Gesetzesentwurf zur Begrenzung der Abmahnkosten

Dieses Thema im Forum "Szene News" wurde erstellt von Atomixxx, 16. Juli 2011 .

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  1. 16. Juli 2011
    Dem Bundestag liegt mit der Drucksache 17/6483 (hier als PDF) http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/064/1706483.pdf ein "Gesetzentwurf zur Begrenzung der Haftung und der Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen" vor. Auch wenn die Intention des Entwurfs sicherlich auf Anhieb eine breite Masse begeisterter Fans finden wird, möchte ich doch einige Bedenken anmelden.
    Zuerst einmal muss ich mit einiger Verwunderung zur Kenntnis nehmen, dass man allen Ernstes in diesem Gesetzentwurf die Auffassung vertreten möchte, weder Lizenzanalogie noch "Gewinnhaftung" sollen einen Schadensersatz darstellen. Dass man dann als Beleg in den Erläuterungen auf Seite 11 auf einzelne Aufsätze der Jahre 1978 oder 1985 zurückgreifen muss, sollte zu denken geben.
    Der Ansatz, nun gesetzlich festzustellen, dass Schadensersatz nicht mehr im Wege der Lizenzanalogie zu berechnen ist (neuer §97 II UrhG) dürfte für erhebliche Probleme sorgen: Wurde dieser Ansatz doch gerade gewählt, weil er der einzig wirklich Transparente bei Verletzungshandlungen ist (sehr eingängig dazu Schlüter im Anwaltshandbuch Medien-/Urheberrecht, §34, Rn.97ff.) § 97a UrhG Abmahnung - dejure.org. Scheinbar soll nun in Zukunft der Verletzte, bei Verletzungshandlungen durch einen Verbraucher, nur noch den konkret entstandenen Schaden geltend machen können.


    Quelle :

    http://abmahnwahn-dreipage.de/aktuell.html
     
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