Unfall gehabt, schaden noch nicht gemeldet...

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von Wikinger, 22. Oktober 2011 .

  1. 22. Oktober 2011
    servus.
    ich hatte vor 2 1/2 monaten einen unfall. mir ist ein motorrad hinten drauf gefahren.
    ich habe es durch urlaub und und und noch nicht geschafft den schaden zu melden.

    es war früh morgens, drum habe ich einen text auf ein blatt geschrieben wie der unfall passiert ist mit name nummernschild usw.. und hab ihn das unterschreiben lassen.

    ich hab ihm vor 1 monat ne email geschickt dass ich es noch nicht geschafft hab und warum sich seine versicherung noch nicht gemeldet hat. er meinte er will erst sehen ob er den schaden selber zahlt..
    also geschätzt sind es ca 1500 euro. es sind zwar nur kratrzer und 2 kleine dellen aber so meine der händler zu mir bei dem ich 2 min war.. also nur pi mal daumen...

    kann ich nach dieser langen zeit immernoch problemlos schadensansprüche geltend machen? ich habe nächsten samstag einen termin mit einer vertragswerkstatt.

    und wie sieht das aus. kann ich den schaden schon richten lassen und die rechnung einfach weiterleiten? denn der fall ist eigentlich klar. zu dicht aufgefahren, ich musste aufgrund einer vollbremsung vom vorderman auch stark bremsen und er hat gepennt...
     
  2. 22. Oktober 2011
    AW: Unfall gehabt, schaden noch nicht gemeldet...

    An sich würde ich sagen weil du es nicht gleich der Polzei gemeldet hast kann er den Schandensvorwurf anfechten. Da du aber den Unfallhergang mit allem drum und dran aufgeschrieben hast is das gleichwertig.

    Ich würde vll. erstmal mit deiner Versicherung sprechen den schaden melden und ruhig sagen du hast es bisher nicht geschaft. Die werden dich dan zu einer Werkstadt schicken und sich mit der Versicherung des Verursachers in Verbindung setzten.
    Voreillig den Schaden reparien und ihm dan die Rechnung vorlegen, würde ich nicht tun.
     
  3. 22. Oktober 2011
    AW: Unfall gehabt, schaden noch nicht gemeldet...

    also dokumentation in allen ehren aber versicherungstechnisch gesehen geschriebenes schuldgeständnis, da könnte seine versicherung aufmucken.
    der richtige weg ist erst einmal einen richtigen kostenvoranschlag zu holen. copy an den unfallgegner, dann wird seine vers. den fall prüfen und du wirst garantiert von denen hören.lass vor der zustimmung der gegnerischen versicherung nichts reparieren, denn in solchen fällen werden die haftpflichtversicherer einige eigene gutachten erstellen wollen.
    viel glück, der olle kyndros
     
  4. 24. Oktober 2011
    AW: Unfall gehabt, schaden noch nicht gemeldet...

    Oh, da wirste denke Probleme haben, denn soweit ich weiß, muss man den Unfallschaden
    bei der jeweiligen Versicherung innerhalb von 24 std. melden.

    Ich versteh nur nicht, wie man keine Zeit haben kann ... in 5min wäre es erledigt gewesen.
    Im Endeffekt selber Schuld ...

    bb. master80
     
  5. 26. Oktober 2011
    AW: Unfall gehabt, schaden noch nicht gemeldet...

    Der Unfall ist vom Schadensverursacher innerhalb von 24 Std. zu melden - dies war also nicht deine Aufgabe sondern die des anderen.
    Falls du eine Vollkasko haben solltest und es eventull hierüber lassen musst gilt in der Regel eine Frist von 1nem Jahr zum geltendmachen von Versicherungsansprüchen.

    Du musst jedoch auch deiner eigenen Versicherung den Schaden melden, auch wenn du ihn nicht verursacht hast.
    Da der anscheinende Verursacher ja auch aufeinmal sagen könnte, ne ich war das doch nicht der den Schaden verursacht hat bzw dass du ebenfalls eine Teilschuld trägst.
    In diesem Fall würde dann deine Kfz-Versicherung als passive Rechtsschutzversicherung greifen um unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

    MfG
     
  6. 2. November 2011
    AW: Unfall gehabt, schaden noch nicht gemeldet...

    Wie schon gesagt wurde, muss der Verursache seiner eigenen Versicherung den Schaden melden. Deine Versicherung hat bei der scheinbar klaren Schuldfrage nichts mit dem Schaden zu tun.
    Von daher kann man Dir keinen Vorwurf machen.
    In solchen Fällen setze ich mich aber prinzipiell selbst mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung, da die Verursacher oft nicht ihren Pflichten nachkommen. Bei einem Versicherungsschaden habe ich nach 1 1/2 Monaten nur auf Basis des Unfallberichts, den mir der Gegner unterschrieben hat, mein Geld bekommen, da die Versicherung den Verursacher nicht erreichen konnte und er den Schaden auch nicht gemeldet hat.
     
  7. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.