#1 10. August 2011 Hallo, folgende Situation: Kind hat bereits eine Lehre und zieht in eine eigene Wohnung. Der Vermieter verlangt eine Bürgschaft der Eltern. Der Vater wird aufgrund der Bürgschaft im Mietvertrag erwähnt. Kann das Kind, da es bereits eine Ausbildung hat, nun trotz der Bürgschaft des Vaters Wohngeld beantragen? Das Kind sollte komplett Elternunabhängig wohnen. Mal schauen, ob da jemand bescheid weiß. Vielen Dank schon mal Liebe Grüße Dr.Ogen + Multi-Zitat Zitieren
#2 10. August 2011 AW: Wohngeld trotz Bürgschaft der Eltern? Die Bürgschaft des Vaters hat keine Auswirkung auf die Mietkosten oder das Einkommen. Folglich also auch nicht auf das Wohngeld. Im Zweifel ruf einfach mal beim Amt an. Immer besser als Halbwissen aus Foren... + Multi-Zitat Zitieren
#3 10. August 2011 AW: Wohngeld trotz Bürgschaft der Eltern? sollte das kind noch in der ausbildung stecken (in seiner ersten), besteht kein anspruch auf wohngeld, sondern auf BAB. so war das jedenfalls bei mir xD des weiteren hat eine bürgschaft auch keinen einfluss da drauf. Mfg DgB! + Multi-Zitat Zitieren
#4 11. August 2011 AW: Wohngeld trotz Bürgschaft der Eltern? Da es sich bei dem dualen Studium um seine Zweitausbildung handelt und der Vater seinen Lebensschwerpunkt woanders hat - kann das Wohngeld problemlos beantragt werden. Gruß Ogen + Multi-Zitat Zitieren