Strafe für das unerlaubte Einführen von Feuerwerkskörpern

Dieses Thema im Forum "Allgemeines & Sonstiges" wurde erstellt von Dot com, 7. November 2011 .

Schlagworte:
  1. 7. November 2011
    Hallöchen,

    da ja bald Silvester vor der Tür steht, hier gleich mal die passende Frage:

    Welche Strafe erwartet mich, wenn ich Böller aus dem Ausland [ca. 100 an der Zahl] mit nach Dtl. nehme und der Zoll mich schnappt ?

    Die anderen legalen Grenzen ( Zigaretten, Bier und Spirituosen) werden nicht überschritten.

    Wir werden vermutlich keinen wirklich Erwachsenen Eindruck machen, deswegen ist die Gefahr angehalten zu werden doch ziemlich hoch - rechtfertigt aber auch ein geiles Silvester.

    Ich stehe allerdings schon in den Computern von unseren aller-aller besten Freunden: allgemeinschädliche Sachbeschädigung - hätte das Auswirkungen auf die Strafe ?

    Ps: Auf der Zollseite stand mal, dass man ab 17 Jahren Kippen in die BRD einführen darf, stimmts ?

    Bitte ! keine "Lass die Finger davon" o. "Wozu Geld verbrennen" - Kommentare ! Danke

    So far ...
     
  2. 7. November 2011
    AW: Strafe für das unerlaubte Einführen von Feuerwerkskörpern


    Also wenn´s blöd läuft -> Strafanzeige -> viel Blabla und Tamtam -> und "viel" Geld ausgeben.

    Aber Du wirst über Google sicherlich ein paar konkrete Beispiele finden, die Du dann in Art und Umfang evtl. auch auf Dich anwenden kannst.

    Viel Erfolg...
     
  3. 7. November 2011
    AW: Strafe für das unerlaubte Einführen von Feuerwerkskörpern

    Du verstößt mit der Einfuhr von nicht BAM geprüftes Feuerwerk gegen das Sprengstoffgesetz.
    Genauer Gesagt:

    Abschnitt VIII SprengG
    § 40 Strafbarer Umgang und Verkehr sowie strafbare Einfuhr
    (2) Ebenso wird bestraft, wer

    1. entgegen § 15 Abs. 1 Satz 1 explosionsgefährliche Stoffe einführt, durchführt oder verbringt oder durch einen anderen einführen, durchführen oder verbringen lässt, ohne seine Berechtigung zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen oder zu deren Erwerb nachgewiesen zu haben,
    [...]wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
     
  4. 7. November 2011
    AW: Strafe für das unerlaubte Einführen von Feuerwerkskörpern

    Als alternativen Vorschlag würde ich dir nahe legen die Sachen online zu bestellen. Wenn du selbst sagst das ihr keine erwachsenen Eindruck macht dann würde ich nichts riskieren. EIn Freund von mir macht das auch ständig und der hatte noch nie Probleme. Das mit deiner allgemienschädlichen Sachbeschädigung hat glaube ich keinen Einfluss auf die Strafe. Bekommst halt ne Anzeige, aber waurm sollte die irgendwas anderes interessieren was du vorher gemacht hast. Ist ja eigentlich keine so große sache.
     
  5. 8. November 2011
    AW: Strafe für das unerlaubte Einführen von Feuerwerkskörpern

    Hmm in welchem Land willste das Zeug kaufen? Ich denke mal Polen weil du die 3 Hauptimportwaren aus Polen genannt hast. Ausserdem laut Text biste anscheinend 17 Jahre alt.

    Kippen kaufen in Polen darfste erst ab 18 Jahren. Wenn du zu jung aussiehst kann es sein das du keine Kippen bekommst und das gleiche gilt für Alkohol.
     
  6. 8. November 2011
    AW: Strafe für das unerlaubte Einführen von Feuerwerkskörpern

    es gibt online shops für solche polski böller, ich bin selbst auf der suche, die haben 2 mal im jahr "offen", zum sommer und zum winter.

    hab noch welche zu hause, das ist kein vergleich, die sind so saumäßig laut und genial die dinger, aber ebenso gefährlich, zerreißend und anschließend bereuend wenn was passiert.

    aber pass auf, dass die dich nicht erwischen - damit mein ich die böller! - und die polizei
     
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