#1 31. August 2011 Hi, ich wollte mal Fragen ob mir jemand ein Model der Demokratie, die Madison im Sinne hat erstellen kann. Für mich würde das folgender Maßen aussehen Volk vertrit unterschiedliche Parteien und kann einen Platz in einer Partei einnehmen. Die Parteien stellen Abgeordnete die sich untereinader kontrollieren. Diese abgeordnete stimmen über Beschlüss ab. Gibt es eine Gewaltenteilung bei madisons idee? Hier noch mal Madisons text Code: Die „Federalist Papers“ wurden 1787/88 in New York unter dem Pseudonym „Publius“ veröffentlicht. Ihre Verfasser waren James Madison, Alexander Hamilton und John Jay. Verfasser des Artikels Nr. 10 war James Madison. Überall beklagen sich unsere besonnensten und ehrenhaftesten Bürger, die für öffentliche und private Redlichkeit eintreten, dass unsere Regierungen zu labil seien, dass das öffentliche Wohl in den Streitigkeiten der rivalisierenden Cliquen missachtet werde und dass Beschlüsse nur zu oft nicht in Übereinstimmung mit den Forderungen der Gerechtigkeit und den Rechten der Minderheit gefasst werden, sondern aufgrund der überlegenen Macht einer selbstsüchtigen und anmaßenden Mehrheit. Mögen wir auch noch so sehr wünschen, dass diese Klagen unbegründet wären – die offenkundigen Tatsachen gestatten uns nicht zu leugnen, dass sie in einem gewissen Ausmaß berechtigt sind. […] Abb. 12.2: Willensbildungsprozess in der Konkurrenzdemokratie Unter einer Clique verstehe ich, dass sich eine Gruppe von Bürgern – es kann die Mehrheit oder eine Minderheit sein – unter dem Antrieb von Leidenschaften und Interessen zusammenschließt, die im Gegensatz zu den Rechten der übrigen Bürger oder zu den dauernden und allgemeinen Interessen der Gemeinschaft stehen. Es gibt zwei Methoden, dieses Übel abzustellen: Beseitigung seiner Ursachen oder Kontrolle seiner Folgen. Auch zur Beseitigung der Ursachen des Cliquenwesens gibt es zwei Methoden: Entweder man schafft die Freiheit ab, die zu seiner Existenz notwendig ist, oder man schreibt allen Bürgern die gleichen Ansichten, Leidenschaften und Interessen vor. Auf nichts könnte der Ausspruch, dass das Heilmittel schlimmer sei als die Krankheit, mit größerer Berechtigung angewendet werden als auf die erste der genannten Methoden. […] Die zweite Methode ist ebenso undurchführbar, wie die erste unsinnig wäre. Solange die menschliche Vernunft unzulänglich bleibt und man dem Menschen die Freiheit lässt, sich dieser unzulänglichen Vernunft zu bedienen, wird es verschiedene Meinungen geben. Solange eine Verbindung zwischen der Vernunft des Menschen und seiner Eigenliebe besteht, werden seine Meinungen und seine Leidenschaften einander beeinflussen, und aus Meinungen werden Ziele entstehen, auf die er seine Leidenschaften richtet. Dazu kommt als weiteres unüberwindliches Hindernis für eine Gleichwertigkeit der Interessen die Verschiedenheit der Fähigkeiten der Menschen, aus der die Eigentumsrechte entspringen. Der Schutz dieser Fähigkeiten ist die wichtigste Aufgabe der Regierung. Aus dem Schutz verschiedener und ungleicher Fähigkeiten zum Erwerb von Eigentum ergibt sich unmittelbar der Besitz von Eigentum verschiedener Art und verschiedenen Ausmaßes, und aus seinem13 Einfluss auf die Gefühle und Meinungen der Besitzer folgt eine Spaltung der Gesellschaft in verschiedene Interessengruppen und Parteien. Die verborgenen Ursachen der Spaltung in Parteien sind also tief in der menschlichen Natur verwurzelt. […] Diese verschiedenen einander widersprechenden Interessen miteinander in Einklang zu bringen, ist die Hauptaufgabe der modernen Gesetzgebung. Parteigeist und Spaltung in Interessengruppen haben also ihren Platz im normalen Ablauf der Regierungstätigkeit. […] Wir gelangen daher zu dem Schluss, dass die Ursachen der Spaltung in Interessengruppen nicht beseitigt werden können und dass Heil nur darin zu suchen ist, Mittel zur Kontrolle der Auswirkungen zu finden. […] In einer reinen Demokratie, womit ich eine zahlenmäßig kleine Gemeinschaft meine, deren Mitglieder sich versammeln und selbst die Regierung ausüben, [kann] kein Heilmittel für das Übel der selbstsüchtigen Interessengruppen gefunden werden. In fast allen Fällen wird die Mehrheit eine gemeinsame Leidenschaft oder ein gemeinsames Interesse haben. Der Zusammenschluss und die Möglichkeit, das Einverständnis zu pflegen, folgt aus der Regierungsform von selbst, und es gibt nichts, was den Trieb, die schwächere Partei oder eine missliebige Person den eigenen Interessen aufzuopfern, einschränken könnte. Aus diesen Gründen sind solche Demokratien zu allen Zeiten zum Schauplatz stürmischer Auseinandersetzungen geworden und haben sich zur Wahrung der persönlichen Sicherheit und der Eigentumsrechte als ungeeignet erwiesen. Und gewöhnlich haben sie nach kurzer Lebensdauer ein gewaltsames Ende gefunden. Politische Theoretiker, die diese Art von Regierung befürworteten, waren der irrigen Meinung, dass die Menschen, wenn man ihnen gleiche politische Rechte gibt, auch in Bezug auf ihre Eigentumsverhältnisse, ihre Meinungen und ihre Leidenschaften völlig gleichgemacht werden könnten. Eine Republik, worunter ich eine Regierung verstehe, in der die Idee der Vertretung des Volkes verwirklicht ist, eröffnet bessere Aussichten; von ihr lässt sich das Heilmittel erhoffen, das wir suchen. […] Die Auswirkung […] besteht einerseits darin, dass die öffentliche Meinung geläutert und erweitert wird, indem sie den Filter einer ausgewählten Gruppe von Staatsbürgern passiert, deren Einsicht die Gewähr bietet, dass sie die wahren Interessen ihres Landes erkennen, und deren Patriotismus und Gerechtigkeitsliebe die Annahme zulässt, dass sie diese wahren Interessen nicht augenblicklichen Vorteilen opfern werden. Auf diese Weise kann es geschehen, dass die Stimme des Volkes dort, wo sie aus dem Mund der Volksvertreter spricht, eher dem Wohl der Allgemeinheit dient, als dort, wo das Volk selbst zusammentritt, um seinen Willen kundzutun. James Madison: The Federalist Papers, Nr. 10, zitiert nach: Dieter Oberndörfer/Wolfgang Jäger: Klassiker der Staatsphilosophie II, Stuttgart 1971, S. 57– 62 M 5 Reden an die Wähler von Bristol Am 3. November 1774 wurden Henry Cruger und Edmund Burke für die englische Hafenstadt Bristol ins britische Unterhaus gewählt. In ihren Dankesreden an die Wähler von Bristol führten sie aus: Cruger: Es war stets meine Auffassung, dass den Wählern das Recht zusteht, ihren Parlamentsmitgliedern Weisungen zu erteilen. Ich für meinen Teil werde es im Parlament stets als meine Pflicht ansehen, eurem Rat und eurer Instruktion zu folgen. Ich werde mich als Diener meiner Wähler verstehen, nicht als ihr Herr, ihrem Willen unterworfen, nicht ihnen überlegen. […] Eurem rechtschaffenen Urteil will ich mich beugen – oder fallen. Burke: […] Sicherlich, meine Herren, es sollte die Freude und der Stolz eines jeden Repräsentanten sein, mit seinen Wählern in der innigsten Eintracht, der engsten Übereinstimmung und der freimütigsten Verbindung zu leben. Deren Wünsche sollten für ihn größtes Gewicht haben. […] Vor allem hat er stets und in allen Fällen deren Interessen den seinen vorzuziehen. Aber seine unvoreingenommene Meinung, sein reifes Urteil, sein erleuchtetes Gewissen, die darf er ihnen nicht opfern. […] Ihr Repräsentant schuldet Ihnen nicht nur seinen Fleiß, sondern sein Urteilsvermögen. […] Ein Parlament ist kein Kongress von Anwälten verschiedener und miteinander verfeindeter Interessen. Ein Parlament ist vielmehr die beratend-abwägende Versammlung einer Nation mit einem Interesse, dem des Ganzen. Dort dürfen nicht lokale Zwecke oder Vorurteile die Richtschnur sein, sondern das Gemeinwohl. […] Sobald ich Abgeordneter bin, bin ich nicht mehr ein Mitglied Bristols, sondern ein Mitglied des Parlaments. Wenn die lokale Wählerschaft ein Interesse […] vertreten sollte, [das] offenkundig mit dem Wohl des ganzen Landes unvereinbar ist, so darf ich diesem Streben ebenso wenig wie jedes andere Parlamentsmitglied nachgeben. + Multi-Zitat Zitieren