Nach abgebrochener Ebay Auktion,Geldforderung von Käufer
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king_dave
18.08.2011, 14:45
hey,
musste bei ebay eine transaktion abbrechen, die auch akzeptiert wurde-so
weit so gut.
nun fordert er eine entschädigung_._.:angry:
das Geld ist auf meinem Paypal Konto eingegangen. Ich werde den Abbruch der Auktion aktzeptieren.
Die 60€ sind der Schaden der mir entstanden ist, weil ich nach dem ich ihr Handy ersteigert hatte eine weitere Auktion für ein IPone4 abgebrochen habe und ich nun den Listenpreis von 602€ bei dem Anbieter MAXXIM bezahlen muß. Das tut mir leid für Sie, aber es kann auch nicht sein, dass ich für ihren Fehler einen Verlust erleide.
bin ich rechtlich auf der richtigen seite wenn ich nicht bezahle, oder hat er einen anspruch auf entschädigung?
hat jemand eine idee wie ich mich verhalten soll ?
mfg kingii
wozu entschädigung? is doch nich dein problem wenn er woanders ned mitgeboten hat. der kann ja woanders eins ersteigern. der will dich abzocken.
würd mich mal interessieren wie viel entschädigung der will.
Jambo.Bwana
18.08.2011, 14:51
warum musstest du die auktion abbrechen?warst du käufer oder verkaefuer? wieso hat er dir geld überwiesen oder du ihm ?
red mal klartext, sonst kann dir niemand helfen_._-details details details
king_dave
18.08.2011, 14:53
vielleicht sollte ich erwähnen das ich ein iphone 4 angeboten hab das netlocked ist-das wurde mir aber erst gesagt als die aktion beendet war-hab ihn den vorfall geschildert und ihm das geld wieder zurück überweisen, da er damit nichts anfangen konnte.
//auktionsabbruch wurde von ihm akzeptiert!
Nach abgebrochener Ebay Auktion,Geldforderung von Käufer
Sein Pech. Er ist von dem Vertrag mit dir komplett zurück getreten für andere Angebote die er stattdessen abgelehnt hat, kannst du ja nichts.
Denke mal er würde dir dafür ne negative BW geben dann musst du das noch bei eBay anfechten. Falls er schon eine BW gegeben hat, scheiß drauf was er schreibt.
So wie du schreibst wurde die Auktion ja beendet_..
Gruß
Seit wann gibts Entschädigungen ??? Wenn die Auktion abgebrochen wurde und er es sogar akzeptiert hat, will der jetzt nur noch Gewinn rausschlagen. Geb dem keinen Cent. Er hat sein Geld wieder und gut ist.
mfg
Gunslinger
18.08.2011, 15:17
Ich glaub die user auf ebay denken langsam das die leute vollkommen verblödet sind und auf ihren mist reinfallen, oder?
Natürlich musst du ihm keinen einzigen cent geben. Würde ihm ne mail schreiben und ihn fragen wie er auf so etwas dreistes kommt, und ihm zusätzlich noch sagen das er ärger bekommt wenn er dir noch ne negative bewertung reindrückt.
Ich bin absolut sprachlos!
TheRebornVI
18.08.2011, 15:36
Ich kann beide Seiten verstehen, falls er deswegen wirklich was abgebrochen hat ist es nicht gerade schön. Dennoch, da er es schon akzeptiert hat besteht für dich keinerlei Gefahr.
Nur wegen der BW musst du dann schauen, wie Palme schon erwähnt hat.
Weil das Handy Netlock hatte und er es erst nach der auktion erfahren hat!!!
Er hat akzeptiert das die auktion abgebrochen wird!!! also bist du ihn nichts schuldig oder musst ihn schadenersatz zahlen_._.. nur weil er jetzt was teureres gekauft hat!!! Der ist selber schuld
kurze frage: wieso musstest du die transaktion abbrechen?
vielleicht sollte ich erwähnen das ich ein iphone 4 angeboten hab das netlocked ist-das wurde mir aber erst gesagt als die aktion beendet war-hab ihn den vorfall geschildert und ihm das geld wieder zurück überweisen, da er damit nichts anfangen konnte.
//auktionsabbruch wurde von ihm akzeptiert!
wie schon gesagt, verpflichtet bist du nicht, da beide seiten den abbruch akzeptiert haben
vielleicht sollte ich erwähnen das ich ein iphone 4 angeboten hab das netlocked ist-das wurde mir aber erst gesagt als die aktion beendet war_
hast du das handy als nicht netlocked angeboten?
wenn ja, dann hätte er möglicherweise einen rechtlichen anspruch auf erstattung des schadens, der ihm durch den abbruch der auktion entstanden ist.
ganz egal, was andere vor mir "meinen"
wie schon gesagt, verpflichtet bist du nicht, da beide seiten den abbruch akzeptiert haben
akzeptiert ja, das sagt aber noch nichts darüber aus, ob er auch damit wirtschaftlich einverstanden ist.
Death-Punk
18.08.2011, 16:02
akzeptiert ja, das sagt aber noch nichts darüber aus, ob er auch damit wirtschaftlich einverstanden ist_
Häh?(
aktzeptiert ist akzeptiert!! Wenn er sich dann ein teueres kaufen muss, dann ist es doch nicht deine Schuld, sondern seine Entscheidung -> und dafür bist du nicht haftbar (es sei denn du bist sein Vormund:D ).
Cu
Death-Punk
Häh?(
aktzeptiert ist akzeptiert!! Wenn er sich dann ein teueres kaufen muss, dann ist es doch nicht deine Schuld, sondern seine Entscheidung
eben nicht:
der TS hat mit dem käufer einen vertrag geschlossen, der ihn verpflichtet das handy gegen bezahlung des gebotsbetrages an den käufer zu schicken. nun hat der TS möglicherweise einen fehler in seiner artikelbeschreibung entdeckt, den er möglicherweise auch vertreten muss.
wenn er ihn vertreten muss, dann muss er den vertrag weiterhin erfüllen. entweder durch übersendung eines der beschreibung entsprechenden handys oder durch bezahlung der mehrkosten die dem käufer durch einen kauf bei einem anderen verkäufer entstehen.
das "transaktion abbrechen" bei ebay bezieht sich IMHO nur auf das ebay prozedere, wie rückerstattung der angebotsgebühren etc. und NICHT auf auflösung des kaufvertrages!
eben nicht:
der TS hat mit dem käufer einen vertrag geschlossen, der ihn verpflichtet das handy gegen bezahlung des gebotsbetrages an den käufer zu schicken. nun hat der TS möglicherweise einen fehler in seiner artikelbeschreibung entdeckt, den er möglicherweise auch vertreten muss.
wenn er ihn vertreten muss, dann muss er den vertrag weiterhin erfüllen. entweder durch übersendung eines der beschreibung entsprechenden handys oder durch bezahlung der mehrkosten die dem käufer durch einen kauf bei einem anderen verkäufer entstehen.
wenn man jetzt aber von einem irrtum bei abgabe der willenserklärung ausgeht, weil der TS bei der artikelbeschreibung einen begriff falsch verstanden hat, dann kann es ein, dass der kaufvertrag voll und ganz rückabgewickelt wurde. (dazu würde es eigentlich nicht einmal der zustimmung des käufers bedürfen)
mfG
wenn man jetzt aber von einem irrtum bei abgabe der willenserklärung ausgeht, weil der TS bei der artikelbeschreibung einen begriff falsch verstanden hat, dann kann es ein, dass der kaufvertrag voll und ganz rückabgewickelt wurde.
eine anfechtung wegen irrtums seitens des TS hat zur folge, dass der TS den vertrauensschaden ersetzen muss.
eine anfechtung wegen irrtums seitens des TS hat zur folge, dass der TS den vertrauensschaden ersetzen muss_
stimmt, hatte ich vergessen. bin ja kein jurist :D
ist jetzt die frage, wie hoch dieser vertrauensschaden ist. kann da als vergleich bei einem elektronischen produkt, was bei jedem händler nahezu jeden tag einen anderen preis hat, einfach irgendein vergleichspreis herangezogen werden?
king_dave
18.08.2011, 18:01
Sehr geehrter Herr_._.,
Sie haben das Thema nicht verstanden. Sie bekommen keine negative Bewertung von mir, ich räche mich nicht an Menschen denen des Benehmen, heise nicht Hallo _XX sonder Hoffmann.
und der IQ fehlt den Sachverhalt zu verstehen.
MfG_
das war denk ich sein letztes statement :D
mfg kingii
Death-Punk
18.08.2011, 19:58
Hi,
ich bin ja auch schon was länger bei Ebay unterwegs und bin immer wieder verblüfft, was da für Spacken rumhängen und an was die sich aufgeilen können.
Erst drohene sie mit dem Weltuntergang und dan so eine lapidare "Dann halt nicht Mail" :D
Cu
Death-Punk