Reklamation aus "Nichtgefallen"?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von muddern, 27. Oktober 2011 .

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  1. 27. Oktober 2011
    Moin,

    der Lebensgefährte meiner Mutter hat sich vor ein paar Tagen eine "Multimediafesplatte" gekauft, der Plan war, die Platte unten im Keller bei der Telefonanlage ins Netzwerkeinzuspeisen, um so dann auch über den Fernseher drauf zu greifen zu können und ähnliches.

    Hab die dann gestern eingerichtet. Funktioniert soweit auch, nur die Platte kann über ihren DLNA Server keine *.mkv Datein an den Fernseher senden. Daher ist die Platte für uns nutzlos.

    Nun würden wir die gerne reklamieren, ich habe über google nur rausgefunden, warum es nicht geht aber es scheint keine Lösung für das Problem zu geben.


    Nun ist die Frage, kann ich das Ding einfach ohne Angabe von Gründen oder iwie aus "nichtgefallen" reklamieren?
     
  2. 27. Oktober 2011
    AW: Reklamation aus "Nichtgefallen"?

    hast doch eh laut fernhandelsabsatzgesetz eine 14 tägige rückgabe frist.. da brauchst du nichtmal nen grund angeben..
     
  3. 27. Oktober 2011
    AW: Reklamation aus "Nichtgefallen"?

    Du hast eine "14 Tage ohne grund zurück schick garantie" Danach musst du schon ein grund angeben. Aber ich denke das dein Problem grund genug für eine reklamation is.
     
  4. 27. Oktober 2011
    AW: Reklamation aus "Nichtgefallen"?

    Haste die Online gekauft? Falls ja, dann geht es ohne Probleme, sofern der Kauf nicht länger als 2 Wochen zurück liegt.

    Solltet Ihr die aber aus einem Geschäft haben, liegt es am Verkäufer, ob er das Gerät zurücknehmt. Alternativ kann man ja vorschlagen, im selben Geschäft eine andere Platte mit *.mkv-Unterstützung zu kaufen.
     
  5. 27. Oktober 2011
    AW: Reklamation aus "Nichtgefallen"?

    Danke soweit.

    Diese Mediaplatten gibt es so nicht mit MKV Unterstützung, wenn man sich ein eigenes NAS bastelt solls gehen, darauf habe ich aber keine Lust und mir fehlt auch die Zeit.

    Ich habe das ganze online gekauft.
    Ne Zettel muss ich aber schon mit reinlegen oder? Da ist kein Reklamationsformular bei oder so, daher sollte ich ja wohl irgendwas aufsetzen, bevor ich das Ding zurückschicke
     
  6. 27. Oktober 2011
    AW: Reklamation aus "Nichtgefallen"?

    Mach einfach ein schrieb folgender art fertig.

    ______________________________________________________________
    Adam Riese_______________________________________________________________01.01.2011
    Waldstr. 12
    123456 Aachen


    Computer A&B
    Wiesenweg 34
    654321 Bayern


    Reklamation der Bestellung: (Bestellnummer)

    Da die von mir bestellte Festplatte keine .mkv datein abspielen, ist diese für mich unbrauchbar.
    Daher würde ich sie gern reklamieren.

    MfG, Adam Riese.
    ______________________________________________________________

    So in der art das reicht völlig aus
     
  7. 27. Oktober 2011
    AW: Reklamation aus "Nichtgefallen"?

    perfect, close & BW raus, merci
     
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