Verdi Mitglied werden um Anwalt zu beanspruchen

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von corehard, 29. Juni 2011 .

  1. 29. Juni 2011
    Hallo,

    ich hab von einem Freund erfahren, dass man als Mitglied der Gewerkschaft Verdi, mehr oder weniger kostenlos einen Anwalt nehmen kann, wenn es um Sachen Arbeitsamt und Co geht.

    Jetzt ist nur die Frage: Wie lang muss ich Mitglied sein, um den Anwalt für den Tarif/kostenlos zu bekommen? Oder gibt es da keine Auflagen?

    Den Anwalt bräuchte ich vermutlich schon bald. Wobei bald sich auf die nächsten 3-5 Monate bezieht.

    Will mich dort nicht hinstellen und nachfragen, ist mir irgendwie zu offensichtlich.


    Gruß
     
  2. 29. Juni 2011
    AW: Verdi Mitglied werden um Anwalt zu beanspruchen

    3 Monate sind auch üblich in "normalen" Rechtsschutzversicherungen.

    Wenn jetzt schon klar erkennbar ist, dass es zu einer Klage kommt (bzw. der Grund dafür schon vorliegt) wird es zu Problemen kommen. Natürlich nur soweit das offensichtlich ist. Schließlich kann dir niemand in den Kopf schauen

    Der Vollständigkeit halber:
    Ist aber auch üblich.

    Quelle: http://www.verdi.de/mittelhessen/sozialberatung/rechtsschutz
     
  3. 29. Juni 2011
    AW: Verdi Mitglied werden um Anwalt zu beanspruchen

    Bei der IGM wo ich bin sind es auch 3 Monate.
    Aber mal ganz ehrlich wieso bist du nicht von Anfang an in einer Gewerkschaft?
    Das sind gerade einmal 1% vom Bruttolohn den ich Zahle.
     
  4. 30. Juni 2011
    AW: Verdi Mitglied werden um Anwalt zu beanspruchen

    IGM bringt mir nichts, also ist es egal, ob sie auch diese Regelung mit 3 Monaten haben.
    Ich war 4 Jahre IGM Mitglied, aber bin dann wieder Schüler geworden, wo ich ohne Bafög/Einkommen jeden Monat hätte dennoch den min. Betrag von 5EUR hätte zahlen müssen.

    Zumal es mir als Schüler nichts bringt...genauso wie es mir jetzt nichts bringen würde, dort noch Mitglied zu sein.
     
  5. 30. Juni 2011
    AW: Verdi Mitglied werden um Anwalt zu beanspruchen

    Am Rande sei erwähnt: im Gegensatz zum normalen Zivilprozess, bei dem der Verlierer auch die Kosten des gegnerischen Anwalts tragen muss, gilt im Arbeitsprozess der Grundsatz, dass in erster Instanz jeder seine Kosten selbst trägt - egal ober den Prozess gewonnen oder verloren hat. Das kann es in der Tat sinnvoll machen, sich diese Kosten durch eine Gewerkschaftsmitgliedschaft zum größtenteil zu sparen. Ist halt ein Rechenexempel.
     
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