#1 1. Juli 2011 Hi Zusammen, google kann mir leider nur bedingt helfen desshalb hof ich mal, dass ihr mir helfen könnt Frage: Muss ich lockere Schaniere festziehen oder festziehen lassen bevor ich auszieh. Also als Beispiel die Küchentür ist laut Vermieter locker und wackelt. Zweite Frage: Muss ich streichen wenn nur Farbakzente in den Räumen gesetzt sind z.B, roter 50 Zentimeter dicker strich in der Küche. Dridde Frage: Die Farbe von den Fenstern und Türen auf der Westseite ist abgeblättert muss ich das wiederherstellen? Thx schon ma im vorraus + Multi-Zitat Zitieren
#2 1. Juli 2011 AW: Mietrecht: Probleme mit Auszug Also meiner Meinunng nach brauchst du an den Fenstern und den Türen nichts machen. Hast es ja nicht mutwillig dazu kommen lassen, dass die Schaniere locker sind oder der Lack an den Fenstern abblätert. Das ist ja normaler Verschleis. Besonders an den Fenstern an der Westseite. Das ist ja wahrscheinlich die Seite, wo das Wetter am meisten Schaden anrichtet. Beim Streichen wäre ich mir nicht so sicher. Ich glaub das sich da die Regel etabliert hat, dass das nur bei einer neutralen Wandfarbe nicht gemacht werden muss. Rot ist ja nicht wirklich eine neutrale Wandfarbe. Steht in deinem Mietvertrag denn was von Schönheitsreperaturen oder Renovierungen beim Ausszug? Ansonsten haste hier vielleicht einen nützlichen Link:http://www.mieterbund.net/recht/main_recht_schoenheitsrep.html Ansonsten vielleicht einfach mal zu ner Verbraucherzentrale in der Nähe gehen. + Multi-Zitat Zitieren
#3 1. Juli 2011 AW: Mietrecht: Probleme mit Auszug Da schaust am besten mal in Deinen Mietvertrag. Stichwort "Schönheitsreparaturen". Ebenfalls im Mietvertrag schauen, zusätzlich im Übergabeprotokoll. Hast Du die Wohnung im renovierten Zustand übernommen? Nein, im Normalfall nicht! Aber auch hier hilft der Mietvertrag und das Übergabeprotokoll. Sorgsamer Umgang mit allen Dingen vorausgesetzt. + Multi-Zitat Zitieren
#4 1. Juli 2011 AW: Mietrecht: Probleme mit Auszug Also das mit Farbe kam erst neulich im TV da hieß es das der Vermieter es akzeptieren muss solange es nichts abnormal krasses is wie z.b ganze Wohnung in lila oder so im TV ging es um eine Wand die komplett Rot war und der Anwalt meinte das dies heutzutage noch als normal gilt und der Vermieter da vor Gericht schlechte Chancen gehabt hätte. quelle + Multi-Zitat Zitieren
#5 1. Juli 2011 AW: Mietrecht: Probleme mit Auszug Normale Abnutzung der Festeingebauten Gegenstände ist durch die mtl. Miete bezahlt, solang man dir kein Vorsatz nachweisen kann, ist das nicht dein Problem. Dies ist Sache/Aufgabe des Hausmeisters. Im Gegenteil je nach dem wann der Mangel aufgefallen ist, hättest du sogar auf beseitigung bestehen können und dadurch sogar im worstcase Miete kürzen dürfen. Seit dem letzten BGH Urteil zum Thema Mietrecht ist die Sachlage, das du neutrale Farbanstriche nicht wieder ins Ursprüngliche Weiß überstreichen musst. ABER steht im Mietvertrag, die Wohnung wurde Renoviert übergeben musst du den Farbfleck beseitigen, entweder du machst die ganze Wand in die Farbe des Flecks oder du machst alles wieder Weiß. Ist der Farbfleck aber zb eine intensive Farbe wie Knallrot, Blau usw musst du allerdings auf Weiß streichen. Kommt darauf an wielange du in der Wohnung gewohnt hast. Es gibt kein Gesetzlich verpflichteten Fristenplan mehr, aber wenn du grob 5 Jahre in der Wohnung gelebt hast, ist es deine Aufgabe, solche Mängel zu beseitigen. Aber mach dir nix draus, kurz mit Schleifpapier anrauen und überstreichen, fertig. Du musst da nicht die alte Farbe komplett runter und neue drauf... Einfach anrauen und mit Lösungsmittelhaltiger Farbe anstreichen fertig. Das soweit von mir dazu. Wenn wer fragen hat, ich hab ne Unterweisung in Miet-/Vertragsrecht für Privatmietverhältnisse(davon ausgenommen Gewerbemietverträge) + Multi-Zitat Zitieren