kindergeld + unterhalt + azubi-einkommen?

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von haschischiyyin, 13. Juli 2011 .

Schlagworte:
  1. 13. Juli 2011
    moin moin,

    kann mir einer von euch sagen (und möglichst auch i-wie belegen) wie hoch mein monatliches einkommen als azubi sein darf, damit ich bzw meine mutter noch anspruch auf kindergeld hat?
    wie wird der unterhalt des vaters angerechnet, wird der überhaupt als einkommen angerechnet?

    danke schonmal
    mfg
     
  2. 13. Juli 2011
    AW: kindergeld + unterhalt + azubi-einkommen?

    Du darfst nicht mehr als 8.004EUR im Jahr verdienen

    Kindergeld und Ausbildung
     
  3. 13. Juli 2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    AW: kindergeld + unterhalt + azubi-einkommen?

    Ein paar Threads unter deinem:
    D.h. am Ende musst du unter 8004€ kommen.

    Ich hab 2010 über 12.000€ verdient. Nach Abzug der Sozialversicherungen und ein paar 1000€ Werbungskosten war ich unter 8004€, und meine Eltern haben Kindergeld erhalten.

    Der Unterhalt geht ja an deine Mutter. Hat also nichts mit deinen Einkünften zu tun.

    MfG
    Jebedaia
     
  4. 13. Juli 2011
    AW: kindergeld + unterhalt + azubi-einkommen?

    Sehr anschauliches Beispiel!
    Hier noch ein Artikel, den ich immer wieder empfehle.

    Student und Fiskus: So rechnet man sich unter die Steuergrenze - SPIEGEL ONLINE

    Alles wichtige wurde ja bereits erwähnt.
     
  5. 15. Juli 2011
    AW: kindergeld + unterhalt + azubi-einkommen?

    Was versteht man denn unter Werbungskosten?
    Und kann man die irgendwie hintenrum hoch angeben, auch wenn sie nicht so hoch sind?
     
  6. 16. Juli 2011
    AW: kindergeld + unterhalt + azubi-einkommen?

    ich poste auch mal, hab mir da folgendes zusammengeschrieben und hoffe, dass es gültig ist, da ich ebenfalls so ein schreiben bekommen hab und eig. ab meinem 18. geburtstag im august kein kindergeld mehr bekommen soll.

     
  7. 16. Juli 2011
    AW: kindergeld + unterhalt + azubi-einkommen?

    § 9 (1) ESTG : "Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Werbungskosten sind auch...."


    Kurzum : Wk sind alles , was irgendwie mit deinem Beruf zu tun hat. Fachbücher für Fortbildung, Kittel für Apotheker usw... ggf. ist §12 oder §4(5) ESTG zu beachten = Nicht abzugsfähige Ausgaben
    Man kann hier das Veranlassungsprinzip §4(4) ESTG analog zitieren.

    Ob du einfach irgendetwas angeben kannst?

    Grundsätzlich nein! Die meisten Bearbeiter werden bei nicht unbeträchtlichen Summen aufmerksam werden und Belege für deine Kosten anfordern. Solltest du keine vorliegen haben, werden die Werbungskosten einfach gestrichen. Du bist stets Beteiligter im Steuerermittlungsverfahren. Nach §90 AO bist du zur Mitwirkung verpflichet:

    (1) Die Beteiligten sind zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhalts verpflichtet. Sie kommen der Mitwirkungspflicht insbesondere dadurch nach, dass sie die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offen legen und die ihnen bekannten Beweismittel angeben. Der Umfang dieser Pflichten richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

    Es gibt allerdings schon eine Menge an Sachen, bei denen getrickst werden kann. Allerdings will ich hier jetzt nicht steuerberatend tätig werden


    @ Dienstag. Beschreibe deinen Fall mal konkreter... ich will hier nicht, dass du all deine persönlichen Daten offen legst, aber du musst schon sagen, was du von wann bis wann gemacht hast ( Arbeit , Studium etc) und was du verdient hast.
    Dein Beispiel ist unbrauchbar, weil bei dir zeitanteilig zu rechnen ist, da du nicht das ganze Jahr über 18 warst.
     
  8. 17. Juli 2011
    AW: kindergeld + unterhalt + azubi-einkommen?

    Ehhhh also ich hatte selbst OHNE JOB damals ~1100EUR monatlich und hab trotzdem dann Kindergeld bekommen.
     
  9. 17. Juli 2011
    AW: kindergeld + unterhalt + azubi-einkommen?

    Kann ich dann zum Beispiel auch eine Rechnung für einen Laptop oder so Sachen einreichen, auch wenn mein Arbeitgeber mir nicht vorgeschrieben hat, mir einen zu kaufen, ich es aber trotzdem für sinnvoll erachtet habe, um meine Ausbildung zu bestehen?
    Wie sieht das mit Kosten für ein Zimmer unter der Woche und Heimfahrten am Wochenende aus?
     
  10. 17. Juli 2011
    AW: kindergeld + unterhalt + azubi-einkommen?

    Ja ein Laptop ist auf jeden Fall möglich. Für den Zeitpunkt des Kaufes ist das Zu- und Abflussprinzip nach §11 zu beachten ( Rechnung muss für Abzug bei der Steuererklärung 2011 auch aus 2011 sein)

    Dieser kann (falls unter 410 netto ) als Geringwertiges Wirtschaftsgut in voller Höhe als Werbungskosten geltend gemacht machen.

    Liegt der Preis über 410 netto, so muss der Laptop über 3 Jahre abgeschrieben werden, d.h. die Kosten werden auf 3 Jahre aufgeteilt. Bsp: Computer 900EUR : 3 = 300EUR Werbungskosten pro Jahr.


    Allerdings ist zu beachten:

    In der Regel wird eine 50%tige beruflichle Nutzung vom Finanzamt problemlos anerkannt. Solltest du eine größere Nutzung ansetzen, fordert dich der Bearbeiter ggf. zu einem "Nachweis" auf, dass die berufliche Nutzung über 50% liegt. Kommt dann darauf an wie glaubhaft du das darlegst.

    Ergo sind die oben genannten Summen wahrscheinlich nur mit 50% anzusetzen.


    Kosten für ein Zimmer und Heimfahrten sind ein komplexes Thema. Zuerst kommt es darauf an, ob eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit vorliegt.

    LSTR 9.4 (2)
    Eine Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und an keiner seiner regelmäßigen Arbeitsstätten beruflich tätig wird
     
  11. 17. Juli 2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    AW: kindergeld + unterhalt + azubi-einkommen?

    Hallo zusammen,

    ich habe mich für einen eigenen Thread entschieden (mit eingescanntem brief).
    und würde mich dort ebenfalls über beteiligung und aufklärung freuen.
    scheint ja doch so einiges an fachleuten hier unterwegs zu sein!

    Kind wird im letzten Jahr der Ausbildung 18 - RR:Board



    Grüße!
     
  12. 25. Juli 2011
    AW: kindergeld + unterhalt + azubi-einkommen?

    Also man kann mit nem halbwegs geschickten Steuerberater ca. 14-15k verdienen und IMMER noch Kindergeld sowie ne Lohnsteuerrückzahlung erhalten.

    werbungskosten können natürlich geltend gemacht werden.

    Was dazu alles zählt ist jetzt zu aufwendig aufzuzählen.
    Aber Fahrtkosten und sonstige Dinge die du für deine Ausbildung brauchst (Computer, Drucker, Papier) oder krankenversicherung etc können alles abgeschrieben werden.

    Bin gerade in dem Thema drin da die Schweine mir dieses Jahr auch das Kindergeld streichen wollten
     
  13. 28. Juli 2011
    AW: kindergeld + unterhalt + azubi-einkommen?

    Da freut sich der Steuerberater aber ... leicht verdientes Geld die Billigfälle...
    dafür hat er ja die Steuerfachangestellten ^^

    sowas kann man besser selber machen und sich das Geld sparen.
     
  14. 29. Juli 2011
    AW: kindergeld + unterhalt + azubi-einkommen?

    Hab auch grad das Problem mit der Familienkasse.

    Hab als Werbungskosten Familienheimfahrten, Fahrten zum Arbeitsplatz und zur Berufsschule und halt den Arbeitnehmer SV-Anteil angegeben, aber mir fehlen noch ca. 250€ um unter den Grenzbetrag zu kommen.

    Bücher, Laptop etc leider nichts gekauft, Kleidung brauche ich nicht usw. Hat noch jemand Ahnung was ich angeben könnte? Gerne auch per PN
     
  15. 29. Juli 2011
    AW: kindergeld + unterhalt + azubi-einkommen?

    Verpflegungspauschale während der Berufsschule:
    Quelle: wikipedia

    Edit:
    Berufsschule = Dienstreise, dass heißt du bekommst Hin- und Rückfahrt erstattet.

    Hier noch was hilfreiches:
    http://www.arbeitsagentur.de/nn_27908/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Werbungskosten.html

    MfG
    Jebedaia
     
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