#1 6. Juli 2011 kurze frage an die spezialisten, ist es möglich eine gerichtsverhandlung wegen trunkenheit am steuer ohne den angeklagten durchzuführen? oder ist es möglich vorher was mit dem staatsanwalt auszuhandeln und dann einfach die geldstrafe bezahlen, ganz ohne gerichtsprozess. + Multi-Zitat Zitieren
#2 6. Juli 2011 AW: Gerichtsverhandlung ohne angeklagten Frag da mal nach: Verkehrstalk-Foren - MPU und Rauschmittel + Multi-Zitat Zitieren
#3 6. Juli 2011 AW: Gerichtsverhandlung ohne angeklagten Man kann sich immer von einer beglaubigten Person (Anwalt) vertreten lassen. Natürlich nur mit den entsprechenden Gründen, aber dafür hat man ja nen Anwalt Aussergerichtliche Einigung geht nicht immer und ab einem gewissen Zeitpunkt auch nicht mehr. + Multi-Zitat Zitieren
#4 6. Juli 2011 AW: Gerichtsverhandlung ohne angeklagten Hi, warum Gerichtsverhandlung? hast du gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt oder bist du noch unter 21 Jahre? Wenn du unter 21 Jahren bist würde ich auf jeden Fall hingehen, das zeigt deinen guten Willen, nicht das die dir noch ne MPU oder ne Sperrfrist reinhauen. Cu Death-Punk + Multi-Zitat Zitieren
#5 6. Juli 2011 AW: Gerichtsverhandlung ohne angeklagten Klar geht das Dein Anwalt kann bei einer Verhandlung dein recht auch ohne dich vertreten. Das ist möglich. Eine außergerichtliche Einigung geht auch ist aber nicht immer möglich. In deinem Fall sollte es möglich sein. Dies musst du aber frühzeitig abklären, sollte aber klar sein. Wird nichts bringen. Wird er so oder so bekommen. + Multi-Zitat Zitieren
#6 7. Juli 2011 AW: Gerichtsverhandlung ohne angeklagten ich bin über 21 jahre alt und um eine mpu komme ich nicht rum, ist dann meine 2te. den anwalt wollte ich mir ersparen da er beim ersten mal ein scheiss gebracht hat, außer das ich 700EUR für ihn zahlen musste, dieses geld kann ich auch in meine strafe investieren. ich hatte mir eher gedacht das die mir einen pflichtverteidiger stellen (den muss man doch nicht bezahlen?) und ich nicht zum prozess komme, da der tagungsort 700km von meinem wohnort entfernt ist. wollte mir das geld für den anwalt + anfahrtskosten ersparen um damit die strafe zu begleichen da ich 100% über 1300EUR zahlen muss @m00pd00p mir gehts nicht um die mpu sondern um den gerichtsprozess, das forum hilft mir da nicht viel edit: ich sehe gerade bei einer verurteilung muss ich sowieso den pflichtverteidiger bezahlen sollte ich zahlungsfähig sein...was bedeutet zahlungsfähig? das ich das geld auf meinem konto liegen habe oder das ich arbeite und es demnächst abzahlen kann? jetzt muss ich auchnoch meine ganze kohle beiseite schaffen omg ich will keinen anwalt ffs + Multi-Zitat Zitieren
#7 7. Juli 2011 AW: Gerichtsverhandlung ohne angeklagten darf man fragen was für ein vergehen du begangen hast? Wieso ist der Tagungsort so weit weg? + Multi-Zitat Zitieren
#8 7. Juli 2011 AW: Gerichtsverhandlung ohne angeklagten Beantworte bitte erstmal ein paar Fragen: -In welchem Land findet der Prozess statt -Vor welchem Gericht findet der Prozess statt (Amtsgericht, Landgericht etc.) -Dann scan doch bitte mal deine Vorladung zum Termin und deine Anzeige in zensierter Form ein und lass sie mir zukommen, erst dann kann ich dir sagen ob du auf Grund deiner Anzeige und schwere dazu verpflichtet bist dir einen Anwalt zu nehmen. Zum Pflichtverteidiger ist zu sagen das es irrelevant ist ob du ihn bezahlen kannst oder nicht da er von der Staatskasse getragen wird (Deutschland) es ist aber offen ob in deinem Fall automatisch ein Rechtsbeistand geordert wird oder ob du diesen schriftlich anfordern musst. Eventuelle Zusazkosten können entstehen bei der Verteidigung wenn der Verteidiger über das Mindestmaß hinaus gehen muss. Was aber passieren kann ist das der Pflichtverteidiger oder das Gericht dich dazu in der Lage sehen einen Wahlverteidiger zu bezahlen und dir dann durchschnittliche Wahlverteidigerkosten auferlegt werden können. Wenn du den Prozess verlierst und dir die Kosten des gesamten Verfahrens auferlegt werden wird der Staat das Geld für den Pflichtverteidiger von dir einfordern. Edit: Es ist egal ob du das Geld aktuell hast oder arbeitest, diese Schulden werden dann zurückgelegt und du begleichst es wann du es kannst und wie du es kannst und da der Staat deine Konten in beschlag nehmen kann in solchen Fällen wirst du um das Bezahlen am Ende nicht herum kommen. + Multi-Zitat Zitieren