Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung - INFO

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von _ViEcH_, 19. Juni 2011 .

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  1. 19. Juni 2011
    Hey Leutz, hab mich gerade durch den Papierwust für meinen Ferienjob gewältzt und bin dabei auf einige "neue" Probleme gestoßen, die ich bisher noch nicht kannte.

    Nach einiger Recherche habe ich nun verstanden was sich hinter den verwirrenden Worten "Versicherungsfreiheitsverzicht" in der Rentenversicherung verbirgt und, dass es keinen Nachteil für meine Bewerbung bringt, sondern nur ich selbst mehr drauf zahle, also den Differenzbetrag für meine zukünftige Rente.

    Das ganze war sehr verunsichernd, da es das vorher bei meinem Job nicht gab, und ich nicht wusste, ob eine der beiden Optionen, "Verzicht" oder "Nicht-Verzicht" Nachteile im Bewerbungsverlauf bringt.

    Also, da ja nun die Zeit der Ferienarbeit ansteht, dachte ich mir ich stell die Sachen rein, falls einer Probleme mit dieser Thematik hat, kann er sich hier bedienen, und muss nicht wie ich suchen wie ein Irrer

    Auszug:
    [...]Etwas für die Rente tun: Der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung

    Wenn Sie als Minijobber in einem 400-Euro-Minijob [1] arbeiten, sind Sie eigentlich von Beitragszahlungen an die Sozialversicherungen befreit. Das gilt natürlich auch für die Rentenversicherung. Nur der Arbeitgeber zahlt reduzierte Beiträge - und zwar für Sie. Denn auch aus einem für den Minijobber beitragsfreien 400-Euro-Minijob entstehen Rentenansprüche - allerdings wegen der geringeren Beitragssätze in deutlich reduzierter Form.

    Wenn Ihnen das zu wenig ist und Sie stattdessen bei der gesetzlichen Rente die vollen Ansprüche aus Ihrem Einkommen erwerben möchten, können Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber schriftlich den "Verzicht auf die Versicherungsfreiheit" erklären. Die Formulierung "Verzicht" ist dabei etwas missverständlich: Sie verzichten ja eben nicht auf die Rentenansprüche, die Sie durch Ihrem Minijob erwerben. Wohl aber verzichten Sie auf einen Teil Ihres Einkommens als Minijobber. Denn die Aufstockung der aus dem Minijob entstehenden Rentenansprüche wird von Ihrem Einkommen bestritten. Für den Arbeitgeber hingegen entstehen keine höheren Beiträge.

    Der Erwerb vollwertiger Leistungsansprüche aus der Rentenversicherung bringt Ihnen nicht etwa nur ein paar Cent monatlich mehr im Rentenalter. Sie können dadurch auch die nötigen Wartezeiten bei einem früheren Rentenbeginn erfüllen, erwerben einen Anspruch auf etwaige Rehabilitations-Maßnahmen (Kuren) zur vollständigen Teilnahme am Arbeitsleben und können den Versicherungsschutz wegen Erwerbsminderung vollständig aufrechterhalten - und dies für einen recht geringen Beitrag aus eigener Tasche.

    Sie sollten sich jedoch vor der Aufnahme eines 400-Euro-Minijobs gut überlegen, ob Sie von dieser Möglichkeit gebrauch machen möchten. Denn einerseits können Sie den Verzicht auf die Beitragsfreiheit nur bis spätestens zwei Wochen nach Beschäftigungsbeginn schriftlich erklären - Ansprechpartner für Sie ist dabei nicht der Rentenversicherer sondern Ihr Arbeitgeber, der die Beiträge von Ihrem Gehalt an die Minijob-Zentrale [2] abführt. Und andererseits haben Sie nur ein einziges Mal die Wahl: Ihr Verzicht auf die Versicherungsfreiheit gilt für die gesamte Dauer des Minijobs und kann nicht widerrufen werden. Sollten Sie es sich dennoch anders überlegen, besteht der einzige Ausweg darin, mit dem Arbeitgeber einen neuen Vertrag abzuschließen. Auch dann, wenn sich eine neue Beschäftigung als Minijobber an die Vorangegangene nahtlos anschließt, ist mit dem Abschluss eines neuen Vertrages eine Neuregelung des Verzichts möglich.

    Sollten Sie mehrere Minijobs nebeneinander ausüben, können Sie ferner die Frage der Versicherungsfreiheit nur einheitlich für alle Minijobs zusammen entscheiden. Es ist also nicht möglich, in einem Minijob beitragsfrei zu arbeiten, in einem weiteren Minijobs jedoch das volle Gehalt ohne Abzug der Beiträge zu bekommen. Es besteht daher für Sie als Minijobber die Verpflichtung, alle Arbeitgeber über einen Verzicht zu informieren.

    Aufgrund der für den Minijobber erheblichen Konsequenzen durch den Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit ist der Arbeitgeber verpflichtet, seinen neuen Minijobber über die Möglichkeit der Aufstockung der Rentenbeiträge aufzuklären. [...]

    Quelle:minijob-anzeigen.de - Was ändert sich für “Aufstocker” ab 2013?

    EDIT:

    Hier noch eine äußerts hilfreiche Seite zu diesem Thema:

    Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit | Versicherungen |

    GruSS _ViEcH_
     
  2. 23. Juni 2011
    AW: Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung - INFO

    Ich sehe jetzt keine Frage^^
    Also falls dich das betrifft und du nicht dein Leben lang einen 400 Euro Job machen willst dann würde ich keine freiwilligen Beiträge zahlen. Macht keinen Sinn.
    Ich hab den Thread nicht ganz gelesen aber kenne mich bestens im Thema aus.
    Das Geld was du jetzt mühsam einsparst bekommst du eventuell niemals wieder und Wartezeiten wirst du nicht damit erfüllen. Zumindest nicht wenn du nicht mehrere Jahre dieses Job machst.
     
  3. Video Script

    Videos zum Themenbereich

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