Sind Vorstrafen anzugeben bei Ausbildung/Vertrag?

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von Bamboo, 10. November 2011 .

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  1. 10. November 2011
    Liebe Leute,

    ich hätte da mal eine Frage:
    Ich hab momentan bei mir da eine vorstrafe laufen,müsste ich die bei einenm Bewerbungsgespräch/Vorstellungsgespräch oder bei einem Vertrag angeben ?
     
  2. 10. November 2011
    AW: Vorstrafen Ausbildung

    Hi rabi,

    also ich würde meine Vorstrafe, solange es nicht verlangt wird, nicht angeben. Wirst du beim Bewerbungsgespräch konkret danach gefragt, bist du auch verpflichtet korrekte Angaben zu machen.

    PEACE
     
  3. 10. November 2011
    AW: Vorstrafen Ausbildung

    Du musst die Vorstrafe soweit ich weiß nur erwähnen, wenn sie einen Bezug zur angestrebten Stelle hat. z.B. Verkäufer -> Diebstahl usw.

    Hab leider gerade keine Zeit das irgendwie mit Quellen zu untermauern.
     
  4. 11. November 2011
    AW: Vorstrafen Ausbildung

    Verkäufer wird wohl keiner ernsthaft lernen^^ das kann man sogar ohne Lehre machen^^

    Aber zu deiner Frage Rabi! Kommt halt drauf an, wo du dich bewirbst, manche Firmen legen großen Wert auf sowas. Ich wurde aber noch nie gefragt, ob ich eine Vorstrafe habe.

    Aus diesem Grund würd ich mir da keine Gedanken machen und einfach mal gepflegt garnichts sagen^^
     
  5. 11. November 2011
    AW: Vorstrafen Ausbildung

    Es ist so bei Vinzenzmurr wollte ich eine Ausbildung machen und musste den Vertrag ausfüllen und da wurde halt danach gefragt,also müsste ich wirklich bei einem Vorstellungsgespräch korrekte Angaben machen?
     
  6. 11. November 2011
    AW: Vorstrafen Ausbildung

    Verbotene Fragen - Tabus im Vorstellungsgespräch - Karriere - Süddeutsche.de

    Hier nochmal mit Quelle (ist die "Erstbeste") und deckt sich mit meinem Beitrag oben.
     
  7. 11. November 2011
    AW: Vorstrafen Ausbildung

    Nein kannst auch mit Hans Bauman unterschreiben.

    Natürlich musst du wahre angaben machen, wenn die das irgendwo erfragen seis auf Papier oder im Gespräch musst du es zugeben. Du wirst aber auch nicht nur mit einem "ja" davon kommen, die wollen schon wissen was es is, für den Fall das es was mit dem Auszuübenden Beruf zu tun hat. Wie Pseiko schon sagte.
     
  8. 11. November 2011
    AW: Vorstrafen Ausbildung

    Klare Sache, wenn danach gefragt wird, gleich ob schriftlich oder mündlich, musst Du Wahrheitsgemäß antworten....sonst kann es später schwerwiegende probs geben.

    Wird nicht gefragt, würde ich auch nciht darauf hinweisen. Da es je nach Job ohnehin Standard ist, solltest Du keinen Job in Erwägung ziehen, bei dem eine Einstellung durch die Vorstrafe unmöglich wird......

    Greez
     
  9. 11. November 2011
    AW: Vorstrafen Ausbildung

    Vorstellungsgespräch: Lügen erlaubt im Vorstellungsgespräch?

    Sofern der Bezug Vorstrafe zu Job (besonderes Vertrauensverhältnis -> Diebstahl als Kassierer, Sexualdelikt als Erzieher) nicht gegeben ist.

    Nochmal Zusammenfassend:
    - Vorstrafe birgt für angestrebten Beruf ein konkretes Risiko: Du musst die Wahrheit sagen.
    - Wenn das nicht zutrifft: Darfst du dazu schweigen oder lügen

    Beispiel siehe mein Beitrag oben. Auch wenn s1nu es nicht mag stimmt es
     
  10. 11. November 2011
    AW: Vorstrafen Ausbildung

    Wie schon gesagt wurde, du musst es nur im Vorstellungsgespräch sagen, wenn sie dich fragen. Wenn du eine Ausbildung in einem Bereich machst, wo es um Vertrauen geht, dann wirste auch mit Sicherheit danach gefragt und musst dies dann auch wahrheitsgemäß antworten, z.B. Erzieher. Viele verlangen sogar in dem Bereich ein erweitertes Führungszeugnis.

    MfG.
     
  11. 12. November 2011
    AW: Sind Vorstrafen anzugeben bei Ausbildung/Vertrag?

    also ich denke ich würde es nur angeben wenn du für den Job auch ein polizeiliches Führungszeugnis brauchst!
    Wenn nicht, kann doch eh niemand nachprüfen ob du Vorstrafen hast! Und es kann dir definitiv zum Nachteil werden wenn du es erwähnst!
     
  12. 12. November 2011
    AW: Sind Vorstrafen anzugeben bei Ausbildung/Vertrag?

    Garnix sagen und verneinen ,und wenn die dich Später besser kennen,du ein Guter Junge bist und es kommt zufällig doch raus,überlegen die es sich 2 mal,bevor se dich feuern,aber auf den anderen Weg besteht die Chance etwa 80% zu 20 % ,daß du nicht angenommen wirst
    Der Ehrliche Weg,vorallem heutzutage ist nicht immer der Beste.
    Wenn ich Früher gesagt hätte was ich schon alles abgezogen hab,hätte ich heut bestimmt kein Job
     
  13. 14. November 2011
    AW: Vorstrafen Ausbildung

    viel mehr machen einzelhandelskaufmänner/frauen auch nicht, kasse/waren einräumen/wahrenannahme etc. also etwas für das man auch jemanden nen halbes jahr lang anlernen könnte, für die kasse und einräumen ja noch weniger.
    sind halt lehrstellen für die untere bildungsschicht (ohne hier jetzt jemanden auf die füße treten zu wollen )


    b2t: wurd ja schon gesagt, wenns nichts mitm beruf zutun hat und sie nicht fragen einfach nichts sagen
     
  14. 15. November 2011
    AW: Sind Vorstrafen anzugeben bei Ausbildung/Vertrag?

    wenn du pech hast, verlangt der arbeitgeber bei der bewerbung n führungszeugnis, da steht eh alles drin. ansonsten musst du sowas nicht erwähnen
     
  15. 17. November 2011
    AW: Sind Vorstrafen anzugeben bei Ausbildung/Vertrag?

    Also wenn man mich fragt und es nicht wichtig ist für den Job kann ich lügen,der Chef darf mich aber gar nicht nach Strafen fragen,wennes nicht wichtig für den Job ist,oder?Aber schriftlich muss ich es zugeben!habs verstanden!
     
  16. 22. November 2011
    AW: Sind Vorstrafen anzugeben bei Ausbildung/Vertrag?

    Normalerweisse musst du so etwas nicht angeben, der Ausbilder darf dich auch nicht fragen/bzw. du hast das Recht eine falsche Aussage zu machen im Vorstellungsgespräch. Ausser du beginnst eine Ausbildung bei der ein Führungszeugnis verlangt wird (z.B: Krankenpfleger), dann kommste wohl nicht drum herum.

    msg BelaFarinRod
     
  17. 24. November 2011
    AW: Vorstrafen Ausbildung

    Wenn du ein Vorstellungsgespräch bei der Einwanderungsbehörde hast, solltest du als Vorstrafe keinen Menschenhandel gemacht haben^^

    Nein, es ist nicht vorgeschrieben das man seine Vorstrafen angibt.
    Diejenigen die es dann sagen die können sich meist auf eine Absage einstellen, denn traurigerweise bleiben diese Vorurteile einem gegenüber und die Chance wird ihm dann nicht gegeben.
     
  18. 24. November 2011
    AW: Vorstrafen Ausbildung

    Meistens musst du so oder so ein polizeiliches Führungszeugnis einreichen, wenn du nicht gerade bei nem Kiosk anfängst...
    War bei mir zumindest immer so...
     
  19. 29. Februar 2012
    AW: Sind Vorstrafen anzugeben bei Ausbildung/Vertrag?

    Jetzt muss ich mein Fürungszeugnis der Schule vorzeigen, könnte es sein,dass die mich dann nicht nehmen?Ist eine Fos.Das wäre echt schlimm.
     
  20. 29. Februar 2012
    AW: Sind Vorstrafen anzugeben bei Ausbildung/Vertrag?

    Das kann absolut sein. An einer mir bekannten Berufsschule (Pflegeberufe) werden Führungszeugnisse erbeten, um Vorbestrafte mit zeitnahen Körperverletzungs-, Betrugs- und Diebstahldelikten eine Absage erteilen zu können. Z.B. aber ist "vor fünf Jahren mit zehn Promille über sechs rote Ampeln gefahren" für entsprechenden Ausbildungsberuf irrelevant und daher kein Ausschlusskriterium.
    In diesem Sinne würde ich ein Führungszeugnis mit Vorstrafen zumindest schonmal nicht unkommentiert abgeben. Schon allein um eben rauszufinden, ob Vorstrafen (jeglicher oder bestimmter Art) bei denen Ausschlusskriterium sind.
    Ich kann mir gut vorstellen, dass, wie beschrieben, Straftaten bestimmter Art oder bestimmten Alters denen ziemlich egal sind.
     
  21. 2. März 2012
    AW: Sind Vorstrafen anzugeben bei Ausbildung/Vertrag?

    was hast du denn verbrochen? wenns nix dramatisches ist werden die dich schon annehmen.

    Ich musste bei Einstellung auch ein Führungszeugnis vorlegen, ist aber von branche zu branche verschieden
     
  22. 8. März 2012
    AW: Sind Vorstrafen anzugeben bei Ausbildung/Vertrag?

    Also ich war bei der Anmeldung und ich hab gleich die Infoblätter für den ersten Schultag bekommen,das ist doch ein gutes Zeichen,oder?ich hoffe es klappt und das führungszeugnis wird nicht wegen den Einträgen gefordert.
     
  23. 8. März 2012
    AW: Sind Vorstrafen anzugeben bei Ausbildung/Vertrag?

    Ich kann nicht ganz nachvollziehen, wie hier versucht wird, eine Lüge oder das verheimlichen von informationen zu dir zu legitimieren. Besonders in der ausbildung ist es wichtig, ein vertrauensverhältnis zu deinem arbeitgeber aufzubauen, da er nicht nur einen haufen geld in dich investiert, sondern dir im besten fall das fundament für dein gesamtes weiteres leben bietet. Unter diesem gesichtspunkt ist es völlig unerheblich, ob eine Vorstrafe relevant ist für den auszuübenden beruf.

    An deiner Stelle würde ich es dem arbeitgeber oder dem personalchef ganz offen erzählen und ihm glaubhaft vermitteln, dass so etwas nicht mehr vorkommt. Und zwar nicht notgedrungen auf nachfrage, sondern aus eigeninitiative. es mag sein, dass du davor angst hast, jedoch weiß ich aus erfahrung, dass eine solche beichte, die glaubhaft vorgetragen wird, überhaupt nicht hinderlich ist.

    Also denke besser nicht kurzsichtig, sondern denke eher daran ob du offen mit deiner verganenheit umgehen willst, oder lieber versteck spielen willst.
     
  24. 8. März 2012
    AW: Sind Vorstrafen anzugeben bei Ausbildung/Vertrag?

    Ich kenne das so, dass man das Führungszeugnis bei der Einstellung vorlegen muss. Ist auch die beste Variante finde ich.
     
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