Muss ich zahlen?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Gera, 8. September 2011 .

Schlagworte:
  1. 8. September 2011
    Hallo Leute,

    Die Vorgeschichte:

    Meine Frau und ich wollten nächstes Jahr kirchlich heiraten und wir haben uns einen Koch gesucht. Den Koch haben wir gefunden waren aber von seinem Menü und seiner Art & Weise nicht zufrieden. Wir haben eine " Terminzusage" von ihm unterschrieben, da steht steht drin, dass nach der Unterschrift 250€ bei absage gezahlt werden muss.

    Nun meine Frage:

    Wir haben den Termin 7 Monate vorher abgesagt, es fand keine Dienstleistungen statt, außer telefonischen Kontakt. Ich hab ihm eine e-Mail geschrieben dass wir den Termin nicht wahr nehmen werden.

    Wir sind zwar Rechtschutzversiechert und werde, dass der versicherung morgen melden. Aber ich wollte vorab schonmal Informationen sammeln, evtl. kennt sich einer von euch aus.

    GRuß und Danke

    gera
     
  2. 8. September 2011
    AW: Muss ich zahlen?

    Kann dir eig jeder beantworten der eine kaufmännische Ausbildung hat.

    Seh ich erstmal schlechte Karten für dich.
    wenn du einen schriftlichen Vertrag mit ihm hast wo dies zur Terminabsage so steht musst du bezahlen.
    Es steht ja auch nicht zum Spaß im Vertrtag sondern damit du dir vorher gut überlegst ob du wirklich darauf eingehen willst oder nicht.
    Dem Koch bringt dies Sicherheit.

    Vertrag ist Vertrag solange er nicht gegen Gesetze verstößt oder du nicht Geschäftsfähig warst zu dem Zeitpunkt.

    Auch Sittenwiedrig ist es nicht soetwas zu Verlangen.
     
  3. 8. September 2011
    AW: Muss ich zahlen?

    Ab wann ist es den ein vertrag?

    Für mich ist es nur eine Terminzusage, weil zu einem vertrag gehören doch 2 Unterschriften, oder?

    Der "vertrag" war eine Word-Datei im E-Mail Postfach und sah so aus:


    Hochzeitsterminzusage

    Hochzeitstermin am ____________
    Name und Anschrift der Veranstalter _______________________________
    ________________________________
    ________________________________
    Telefon: ________________________
    Handy: ________________________
    Name des Brautpaares ________________________________________
    Adresse von der Halle: _______________________________________
    (mit PLZ) _______________________________________
    _______________________________________
    Der Termin für die Hochzeit am __________ wird nach Erhalt dieser Zusage mit Ihrer Unterschrift festgelegt. Preis für dieses Menü 25 EUR pro Person (kleine Kinder mit Ermässigung). Im Preis nicht erhalten und wird von Ihnen eingekauft: Brot, Brötchen und auf eigenen Wunsch Eisbomben und Obst für Obsttisch. Bei späterer Absage ist Entschädigungsgeld zu bezahlen:
    - bei Absage nach erhalt der Hochzeitterminzusage 250 EUR.
    - 6 bis 4 Monaten vor der Hochzeit 300 EUR.
    - 4 bis 2 Monaten vor der Hochzeit 350 EUR.
    - ab 2 Monaten vor der Hochzeit 400 EUR.
    Datum / Unterschrift______________________________

    Bitte diese Zusage nur per Post zurück schicken.
     
  4. 8. September 2011
    AW: Muss ich zahlen?



    Ein Vertrag kommt mit zwei übereinstimmenden Willenserklärungen zustande.
    1.Willenserklärung der Antrag (in diesem Fall das per Mail zugesandte Vertragsformular)
    2.Willenserklärung die Annahme (in diesem Falle deine Unterschrift)

    Das ist bei dir ne absolut eindeutige Sache.

    Nur um dir mal vor Augen zu führen das es dabei sogar nichtmal einer einzigen Unterschrift bedarf nenn ich dir dafür mal ein Beispiel.

    Du legst im Supermarkt Sachen aufs Band der Kassierer ziehts drüber und du bezahlst.
    Du hast in diesem Moment einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen!
    Und da hat niemand Unterschrieben aber er ist genauso unanfechtbar als wenn Unterschriften da wären.
    Willenserklärung 1 du legst die Sachen aufs Band. Dies nennt sich konkludentes Handeln. Bedeutet du gibst zu verstehen du hast die Absicht diese Dinge zu kaufen.
    Das Unternehmen gibt die 2. Willenserklärung ab indem es nicht wiederspricht und ebenfalls konkludent handelt. Also für dich ersichtlich ist ich darf kaufen und soll bezahlen.
     
  5. 8. September 2011
    AW: Muss ich zahlen?

    Das ist im Prinzip richtig so Long Chicken. Doch in seinem Fall wäre ich mir da nicht so sicher.
    Man kann es auch Wucher nennen in seinem Fall. Denn für eine Unterschrift bzw. Terminzusage 250EUR zu verlangen ist schon dreist.
    Auch wenn er die Wahl hatte, er hat dem Koch 7 Monate im Voraus abgesagt, und da kann der Koch auch nicht auf Schadensersatz oder ähnliches klagen. Ich mein, der ist Koch, als ob der 7 Monate im Voraus schon etwas zubereitet oder vorbereitet. So sicher wie du das nennst sehe ich das nicht.

    Ich würd auf Kulanz von dem hoffen und nicht gleich sofort einen Anwalt einschalten. Erstmal gucken ob der Koch wirklich nicht nachgibt.

    Juristisch würde ich mich auf meine Aussage auch nicht stützen, ist wie gesagt nur eine Vermutung und meine eigene Einschätzung. Wenn ich wirklich falsch liege, bitte berichtigen
     
  6. 8. September 2011
    AW: Muss ich zahlen?

    Auf Kulanz sollte man immer hoffen aber die ist nunmal auch nur freiwillig.
    Es ist richtig, dass er bei Wucher nicht zahlen muss.
    Wucher fällt unter Sittenwidrig.

    Ich sehe 250€ Strafe jedoch als nicht zu hoch an.
    Selbstverständlich hatte er noch keinen Arbeitsaufwand.
    Jedoch darf man nicht vergessen das dieser Mensch bei solchen Terminen lange Zeit zuvor reserviert/gebucht wird und er eventuell anderen für diesen Tag schon absagen musste.
    Eine Hochzeitsband oder Hochzeitslocation muss man ebenso lange im vorraus buchen und hat dort ebenfalls solche Konventionalstrafen für einseitige bzw. vorzeitige Kündigung des Auftrags.
     
  7. 8. September 2011
    AW: Muss ich zahlen?

    Wurde euch das Menu des Kochs nach Vertragsabschluß gezeigt ?
     
  8. 9. September 2011
    AW: Muss ich zahlen?

    ich denke da kannst du nichts machen, da du dem vertrag zugestimmt hast.

    bei bekannten von meinen eltern die in der gastronomie tätig sind muss man auch so einen vertrag unterschreiben und in dem steht auch noch drin das wenn zu solchen anlässen weniger personen erscheinen als abgemacht muss man für jede person den halben preis vom menü zahlen (sofern es noch nicht gekocht wurde) ohne absage natürlich den vollen preis da das essen ja gekocht wurde.

    da gab es auch mal so ein fall da war eine reservation für ich glaube 50 leute mit nem menü das nich gerade billig war. Es kamen nichteinmal 40 leute und es wurde 2 tage vorher abgesagt da hat der natürlich für die fehlenden leute das geld (300 nochwas euro) verlangt und der typ wollte auch nich zahlen und meinte er schaltet nen anwalt ein usw. angeblich is er dann nach 2 wochen gekommen hat sich entschuldigt und hat gezahlt.

    ob das alles so stimmt kann man nie wissen aber ich kann mir gut vorstellen das der anwalt dem typen gesagt hat das seine chancen schlecht stehen und er besser zahlt.

    aber wie gesagt is nur Hörensagen und die meisten leute tendieren ja eh zum übertreiben.
     
  9. 9. September 2011
    AW: Muss ich zahlen?

    nein, das menü wird ja auf deine wünsche angepasst
     
  10. 9. September 2011
    AW: Muss ich zahlen?

    Tut mir Leid aber da kommst du nicht drumherum, wird dir deine Rechtsschutzversicherung auch sagen. Wenn du das unterschrieben hast, ist das verbindlich ob da nun Vertrag oder Terminzusage drauf steht...

    Ist bei manchen Ärzten auch so, wenn du deinen Termin verpasst zahlst du Ausfallhonorar und das auch wenn der Arzt noch genug Zeit hätte den Termin neu zu vergeben.

    Greetz
    SpectrumX
     
  11. 9. September 2011
    AW: Muss ich zahlen?

    Bitte schreib uns dann mal was deine Versicherung dazu sagt.

    Tut mir Leid, dass du hier überwiegend nicht zu hören bekamst was du dir wünschst.
    Würde mich auch nicht freuen besonders bei 250€...
     
  12. 9. September 2011
    AW: Muss ich zahlen?

    Naja 250 Euro sind ja jetzt auch net so die Welt.. kannst aus dieser Erfahrung was lernen.. mich würd auch intressieren, warum ihr euch nicht doch für den Koch entscheidet? Kann er nicht gut kochen?

    Btw find 250 Euro net so schlimm als Schadensersatz.. kommt halt auf die Gesamtsumme an^^

    Du hast unterschrieben, dass du 250 Euro zahlst, wenns nicht zum Auftrag kommt, also hast du ja gewusst, was du tuhst und was dich erwartet, solltest du ihn doch nicht benötigen.

    Is in meinen Augen das Gleiche wie ne Auftragsbestätigung und mit dem Ding kann man sogar gerichtlich seine Auftragssumme einklagen^^
     
  13. 9. September 2011
    AW: Muss ich zahlen?

    Wenn du Rechtsschutz versichert bist, dann würde ich eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen!

    Ihr habt zwar vertraglich eingestimmt, dass der Koch bei Absage einen festgelegten Betrag aufgrund eines "möglichen" Verlustes eines anderen Termins bekommt, allerdings muss dies auch entsprechend dem Gesetz erfolgen und im Maße sein.

    Zuerst ist erstmal klar, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Von daher ist der Koch erstmal im Recht. Was hinzukommt ist, dass es sich vielleicht um eine Summe im nicht vertretbaren Maße handelt, da der Termin immerhin 7 Monate im voraus abgesagt wurde.

    Juristisch wird sicherlich erstmal geprüft, in wie weit sich die Summe im "Maße" zu vertreten hat und ob eine Absage in diesem Zeitfenster zu einem wirtschaftlichen Nachteil des Koches führt. Ist es ein "Catering-Koch", der den Terminkalender voll hat, kann es durchaus zu einer Rechtssprechung zugunsten des Koches kommen, da Feierlichkeiten wirklich teilweise Monate im vorraus geplant und gebucht werden. Handelt es sich um einen Zusatzverdienst oder um eine kleine Dienstleistungsgruppe, so wird das Gericht prüfen, ob die Summe angemessen ist oder es sogar rechtswidrig ist, für so eine Art des Vertrages Geld zu verlangen.

    Hier ist wirklich der Einzelfall zu prüfen, aber ich denke es sieht eher schlecht für dich aus! Gerade bei dem doch relativ geringen Streitwert würde ich den Betrag lieber zahlen und angenehme Hochzeitsvorbereitungen haben als sich nebenbei auch noch in einem Rechtsstreit zu befinden mit ungewissen Ausgang!
     
  14. 9. September 2011
    AW: Muss ich zahlen?

    naja man muss hier allerdings auch eine andere Seite betrachten

    ich würde das mit der Kündigung evtl. noch einmal überlegen und mit einem Anwalt darüber reden, inwiefern der Koch verpflichtet ist euch das so zu kochen, wie ihr das wollt.

    Wenn es nicht schmeckt oder er nicht die Zutaten nimmt, die ihr euch wünscht, dann begeht er ja den Vertragsbruch.

    Deshalb solltet ihr das Menü festlegen und von ihm unterschreiben lassen etc.
    Wenn er es dann so nicht liefert bzw. liefern möchte, dann hat er pech.

    Natürlich bin ich kein Fachmann aber ich denke über die Schiene kommt man auch aus dem Vertrag raus, denn es gibt ja immer zwei Seiten die den Vertrag einhalten müssen.
     
  15. 9. September 2011
    AW: Muss ich zahlen?

    Es geht hier um eine Hochzeit, würdest du den wichtigsten/schlimmsten Tag deines Lebens derart aufs Spielen setzten möchten?

    Also im Grunde genommen habt ihr schon Recht es ist ein Vertrag und Vertrag ist Vertag.

    Würde es allerdings versuchen auf unverhältnismäßigkeit zu plädiren, da ich finde eine Absage 7 Monate vorher hat in diesem Sinne kaum bis wenig geschäftlichen Schaden verursacht, ob du damit allerdings durchkommst hängt dann von Anwalt gesetz und Laune der Rechtsprechenden Institution ab.
     
  16. 9. September 2011
    AW: Muss ich zahlen?

    Nein natürlich nicht.
    Aber ich kenn das so, dass man auch ein Probeessen macht.
    Wenn einem das dann nicht gefällt muss er nochmal ran, dann nochmal, nochmal und dann sollte man vom Vertrag zurück treten können ohne den Betrag zu zahlen.

    So ungefähr habe ich mir das vorgestellt, natürlich nicht beim Tag der Hochzeit.
    Und vielleicht kommt ja beim Nachbessern doch ein gutes Essen bei raus.
     
  17. 10. September 2011
    AW: Muss ich zahlen?


    Da hast du Recht.
    Kommt der Vertragspartner wiederholt seinen Pflichten nicht nach kommst du so aus der Sache raus. (je nach Verhältnismäßigkeit der Mängel oder du es nur drauf anlegst)
     
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