#1 4. August 2011 Hi, ich hab nix gescheites googlen können, keine Gesetz oder ähnliches. Ich hab nur gehört, dass laserpointer in deutschland bis 1mw erlaubt sind. 1. Stimmt das? Wenn nein, wie sieht das Strafmaß aus? 2. Wenn ja, darf ich den frei bei mir tragen und rumleuchten? 3. Wie siehts aus, wenn ich jemand versehentlich (weil dicht z.b.) in die Augen leuchte? 4. Ist es meine eigene Schuld, wenn ich bei nem eBay Verkäufer so ein Ding kaufe, dort aber keine Bedienungsanleitung dabei ist, sprich ich nicht weiß wie ich mit dem Ding umgehen soll, und dann fahrlässig handle? Für jede Hilfe => BW greetz rop + Multi-Zitat Zitieren
#2 4. August 2011 Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017 AW: Laserpointer - Gesetzteslage wenn du dir alles durchliest, bist du um einiges schlauer. teilweise auch crap, aber so ist das in einem board mit ein paar tausend membern von zoll bis gesetzeslage...bis hin zu eigenen erfahrungen: laserpointer - RR:Board Anzeige wegen Laserpointer? - RR:Board Laserpointer Tuning. - RR:Board Laserpointer IIIb bestellen. Wo? - RR:Board LaserPointer durch Zoll - RR:Board unterm strich: unwissenheit schützt vor strafe nicht, egal was passiert und egal auf was bezogen. + Multi-Zitat Zitieren