Lohnsteuerjahresausgleich von den letzten jahren nacholen ?

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von Champ100, 25. August 2011 .

Schlagworte:
  1. 25. August 2011
    Hiho!

    Ich habe eben im Internet gelesen das man den lohnsteuerjahresausgleich von den letzten 4 Jahren nacholen kann. Da ich das noch nie bisher gemacht habe wollte ich mal fragen wie ich das am besten mache. Das Problem wäre das ich die scheine nicht mehr habe die ich vom Arbeitgeber am ende des Jahres bekomme. Könnt ihr mir da evtl. weiter helfen ? ich hätte ja noch ein paar mehr jahre die ich ausgleichen könnte aber ich glaub das geht nur bis max. 4 jahre oder ?
    Hoffe ihr könnt mir helfen
     
  2. 25. August 2011
    AW: Lohnsteuerjahresausgleich von den letzten jahren nacholen ?

    Die Festzungsfrist für die Einkommensteuer beträgt nach §169 (2) S.1 Nr. 2 AO 4 Jahre.

    Dann ergeben sich 2 Möglichkeiten:

    Du unterliegst ggf. folgender Anlaufhemmungen

    a) keiner Pflicht eine Steuererklärung abzugeben
    §170 (1) AO i.V.m. §36 (1) und § 25(1)
    Die Festsetzungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden ist oder eine bedingt entstandene Steuer unbedingt geworden ist.

    oder

    b) unterliegst einer Pflicht eine Steuererklärung abzugeben
    §170 (2) S1. Nr.1 AO , § 36 (1) ESTG , § 25 (1) und (3) ESTG

    Abweichend von Absatz 1 beginnt die Festsetzungsfrist, wenn

    1. eine Steuererklärung oder eine Steueranmeldung einzureichen oder eine Anzeige zu erstatten ist, mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuererklärung, die Steueranmeldung oder die Anzeige eingereicht wird, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Kalenderjahrs, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem die Steuer entstanden ist, es sei denn, dass die Festsetzungsfrist nach Absatz 1 später beginnt

    Die Pflicht eine Steuererklärung abzugeben ergibt sich aus § 149 (1) S.1 AO i.V.m. § 25 (1) und (3) ESTG es sei denn es ergibt sich eine Befreiung nach § 46 ESTG .

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    so den juristischen Teil anbei ... jetzt auf deutsch ^^

    wenn du grds. nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hast ( = Arbeitnehmer), so ist deine Steuerschuld gem. §46 (4) abgegolten. D.h. du musst keine Steuererklärung abgeben.

    die Frist beginnt wie a)
    die grundsätzlichen BGB Paragraphen wie eine Frist beginnt und endet spare ich mir mal^^

    z.b. Einkommensteuer 2007 ist endstanden mit Ablauf des KJ 2007 = 31.12.2007
    Fristbeginn 01.01.2008
    Dauer 4 Jahre
    Ende 31.12.2011

    Du kannst somit die Steuererklärungen 2007 - 2010 noch einreichen.

    Zu deiner 2. Frage, die Lohnsteuerdaten ( = die Zettel die du verloren hast) sollten der Finanzverwaltung elektronisch vorliegen.
     
  3. 26. August 2011
    AW: Lohnsteuerjahresausgleich von den letzten jahren nacholen ?

    Bekomme ich die Zettel dann also vom Finanzamt wieder? Oder kann ich da jetzt einfach hingehen und sagen wie es ist und dann machen die das selber?
     
  4. 13. September 2011
    AW: Lohnsteuerjahresausgleich von den letzten jahren nacholen ?

    Du kannst zum steuerhilfe verein gehen und dich da gut beraten lassen. Oder du gehst zu einem Steuerberater und lässt dir dort weiter helfen. Um einen guten Steuerberater zu finden kannst du ganz einfach im bekannten kreis nachfragen. Jedoch empfehle ich dir den steuerhilfe verein in deiner Stadt. Der Arbeitgeber sollte dir die Entgeldabrechnung der letzten 4 Jahre aushändigen können. Du solltest aber nicht zu den Leuten gehören dir sein Geld an das Finanzamt schenken. Viel erfolg LG K-D
     
  5. 14. September 2011
    AW: Lohnsteuerjahresausgleich von den letzten jahren nacholen ?

    also ich rate dir, von deinem arbeitgeber mindestens 1 lohnsteuerbescheinigung ("die zettel" )zu besorgen, da auf diesem deine sog. ETIN steht. durch diese ETIN nummer kann das finanzamt deine, von deinem arbeitgeber übermittelten, lohndaten aufrufen und in deine einkommensteuererklärung übernehmen. falls du deine weiteren belege (werbungskosten oder sonderausgaben) wiederhaben möchtest, schreib es auf und leg es bei.
    von einem lohnsteuerhilfeverein oder steuerberater würde ich dir abraten, da es nur unnötig geld kostet. besorge dir lieber ein steuerprogramm oder einfach googeln.


    ps@flosen: 1a rechtliche begründung, prüfungsreif
     
  6. 16. September 2011
    AW: Lohnsteuerjahresausgleich von den letzten jahren nacholen ?

    Kann mich meinem Vorredner nur anschließen, ein Steuerberater koster bei "einfachen" Fällen meist deutlich mehr , als er rausholt. Der lässt deine Erklärung von Steuerfachangestellten machen und unterschreibt das ganze blind.


    Zum technischen Ablauf im Finanzamt: Die ETIN ist in 99% der Fällen nicht erforderlich, da die Daten vom Arbeitgeber an den Zentralrechner der Finanzverwaltung übermittelt werden.
    Wird die eingereichte Steuererklärung nun vom zuständigen Sachbearbeiter in dem Finanzamt bearbeitet und dein Fall aufgerufen, so werden automatisch die elektronisch übermittelten Daten bei der Veranlagung berücksichtigt.

    Die Abrechnungen würd ich mir ggf. aber trotzdem holen um die Anlage N der Erklärung auszufüllen.
     
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