Studienbeginn - Geldnot

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von DomSze, 19. Juli 2011 .

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  1. 19. Juli 2011
    Hey,

    nachdem ich den halben Tag vorm PC verbracht hab, um irgendetwas herauszufinden, frag ich einfach mal euch!
    Ich würde gerne am 1.9.2011 ein Psychologiestudium in Holland anfangen, Seitens der Uni geht das auch alles klar und ich hab auch ziemlich Bock darauf. Es ist nun nur folgendes Problem. Ich klage zur Zeit um meinen Unterhalt, da mein Vater die Zahlungen seit April aufeinmal gestoppt hat. Habe es versucht außergerichtlich zu verhandeln, das ist allerdings gescheitert. Also habe ich letzte Woche alle nötigen Unterlagen an das Gericht geschickt, um meinen Unterhalt neu bestimmen und einklagen zu können. Meine Eltern sind getrennt und an die Einkommenssteuererklärung von meinem Vater, die für das BaföGamt erforderlich ist, komm ich ersteinmal nicht heran. Bafög fällt zunächst also auch raus. Heute war ich bei meiner Bank, um nach einem Studienkredit zu fragen. Es stellte sich heraus, dass es nur möglich wäre einen Kredit von der KfW zu bekommen, wenn ich in Deutschland studieren würde. Meine Mutter ist durch Kredite schon ziemlich belastet und es ist nicht sicher, ob sie einen weiteren "kleinen" Kredit über ca. 5000€ bekommen würde, damit ich die ersten Monate überstehe, bis die Unterhalts- und Bafögzahlungen ins Rollen gekommen sind.


    Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht, oder eine Idee, wie ich die ersten Monate des Studiums finanzieren könnte? Ich arbeite bereits nebenbei, allerdings kommt dabei nicht soviel rum, dass ich alles (Kaution, Miete, Notebook, Bücher, Studiengebüren, Lebenshaltungskosten) tragen könnte.

    Danke schonmal
     
  2. 19. Juli 2011
    AW: Studienbeginn - Geldnot

    Haste dir das schonmal angeguckt?
    Vorausleistungen durch BAföG-Amt - Studis Online
    BAföG § 36 Vorausleistung von Ausbildungsförderung [Stand 2013] - Studis Online



    Normalerweise ist es so, dass wenn ein unterhaltspflichtiger elternteil keinen unterhalt leistet bzw. angaben verweigert, der "staat" dieses geld vorrausleistet und sich dann bei dem "beschuldigten" wiederholt! Haste dich schonmal mit nem bafögberater zusammengesetzt?
     
  3. 19. Juli 2011
    AW: Studienbeginn - Geldnot

    wenn du in holland mindestens 32h im monat arbeitest bekommst du nochmal 250€ extra vom staat (als student). also für 32 stunden knappe 600€. plus kindergeld und bafög solltest du damit schon recht weit kommen. kredite bei der kfw müsstest du im ausland auch bekommen (war zumindest bei nem freund so).
     
  4. 19. Juli 2011
    AW: Studienbeginn - Geldnot

    Moin,

    würde es auch so machen, wie Winans sagt. Ruf beim BafögAmt an und frag die! Die können dir sicherlich weiterhelfen und sind eigentlich auch immer nett und freundlich.
    Nur weil dein Vater seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, kannst du ja nicht doppelt bestraft werden (einerseits keinen Unterhalt, andreseits kein Bafög).
     
  5. 19. Juli 2011
    AW: Studienbeginn - Geldnot

    Könntest dir eventuell mit Glück noch einen Ferienjob besorgen.
    In Nrw fangen diese Woche die Ferien an.
    Ich fange auch nächste Woche einen Ferienjob an um mein Studium finanzieren zu können.
    Ohne Ferienjob wäre ich bei nur 160EUR bafög aufgeschmissen.
     
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  6. 19. Juli 2011
    AW: Studienbeginn - Geldnot

    danke winans, ich versuch gleich mal beim amt anzurufen.grad ging keiner ran (mittagspause) wenn das klappt hast du mir den ***** gerettet


    e: dienstags telefonisch nicht zu erreichen... ich probiers morgen wieder :/
     
  7. 19. Juli 2011
    AW: Studienbeginn - Geldnot

    Der Vorausleistngsantrag haut in diesem Fall zu 100% hin.

    Jedoch musst du vor dem Vorausleistungsantrag noch etwas wichtiges erledigen! Formblatt 2 oder 3 (weiß nicht mehr genau- jedenfalls "Einkommenerklärung der Eltern"), dieses Formular per Einschreiben mit Rückschein an deinen Vater senden. Sollte nach 2 Wochen keine Reaktion kommen, dann den Vorausleistungsantrag ausfüllen und den Rückschein mit Beilegen. Du bekommst dann erstmal den Vollsatz abzüglich des Kindergeldes (sofern du es beziehst!) vom Amt ausgezahlt. Bezieht dein Vater das Kindergeld, bekommst du den vollen Satz gezahlt. Dannach prüft das Amt die Zahlungsfhigkeit deines Vaters und klagt das Geld ggf. von ihm ein!

    Auch wenns hart klingt, ich mein.. in diesem Fall geht es um deine Zukunft. Und es kann ja nicht sein das es durch finanzielle Lapalien scheitert obwohl dir der Unterhalt zusteht.
     
  8. 20. Juli 2011
    AW: Studienbeginn - Geldnot

    momentan erreiche ich noch keinen beim zuständigen bafögamt, da die so merkwürdige sprechstunden haben...
    also hab ich das richtig verstanden? das bafög amt schießt quasi den unterhalt vor? und bekomm ich dann zusätzlich auch noch das normale bafög, das mir auch sonst zustehen würde dazu?
     
  9. 20. Juli 2011
    AW: Studienbeginn - Geldnot

    Zusätlich gibt es nicht ! - wenn du nicht mehr zu Hause wohnst, aber trozdem über die Eltern versichert bist, steht dir ein Bafög Satz in Höhe von 597 EUR zu. Bekommst du jetzt aufgrund des Einkommens deiner Eltern nur 200 EUR Bafög, müssen die Eltern die Differenz von 397 EUR nachzahlen! Das Kindergeld dürfen se da drin allerdings verrechnen sofern du es beziehst.

    Beispiel: - eltern geschieden - dauernd getrennt lebend, nur dich als Kind

    Mutter: 1400 Brutto
    - Sozialpauschale von ~ 20 % - 280 EUR
    - Allgemeiner Freibetrag 1055 EUR
    -------------
    Übrig: 65 EUR
    angerechnet werden davon 50% - also 32,50 EUR

    Vater: 2000 Brutto
    - Sozialp: 400
    - Freibetrag: 1055
    ------
    Übrig: 545 EUR
    angerechnet 50% = 272,50 EUR


    Somit bekommst du:
    + 597,00 EUR
    - 32,50 EUR
    - 272,50 EUR
    ----
    = 292,00 EUR Bafög vom Staat.

    Deine Mutter muss 32,50 EUR an dich zahlen, und dein Vater 272,50 EUR. Bis du derjenige der das Kindergeld bezieht, können beide Elternteile das KIndergeld zum gleichen Anteil in dieser Summe mit verrechnen. Somit muss deine Mutter nichts an dich zahlen, und dein Vater:

    184,00 EUR Kigeld
    - 32,50 EUR bei mutter verrechnet
    = 151, 50

    272,50 EUR Anteil Vater
    - 151, 50 EUR Verrechnung Kigeld
    ....................
    = 121,00 EUR


    Weigert dein Vater sich die 121 EUR zu bezahlen, tut es das Bafög Amt und klagt es bei deinem Vater ein. Mehr Geld steht dir leider nicht zu!
     
  10. 21. Juli 2011
    AW: Studienbeginn - Geldnot

    das versteh ich nicht...
    soweit ich weiß, bekomm ich doch das geld vom staat oder nicht? das heißt ich muss einen teil zurückbezahlen. meine mutter verdient gar kein geld da hausfrau. sie bezieht auch keine sozialleistungen. mein vater ist doch auch dann noch unterhaltspflichtig, wenn ich vom staat bafög beziehe oder nicht?
     
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