Wohngeld trotz Bürgschaft der Eltern?

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von Dr.Ogen, 10. August 2011 .

  1. 10. August 2011
    Hallo,

    folgende Situation:

    Kind hat bereits eine Lehre und zieht in eine eigene Wohnung.
    Der Vermieter verlangt eine Bürgschaft der Eltern.
    Der Vater wird aufgrund der Bürgschaft im Mietvertrag erwähnt.
    Kann das Kind, da es bereits eine Ausbildung hat, nun trotz der Bürgschaft des Vaters Wohngeld beantragen?

    Das Kind sollte komplett Elternunabhängig wohnen.

    Mal schauen, ob da jemand bescheid weiß.

    Vielen Dank schon mal

    Liebe Grüße

    Dr.Ogen
     
  2. 10. August 2011
    AW: Wohngeld trotz Bürgschaft der Eltern?

    Die Bürgschaft des Vaters hat keine Auswirkung auf die Mietkosten oder das Einkommen. Folglich also auch nicht auf das Wohngeld.
    Im Zweifel ruf einfach mal beim Amt an. Immer besser als Halbwissen aus Foren...
     
  3. 10. August 2011
    AW: Wohngeld trotz Bürgschaft der Eltern?

    sollte das kind noch in der ausbildung stecken (in seiner ersten), besteht kein anspruch auf wohngeld, sondern auf BAB. so war das jedenfalls bei mir xD
    des weiteren hat eine bürgschaft auch keinen einfluss da drauf.

    Mfg DgB!
     
  4. 11. August 2011
    AW: Wohngeld trotz Bürgschaft der Eltern?

    Da es sich bei dem dualen Studium um seine Zweitausbildung handelt und der Vater seinen Lebensschwerpunkt woanders hat - kann das Wohngeld problemlos beantragt werden.

    Gruß Ogen
     
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