtsheft Mit TE meinte ich dich, also den ThreadErsteller. Gut, wenn du dich so kümmerst, hol dir dein Recht. Wäre auch schön, wenn du uns hier am Laufenden halten würdest. Hab da bischen Interesse dran. Es geht hier ja nicht nur um Geld, sondern eben wie du gesagt hast um versuchte Erpressung. Zwar im kleinen Fall, aber Erpressung ist es dennoch. Rechtsschutzversicherungen greifen zwar immer unterschiedlich, je nach Vertrag, aber es muss dabei eig. nicht immer um Geld gehen. Reicht ja auch, wenn dich einer schlägt oder dergleichen. Da gehts in erster Linie auch nicht immer gleich um Geld, welches irgendwie auf Schadensersatz rein kommt. Das ganze dürfte wohl ziemlich sicher unter Arbeitsrecht laufen, aber auch das sagt dir jeder Anwalt bei der kurzen Vorberatung. + Multi-Zitat Zitieren
#11 6. Juni 2011 AW: Erpressung : Geld gegen Berichtsheft Du bist auf die Firma versichert, ganz klarer Fall. Da kann dein Chef so viele SMS schreiben wie er lustig ist. Du hast den Wagen ja geschäftlich auf Anweisung deines Chefs benutzt und basta. Hol dir einen Anwalt und klär das. Und nebenbei kannst du deinen Chef noch anzeigen aufgrund der Erpressung. + Multi-Zitat Zitieren
#12 15. Juni 2011 AW: Erpressung : Geld gegen Berichtsheft um etwas Klarheit reinzubringen bin Fahrlehrer in Ausbildung und nicht ich bin gefahren sondern meine Fahrschülerin aber ich bin der Führer des Fahrzeugs. das Berichtsheft schickt er jetzt per Nachname (Portofrei) ich halte euch auf den Laufenden. + Multi-Zitat Zitieren
#13 16. Juni 2011 AW: Erpressung : Geld gegen Berichtsheft war es eine Fahrt vom Betrieb aus? Oder hast du das fahrzeug am wochenende von ihm ausgeliehen und private sachen damit erledigt? zwei unterschiedliche paar schuhe! Bitte bedenken! + Multi-Zitat Zitieren
#14 18. Juni 2011 AW: Erpressung : Geld gegen Berichtsheft Nein es war während der Arbeitszeit. Habe mein Berichtsheft jetzt per Nachname bekommen. Aber mein Lohn von April hat der sack immer noch. Aber ich denke ich belasse es dabei weil ein Anwalt kostet mehr als die 400 Euro die er noch von mir hat. Und bin nicht versichert. Er droht mir zwar mit Anwalt und so was, aber ich glaube nicht das was draus wird. + Multi-Zitat Zitieren
#15 18. Juni 2011 AW: Erpressung : Geld gegen Berichtsheft 400 EUR sind 400 EUR Für Die du Nachweislich Gearbeitet hast oder?? Du das Geld ganz einfordern. Die Zahlung wäre fällig gewesen. Er hat nicht bezahlt.. Gehe sonst auf das Arbeitsgericht Dort machst Du eine Klage auf Zahlung der fälligen Beträge, die Du ja nachweisen kannst. Dann bekommt Ihr beide einen Termin für den Schlichtungstermin. Dort und in der 1. Instanz braucht man keinen Anwalt. Bei dem Termin stellt jeder seine Seite dar und der Richter entscheidet. Wenn Du gewinnst, bekommst Du ein Urteil, welches Du in vollstreckbarer Ausführung verlangen solltest, damit Du es gleich an den Gerichtsvollzieher geben kannst, wenn der "ex Chef * trotzdem nicht bezahlen sollte. Im dem Fall, daß Du gewinnst, kommen keinerlei Kosten auf Dich zu. Im schlimmsten Fall die Gerichtskosten, die bei unter 100 EUR liegen werden. Also Mach eine schriftliche Forderung - am besten per Einschreiben - Setze einen festen Termin 4-9 Tage bis du das Geld auf deinem Konto haben willst.. Ansonsten würde ich ihm Gerichtliche Schritte ankündigen .. wenn bis dahin nicht gezahlt wird. + Multi-Zitat Zitieren
#16 21. Juni 2011 AW: Erpressung : Geld gegen Berichtsheft So einfach ist das glaube ich nicht. Wenn du für Ihn gearbeitet hast bzw. ein Praktikum da gemacht hast und dir dann ein Unfall mit dem Auto deines Chefs passiert und er dir den Auftrag erteilt hat, was zu erledigen, müsstest du doch Versichert gewesen sein. Einfach erpressen und das B-heft nicht rausrücken ist auch nicht rechtens... Haste zufällig ne Rechtsschutzversicherung im privatem Bereich? Die kümmern sich um sowas... + Multi-Zitat Zitieren
#17 23. Juni 2011 AW: Erpressung : Geld gegen Berichtsheft Egal wie klein der Streitwert ist - die Rechtsschutzversicherung kannst du nutzen. Solltest du auch tun! + Multi-Zitat Zitieren
#18 23. Juni 2011 AW: Erpressung : Geld gegen Berichtsheft das ist nicht richtig. das ist von der rechtschutzversicherung abhängig. wenn die sagen der streitwert ist mit dem monatlichen beitrag den er bezahlt vertraglich nicht abgedeckt kann er nur auf privatem wege klagen. + Multi-Zitat Zitieren