Kind wird im letzten Jahr der Ausbildung 18

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von Dienstag, 16. Juli 2011 .

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  1. 16. Juli 2011
    dicht&closed

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  2. 16. Juli 2011
    AW: Kind wird im letzten Jahr der Ausbildung 18

    Das passt so.

    Die Sonderzahlungen aber nicht.
    Laut deiner Beschreibung erhälst du insgesamt 1181€ Sonderzahlungen (Urlaubsgeld + Weihnachtsgeld) abzüglich 243,59 SV sind dann 937,41€.
    Diese musst du auf die Monate runterrechnen und dann von Sep - Dez berücksichtigen.
    => 937,41€ / 12 * 4 = 312,47€

    => Einkünfte Gesamt von Sep - Dez: 2728,24 + 312,47 = 3040,71€

    => 3040,71 - 920 (Pauschalbetrag) = 2120,71€

    Das die Werbungskosten auf die Monate runtergerechnet werden, wäre mir neu.
    Das wären dann:
    3040,71 - 920/12*4 = 2734,05€

    Hmm, vllcht kann jemand anderes dazu mehr sagen. Ich kann mir aber wirklich nicht vorstellen, dass die Werbungskosten auf Monate runtergerechnet werden.

    Noch was:
    Das stimmt so nicht ganz!
    Du musst dann Werbungskosten in Höhe von 920+405,09= 1325,09€ finden!

    Bsp:
    Du hast Werbungskosten in Höhe von 600€
    => Es wird der Pauschalbetrag von 920€ angesetzt.
    (Du darfst nicht die 920€ + die 600€ rechnen!)
    Wenn du Werbungskosten hast, die kleiner als 920€ sind (oder keine angibst), wird immer der Pauschalbetrag von 920€ angesetzt.

    Bsp2:
    Du hast Werbungskosten in Höhe von 1300€
    => Es werden 1300€ angesetzt (da du über den Pauschalbetrag bist)


    Nach obiger Rechnung, musst du ~1000€ Werbungskosten finden (wenn die Werbungskosten wirklich runtergerechnet werden sollten, kann ich mir aber wie gesagt nicht vorstellen!):
    Fahrtkosten, Dienstreise, Verpflegungsmehraufwand, Arbeitskleidung, Bücher, ...

    Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen:]


    MfG
    Jebedaia
     
  3. 17. Juli 2011
    AW: Kind wird im letzten Jahr der Ausbildung 18

    Der Kilometer wird mit 0,30€ angerechnet.
    Weg zur Arbeit: 10km * 0,30€ * Anzahl Tage im Jahr

    Bei der Berufsschule handelt es sich soweit ich weiß, um eine Dienstreise. D.h. du bekommst Hin- und Rückfahrt angerechnet! und zusätzlich einen Verpflegungsmehraufwand.

    Weg zur Berufsschule: 30km * 0,30€ * Anzahl Tage im Jahr
    Verpflegungsmehraufwand: 6,12 und/oder 24€ * Anzahl Tage im Jahr

    Rechne das mal durch.

    Aber wie gesagt, ich kann mir nicht vorstellen, das die Werbungskosten aufs Monat runtergerechnet werden (ist dies der Fall, so erhälst du aufgrund des Pauschalbetrags, weiterhin Kindergeld)
    Sollte dies aber nicht so sein, dann musst du auf ~1120€ Werbungskosten kommen. (Hab mich in meinem vorigen Beitrag verrechnet. Sorry)

    Wenn du mit den oben genannten Sachen nicht auf 1120€ kommst, dann kauf ein paar Bücher, Ordner, Papier, Arbeitskleidung, ...
    Alles was im Zusammenhang mit der Arbeit/Berufsschule steht, sind Werbungskosten. Heb jede Rechnung auf!

    MfG
    Jebedaia
     
  4. 17. Juli 2011
    AW: Kind wird im letzten Jahr der Ausbildung 18

    Ich hatte das Problem auch vor kurzem mit den Kindergeld!!

    Werbekosten kannst du einmal die 1000 Euro vorher glaube ich 920 Euro angeben! wenn du drüber kommst dann musst das halt belegen und dann wird mehr abgezogen.

    Der weg zur Arbeit wird der einfache weg gerechnet und den weg zur Schule wird der zweifache weg gerechnet( hin- und rückweg) Dann kannst du noch z.B Waschpulver angeben zum Waschen der Kleidung ca30 Euro im Jahr, Verpflegungsgeld, Bücher für die Schule, Laptop usw..
     
  5. 18. Juli 2011
    AW: Kind wird im letzten Jahr der Ausbildung 18

    leider falsch.

    Bruttogehalt 9/2011 bis 12/2011 = 3437,16EUR
    Sozialversicherung 9/2011 bis 12/2011 = 708,92EUR
    = __2728,24EUR__

    Sonderzahlung 6/2011 Urlaubsgeld = 335,00
    11/2011 Weihnachtsgeld = 846,00
    Sozialversicherung 6/2011 Urlaubsgeld = 69,10
    11/2011 Weihnachtsgeld = 174,49

    = __937,41__

    x4/12 = 312,47

    Der Werbungskosten-PB wird nach R 33a.4 (2) Nr1 ESTR i.V.m. H 32.10 ESTR aufgeteilt.

    920x 4/12 = 306,66

    = Summe der Einkünfte 2734,05EUR

    Du darfst maximal 8004x4/12= 2668 verdienen. Du verdienst somit 66EUR zu viel. D.h. du musst anstatt des fiktiven, anteiligen PB von 306.66 WK von mindestens 373EUR TATSÄCHLICH nachweisen, die Werbungskosten werden hier ausschließlich nach dem Zu- und Abflussprinzip §11 ESTG berücksichtigt, d.h. sie müssen in September- Dezember angefallen sein , R 33a.4 (2) Nr1 ESTR i.V.m. H 32.10 ESTR. In Ausnahmefällen ist eine Aufteilung der Werbungskosten zulässig, diese muss aber wirtschaftlich begründet sein.

    Das reicht jetzt aber, die Fahrtkosten usw kannst dir selber zusammenrechnen ... sonst kann ich ja gleich ne steuerberaterkanzlei aufmachen..

    edit sagt: gegen diesen verwaltungsakt sollte einspruch eingelegt werden ;D
    begründen dann einfach mit bisla blabla ich hab hohe werbungskosten, dann fordern die prognose , die schickst du , dann geben die dir kindergeld. "abgerechnet" wird erst mit der steuererklärung 2011 , die du 2012 abgibst...
     
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