#1 6. Juli 2011 Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. April 2017 Sers Leute, könnt ihr mir diese Frage beantworten? Meiner Meinung nach wird dem Arbeitnehmer alles abgezogen oO? Spoiler + Multi-Zitat Zitieren
#3 6. Juli 2011 AW: Rewe Frage über Abzug des Gehaltes?!? Unfallversicherung, oder? Edit: 2000 Brutto: Brutto-Arbeitslohn: 24.000,00 2.000,00 Lohnsteuer: 2.648,00 220,67 Solidaritätszuschlag: 145,64 12,14 Kirchensteuer: 211,84 17,65 Krankenversicherung: 1.968,00 164,00 Pflegeversicherung: 294,00 24,50 Rentenversicherung: 2.388,00 199,00 Arbeitslosenversicherung: 360,00 30,00 Netto-Arbeitslohn: 15.984,52 1.332,04 D.h. ist also wirklich f, Unfallversicherung. + Multi-Zitat Zitieren
#4 6. Juli 2011 AW: Rewe Frage über Abzug des Gehaltes?!? Ist aber falsch. Die Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer. Rest zahlst du, weiß nur grad nicht genau ob alles alleine oder mit dem Arbeitgeber 50/50. Die gesetzliche Unfallversicherung wird aber zu 100% vom Arbeitgeber übernommen. + Multi-Zitat Zitieren
#5 6. Juli 2011 AW: Rewe Frage über Abzug des Gehaltes?!? hmmm ok, sonst wäre die Frage ja voll die Verarschung in der Klausur ... irgendwas muss ja richtig sein. Aber danke für die Antworten! BW raus + Multi-Zitat Zitieren
#6 7. Juli 2011 AW: Rewe: Abzug des Gehaltes? Ich hätte direkt gesagt f weil das führt der AG pauschal ab, da AG Pflicht! + Multi-Zitat Zitieren