Artikel gekauft mit Vorkasse, bezahlen pflicht?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Reidersports, 19. Oktober 2011 .

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  1. 19. Oktober 2011
    Hallo, habe mir eine Jacke gekauft bei Dress for less.
    Habe als Bezahlung Vorkasse gewählt aber bin noch nicht zum bezahlen gekommen.
    Nun war ich heute zufällig in einem Laden und habe eine bessere Jacke gefunden und gleich gekauft, nun brauch ich die Jacke von dress for less nicht mehr, muss ich nun bezahlen oder kann ich einfach nicht bezahlen oder kommt was auf mich zu?
     
  2. 19. Oktober 2011
    AW: Artikel gekauft mit Vorkasse, bezahlen pflicht?

    naja du darfst ja 14 tage ohne angabe von gründen zurückgeben....

    ich wäre so freundlich und würd den ne email schreiben, das es sich erledigt hat
     
  3. 19. Oktober 2011
    AW: Artikel gekauft mit Vorkasse, bezahlen pflicht?

    nunja hast ja den Kaufvertrag zugestimmt.
    was du machen kannst, bezahl es lass es dir schicken und schick es dann wieder zurück.
    hast es ja online gekauft uns hast somit widerspruchsrecht.


    quelle wiki

    Bei Fernabsatzverträgen wurde den Verbrauchern ein grundsätzliches Widerrufsrecht gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 FernAbsG i. V. m. § 361a BGB a. F. eingeräumt. Innerhalb einer Frist von zwei Wochen konnte der Verbraucher seine Willenserklärung widerrufen und war dann nicht mehr an den Vertrag gebunden.

    Diese Frist begann, sobald der Unternehmer seine oben genannten Informationspflichten erfüllt hat. Wurde ein Kaufvertrag geschlossen, begann die Frist frühestens, sobald der Verbraucher die Ware erhalten hat, spätestens jedoch vier Monate nach Erhalt der Ware.

    Kein gesetzliches Widerrufsrecht bestand bei Fernabsatzverträgen

    zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten waren oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet waren oder schnell verderben konnten oder deren Verfalldatum überschritten worden wäre,
    zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden waren,
    zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,
    zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder
    die in der Form von Versteigerungen (§ 156 BGB) geschlossen wurden.
    zur Lieferung von Frischwaren (z.B. Blumen)
     
  4. 19. Oktober 2011
    AW: Artikel gekauft mit Vorkasse, bezahlen pflicht?

    Das will ich ja nicht unbedingt, das dauert mir alles so lange und das ist halt auch keine kleine Summe die man mal so bezahlen kann und dann monate auf sein geld warten muss..
     
  5. 19. Oktober 2011
    AW: Artikel gekauft mit Vorkasse, bezahlen pflicht?

    ich glaub du kannst denen einfach schreiben und sie bitten zu stornieren... hast ja noch nichts gezahlt...
     
  6. 19. Oktober 2011
    AW: Artikel gekauft mit Vorkasse, bezahlen pflicht?

    denk ich auch, schreib denen das du es stornieren möchtest weil du es sowiesi zurücksenden würdest
     
  7. 19. Oktober 2011
    AW: Artikel gekauft mit Vorkasse, bezahlen pflicht?

    Ich hab schon oft was gekauft, und dann wieder storniert - auch direkt nach dem Kauf. War nie ein Problem. Ist für den Händler ja auch sinnvoller, gleich die Ware zu stornieren, da er sonst für die Rücksendekosten (ab 40€) sowie die Logistik aufkommen müsste.
    Von daher werden die meisten Händler da eher dankbar sein, als dass sie darauf bestehen, die Sachen zu versenden, um sie gleich später wieder in Empfang nehmen zu müssen.
     
  8. 19. Oktober 2011
    AW: Artikel gekauft mit Vorkasse, bezahlen pflicht?

    ok danke an alle werde eine Email schreiben =)
     
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