Geldbuße ohne Verfahren?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von m0e, 9. August 2011 .

Schlagworte:
  1. 9. August 2011
    Hi,

    ich war vor ca. 3 monaten in einer disko mehr oder weniger in eine schlägerei verwickelt.

    kurz und knapp: ein freund hat nen kellner angesaugt und ich hab mich auf seine seite gestellt. er hat dem kellner dann ein, zweimal ins gesicht gehaun und wir sind abgehaun.
    beim rausgehen (mein freund war schon weg) hat mich der kellner dann am ausgang wiedererkannt und mich beschuldigt, ich hätte ihn geschalgen. daraufhin kam die polizei und hat personalien aufgenommen. ich war zwar sehr betrunken, aber hab schon an dem abend die ganze zeit beteuert (und so wars auch), dass ich nicht geschlangen hab.


    ich hab dann etwas später post bekommen und die situation so geschildert, wie sie war (wie ich mcih ncoh dran erinnern konnte) und nochmal expliziet gesagt, dass ich zwar auf der seite meines freundes stand und ihn unterstützt habe, aber den kellner nicht geschlagen hab. ich hab allerdings auch nicht den namen meines freundes genannt.

    naja, jetzt zu meinem problem(en):
    da ich momentan semesterferien habe und diese zuhause (bei meinen eltern) verbringe, habe ich eine "Förmliche Zustellung" die am 22.7. in den briefkasten meiner studentenbude eingeworfen wurde, erst grade eben (bin wieder in meiner studentenwohnung) erhalten.
    in dem schreiben steht dass ich den kellner verletzt habe und 600EUR geldstrafe + kosten des verfahrens zahlen muss.
    ich habe jetzt die 2 wochenfrist für einen einspruch verpasst.

    jetzt meine fragen:
    - können die einfach so ohne mich nochmal zu befragen (hatte ja nur schriftlich stellung genommen) ein urteil fellen?
    - ist es normal, dass die bei so einer straftat kein verfahren mit evl. gerichtsverhandlung ansetzen, sondern mir einfach die strafe aufheilsen?
    - denkt ihr ich habe noch eine chance ein einspruch einzulegen, obwohl die first abgelaufen ist, wenn ich denen erkläre wieso ich erst jetzt das schreiben gelesen habe? (war btw. noch vom 22.7. bis zum 30.7. im urlaub, also auserlandes)
    - spielt meine aussage (von wegen, dass ich mich nur auf die seite meines freundes gestellt hab, aber nicht selbst handgreiflich geworden bin) überhaupt keine rolle? nochmal um das klarzustellen: das ist keine falschaussage, sondern die warheit. ich hatte dem polizisten der die personalien aufgenommen hat noch gezeigt, dass meine hände jungfräulich waren (keine schwellung/risse auf den knöcheln etc.) und er hat mir an dem abend noch gesagt, dass ich wohl mit nichts zurechnen hätte


    also 600EUR sind echt ne nummer. und wenn ich mich da daneben verhalten hätte, dann würd ich das auch zahlen, find sowas richtig, aber ich hab halt einfach nicht das getan, weswegen ich beschuldigt werde.
    in dem schreiben ist ncoh die rede einer zeugin, die die geschichte des kellners stützt, aber wenn die mich noch nie gesehen hat, wie kann die dann behaupten, dass ich das war?

    hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
    gruss
    m0e
     
  2. 9. August 2011
    AW: Geldbuße ohne Verfahren?

    ein verfahren ist nicht immer notwendig. es kann vorkommen, wie in deinem beschriebenen fall, dass der richter ohne hauptverhandlung einen strafbefehl ausspricht. ob du jetzt noch einspruch einlegen kannst, weiß ich nicht. du solltest es zumindest mal versuchen, notfalls mit einem pflichtverteidiger.
     
  3. 10. August 2011
    AW: Geldbuße ohne Verfahren?

    da du nachweisen kannst, dass du KEINE chance hattest, diesen brief rechtzeitig lesen zu können, kannst du einspruch einlegen.
    du hättest ja auch drei wochen im urlaub sein können (außerhalb DE). also mach dir keine sorgen und leg einspruch ein samt begründung, warum du es nicht vorher machen konntest. am allerbesten wäre aber die kontaktaufnahme zu deinem anwalt. der kann dir das genauer sagen, wie du dich jetzt verhalten sollst.

    Mfg DgB!
     
  4. 10. August 2011
    AW: Geldbuße ohne Verfahren?

    Hey,

    wie wäre es denn wenn dein Freund sich von selbst stellen würde? Er hat schließlich den Mist verursacht. Ich mein Freundschaft hin oder her, aber ein richtiger Freund würde da gar nicht drüber nachdenken.
    Denn willst du im Endeffekt die Kosten für seine Schlägerei zahlen? Das würde ich bestenfalls bei nem SEHR guten Freund machen, der mit einem Bein schon im Knast steht aber sonst? Bedenke die Konsequenzen, die neben der Geldstrafe auf dich zu kommen: Vorbestraft, Eintragungs ins Führungszeugnis, etc..

    Also ich würde da gar nicht groß nachdenken - Irgendwo ist die Schmerzgrenze erreicht


    Gruß Blackb!rd
     
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