Laptop gebraucht gekauft - Jetzt ein Defekt

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von bigbear467, 19. November 2011 .

  1. 19. November 2011
    Nabend verehrtes Board!

    Vor etwa 2 Monaten habe ich via Ebay einen gebrauchten Laptop gekauft, welcher nun wohl einen Defekt hat. Laut meinem Bruder (der hat etwas Ahnung in der Hinsicht hat) soll irgendwas mit dem Motherboard nicht stimmen. WICHTIG: Der Artikel kam von einem gewerblich angemeldeten Händler bei Ebay! Gibt es da nicht eine gewisse Gewährleistung die auch er dann geben muss, wie z.B. bei Gebrauchtwagen? Was noch erwähnenswert ist: Wir mussten die Grafikkarte runter takten weil diese zu heiß wurde und zusätzlich haben wir ein anderes Betriebssystem aufgespielt. Beeinflusst das eine eventuelle Gewährleistung?

    Für sinnvolle bei Träge gibt es selbstredent BW´s !

    Mfg


    PS: Der Mensch hat das Gerät angeblich aufgearbeitet...
     
  2. 20. November 2011
    AW: Laptop gebraucht gekauft - Jetzt ein Defekt

    da es noch nicht 6 monate sind und du beweißen musst das der Mangel schon beim Kauf vorhanden war, sieht es gut aus, schreib doch den Verkäufer einfach mal an und schildere dem den Fall. Die Veränderungen dürften keine Auswirkungen haben.
     
  3. 20. November 2011
    AW: Laptop gebraucht gekauft - Jetzt ein Defekt

    Gewährleistung ist meistens eine vom Gesetz vorgegebene Zeit, bei der der Hersteller garantieren soll, dass das Gerät einwandfrei funktioniert.

    Garantie ist ein Zeitraum, den der Hersteller beliebig festlegen kann, als Service für den Kunden..

    Wenn dein Laptop kaputt ist, dann frag mal beim Händler nach, ebay hin oder her, spielt da keine Rolle. In den meisten Fällen sind die Händler ja sowieso kulant und helfen weiter. Kommt halt drauf an, ob du ihm blöd oder nicht blöd kommst.

    Viel Erfolg bei dieser Sache.
     
  4. 20. November 2011
    AW: Laptop gebraucht gekauft - Jetzt ein Defekt

    Soweit ich weiß besteht für Gebrauchtwaren eine Gewährleistungspflicht von mindestens einem Jahr (§475 Abs. 2 BGB), also kann ich Bruckl nur zustimmen. Da ich dir jetzt mal unterstelle, dass du nicht in irgendeiner Weise grob fahrlässig gehandelt hast (runterfallen lassen oder ähnliches), besteht für den Verkäufer innerhalb der ersten sechs Monate eine Beweislastumkehr (§476 BGB), das heißt, es ist davon auszugehen, dass das Produkt bereits bei Versendung mangelhaft war, demzufolge muss der Verkäufer dir nachweisen, dass du an dem Schaden schuld bist.

    Das aufspielen eines neuen Betriebssystems ist in meinen Augen kein Grund dafür, dass er dich für den Schaden belangen kann, schließlich steht es dir ja frei, mit welchen Betriebssystem du das Gerät gebrauchst. Dir steht es ja auch frei, welche Felgen oder Radkappen du auf deine Räder am Auto ziehst

    Zum Thema Overklocking: Wenn du die Leistung der Graphikkarte softwareseitig ÜBERtaktest, erlischt dein Gewährleistungs- und Garantieanspruch. Übertakten heißt, dass die Graphikkarte mehr Rechenoperationen leistet als vom Herstekller gewollt war. Dementsprechend fließt mehr Strom, die Karte wird heiß und es kommt zu Temperaturschäden. Da du jedoch das Gegenteil gemacht hast (also weniger Strom über den Bus fließen lassen hast), was bei neuerem PCs automatisch zur Stromersparnis und Erhöhung der Lebensdauer gemacht wird, kann man dir hierbei kein Eigenverschulden andichten (an dieser Stelle kannm an mich gerne korrigieren). Nebenbei: normalerweise fährt der PC bei zu hohen Temperaturen automatisch zum Abkühlen herab.

    Kurz und knapp also zum Schluss: anschreiben, reklamieren, ggf. persönliche Daten löschen (wenn das denn noch möglich ist), zurückschicken...
     
  5. 20. November 2011
    AW: Laptop gebraucht gekauft - Jetzt ein Defekt

    naja wahrscheinlich ists von Wiki kopiert

    Gewährleistung – Wikipedia

    Aber wenigstens die richtige Antwort. Nur muss man nun schauen woher der defekt rührt wenn es aufgrund von Übertaktungen o.ä. kommt (ja ich habe gelesen, dass du ihn runter getaktet hast jedoch sollte vorheriges als Bsp gelten) dann muss er da nichts machen. Generell musst du bei der Gewährleistung "beweisen", dass der Fehler beim Kauf schon war. Das wird jedoch recht schwierig werden aber wenn der Händler nett ist wird er es so zurücknehmen und reparieren.

    Gruß
     
  6. 20. November 2011
    AW: Laptop gebraucht gekauft - Jetzt ein Defekt

    Innerhalb der ersten sechs Monate musst du als Endverbraucher garnichts beweisen,
    da man davon ausgeht, dass in diesem Zeitraum der Mangel schon bei Auslieferung bestand. Ansonsten wurd ja schon alles gesagt.

    good luck
     
  7. 20. November 2011
    AW: Laptop gebraucht gekauft - Jetzt ein Defekt

    Ich habe ein BGB zu Hause und hab den einen oder anderen Paragraphen an der Uni vorgelesen bekommen

    Das ist nicht richtig. Hättest du meinen Eintrag richtig gelesen, dann hättest du den Teil bezüglich der "Beweislastumkehr" auch gelesen Generell: Innerhalb der ersten sechs Monate hat der Verkäufer dir zu beweisen, dass du du Schuld hast.
     
  8. 20. November 2011
    AW: Laptop gebraucht gekauft - Jetzt ein Defekt

    Ich hab dir nichts vorgeworfen sondern wollte es dem TE nur "beweisen", dass es diesen Paragraphen gibt und er richtig ist - damit er sich darauf berufen kann.
     
  9. 20. November 2011
    AW: Laptop gebraucht gekauft - Jetzt ein Defekt

    Der Hersteller muss dir als Käufer nachweisen, ob du für den Schaden verantwortlich bist, was bei takten, neues betriebssystem usw. schonmal der fall sein kann. Technisch betrachtet hab ich da leider nicht viel ahnung.
     
  10. 20. November 2011
    AW: Laptop gebraucht gekauft - Jetzt ein Defekt

    Wo hast du denn das aufgegabelt? Das gilt bei Neuware. Das hier ist eher ein versteckter Mangel, der nach Feststellung reklamiert werden muss.
     
  11. 20. November 2011
    AW: Laptop gebraucht gekauft - Jetzt ein Defekt

    Der Wechsel des Betriebssystems gehört zum normalen Funktionsumfang eines Computers dazu. Man kann dadurch zwar die Garantie verlieren, nicht jedoch die Gewährleistung.

    Und nochmal: Untertakten ist in einem gewissen Rahmen durchaus gewollt.
     
  12. 20. November 2011
    AW: Laptop gebraucht gekauft - Jetzt ein Defekt

    Untertakten sorgt für Garantieverlust. Ist doch egal, ob du weniger oder mehr Power raufklimperst. Es ist beides nicht der Standard und somit eine Veränderung am Originalzustand der Hardware. Beides führt zur Erlischung der Garantie/Gewährleistung. Jedoch wird es kaum zu einem Test kommen, weil die Relation im Vergleich zum Kostenrahmen in welchem man sich hier bewegt, viel zu groß und der Test demnach viel zu aufwändig wäre.


    +

    Betriebssystem zu ändern ist kein Problem. Die Garantie beschränkt sich auf die Hardware und nicht die Software die darauf aufgespielt ist/wurde. Sofern also hierbei alles richtig gemacht wurde und der Defekt nicht auf den Wechsel zurückzuführen ist, ist alles easy.
     
  13. 20. November 2011
    AW: Laptop gebraucht gekauft - Jetzt ein Defekt

    Mag sein (kann ja jeder Verkäufer handhaben wie er will, ohne dass zum Nachteil des Käufers ist), aber es geht ja hier um die Gewährleistung. Solltest du Gewährleistung gemeint haben: Auf welche Quellen berufst du dich? Eigene Erfahrungen?

    Underclocking heißt ich begrenze die Taktfrequenz, sprich weniger Berechnungen pro Zeiteinheit. Das schlimmste, was passieren kann, ist ein Systemabsturz, mehr nicht.

    Wenn ich mit nem Fahrrad nen Berg hochfahre und zu wenig in die Pedale trete, komm ich nicht mehr voran, aber meinem Fahrrad tut das nichts und mit einem Auto muss ich auch nicht mindestens 100kmh fahren.Der Vergleich mag für einige hinken aber das Prinzip ist das gleiche....
     
  14. 20. November 2011
    AW: Laptop gebraucht gekauft - Jetzt ein Defekt

    Also solltest du kein Problem haben, hast ja auch nichts Falsches getan, wodurch diese Gewährleistung erlischt.
     
  15. 20. November 2011
    AW: Laptop gebraucht gekauft - Jetzt ein Defekt

    Auf das H- und BGB.
     
  16. 20. November 2011
    AW: Laptop gebraucht gekauft - Jetzt ein Defekt

    Wenn du dich auf das HGB und BGB berufst, dann kannst du auch sicherlich den einen oder anderen Paragraphen nennen, auf den du dich beziehst.
     
  17. 20. November 2011
    AW: Laptop gebraucht gekauft - Jetzt ein Defekt

    Erzähl mir lieber, was du nicht verstehst.

    Wenn der TE an der Hardware taktet ist das ein Garantie- und Gewährleistungsverlust. Auch das untertakten ist nicht mehr im zugewiesenen, spezifizierten Bereich der benannten Hardware und sorgt damit für oben genannten Verlust von Garantie UND Gewährleistung. Warum soll der Verkäufer (auch unter Berücksichtigung der Beweislastumkehr) gewährleisten, was der Käufer kaputt gemacht hat? Er kann es auf Kosten des Gläubigers reparieren lassen, das war es dann aber auch.

    Wenn die Hardware zu heiß wird, kontaktiert man den Verkäufer, dieser den Hersteller und experimentiert nicht selbst daran herum - nicht im Garantiezeitraum. Was dabei passieren kann, sehen wir hier.
     
  18. 20. November 2011
    AW: Laptop gebraucht gekauft - Jetzt ein Defekt

    Heijeijei RR-Board Tummelplatz der Halbwahrheiten und Halbwissen.

    Also
    1. HGB hat nichts zu suchen (regelt lediglich die Ausnahmen zum BGB wenn 2 Kaufleute untereinander Rechtgeschäftlich tätigwerden)
    2. Gewährleistung ist nicht gleich Garantie

    Aus Einfachheitsgründen nenne ich keine §§, wers nachlesen will §§ 433 ff. BGB

    Um was es bei dir geht ist der Fall eines Sachmangels, folglich hast du 3 Optionen
    1. Nacherfüllung
    2. Recht auf Rücktritt vom Vertrag
    3. Kaufpreisminderung
    4. Schadensersatz


    Bei den 1-3 ist es unabhängig davon ob der Verkäufer sich etwas zu schulden kommen lassen hat.
    Beim Schadensersatz muss er sich zumindest exculpieren(Nachweisen, dass er weder Fahrlässig noch Vorsätzlich gehandelt hat.) Ein Sachmangel ist eine primäre Pflichtverletzung auf seiten des Schuldners aus dem Kaufvertrag

    Wie ich aus deinem reden heraushöre möchtest du das Ding an sich schon behalten also empfehle ich dir den Weg der Nacherfüllung.
    Generell ist der beste Weg dem Verkäufer einen konstruktiven Lösungsweg vorzuschlagen, bevor man die Keulen rausholt.
    Schreib ihn an, sag ihm die erworbene Sache hat einen Mangel und du möchtest diesen behoben haben in einer angemessenen Frist (sagen wir 2-3 Wochen) und frag ihn wie er Verfahren möchte (Laptop abholen, neuen schicken, dir das Porto ersetzen).

    Und dann schau mal was passiert (eventuell kannst du die Taktratenveränderung wiederherstellen).

    Der freundliche Weg über Recht gemischt mit Kulanz ist immer noch der einfachste.

    Gruß Burns
     
  19. 20. November 2011
    AW: Laptop gebraucht gekauft - Jetzt ein Defekt

    eieieiei,

    erstens wurde das Wichtigste gepostet und kein Halbwissen verbreitet.
    Zum anderen kann er nicht einfach so vom Kaufvertrag zurücktreten bzw. den Kaufpreis mindern. Beides sind nachrangige Rechte. Vorranging wäre das Recht auf Nacherfüllung und zusätzlich möglich wäre der Schadensersatz neben der Leistung. Allerdings muss hierbei ein Verschulden des Verkäufers vorliegen und es muss ein bezifferbarer Schaden entstanden sein. Erst wenn eine angemessene Frist zur Nacherfüllung abgelaufen ist oder der Verkäufer die Nacherfüllung direkt verweigert kann er nachrangige Rechte in Anspruch nehmen.
    Hast du dir eigentlich alle anderen Beiträge überhaupt durchgelesen?
     
  20. 20. November 2011
    AW: Laptop gebraucht gekauft - Jetzt ein Defekt

    Boah da kam ja mal einiges an Rückmeldung, danke schonmal dafür!


    Ich hatte mir auch überlegt, dass ich zuerst den Verkäufer anschreibe und er mir einen Vorschlag machen soll. Gleich zum Anwalt rennen ist nicht meine Art zumal meine Versicherung da sicherlich mit den Augen rollen wird^^

    Ich kenns halt wiegesagt nur von den Gebrauchtwagen...sowas mit in den ersten 6 Monaten ist der Verkäufer in der Beweißlast usw... Und das mit dem takten haben wir gemacht weil die Grafikkarte zu heiß wird und der Laptop dann nicht funktioniert hat. Es musste ne schnelle Lösung her weil das meine Freundinn das Ding für ihre Bilanzen brauchte...

    Also darauf hinnauslaufen wird es, dass ich den Verkäufer anschreibe, ihm das Problem schildere (evtl. direkt nen Lösungsvorschlag unterbreite) und abwarte wie er reagiert. Wenn er dicht macht werden dem eben rechtliche Schritte folgen...dann ist das eben so.

    Vielen Dank Leute, BW´s mach ich fertig...
     
  21. 21. November 2011
    AW: Laptop gebraucht gekauft - Jetzt ein Defekt

    Es ist schade, dass hier nicht einmal Annähernd versucht wurde, die Aussage auf mögliche Beweise zu stützen. Also habe ich mich mal auf die Suche gemacht, und bin in den AGB eines Hardwarehändlers halbwegs fündig geworden. Hier heißt es unter Punkt 8.2

    "Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Käufer weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind."

    [Quelle http://www.alternate.de/html/help/content.html?docId=145]

    Insofern lässt sich also mit mutiger Interpretation der Sachverhalt herauslesen, dass downclocking möglicherweise doch zum Verlust der Gewährleistung führen kann.

    Fazit:
    1. Wir sind so schlau wie vorher auch, weil es keiner genau weiß
    2. Das downclocking bei Reklamation einfach nicht erwähnen, der Verkäufer muss es dir erstmal nachweisen

    Ich kanns mir nicht erklären wie man beim downclocking was kaputt machen kann. Wäre schön, wenn es einen gäbe, der mehr Ahnung hat als dekz und ich und der Sache mal ein wenig Licht ins Dunkel bringen kann.
     
  22. 21. November 2011
    AW: Laptop gebraucht gekauft - Jetzt ein Defekt

    Was die overlocking Geschichte angeht, würde ich schon auf Manipulation tippen.
    Die AGB spielen hier in soweit keine Rolle, dass diese nur speziell mit Verträgen mit diesem Händler gelten. Interessant ist es trotzdem, da man sich dort die "Gepflogenheiten" anschauen kann.

    Das Overlocking und auch Underlocking stellt eine Leistungsveränderung dar. Das sollte klar sein.
    Passend finde ich hier:
    Da bei Clocking ja allermeistens die Spannung verändert wird.

    Der vergleich mit dem Fahrrad halte ich tatsächlich für hinkend. Auto würde besser passen.
    Man stelle sich hier vor, dass das Auto zu heiß wird, also verändert man den Zündzeitpunkt der einzelnen Zylinder um ein Leistungsminus zu erreichen. Das das für den Motor nicht mehr die optimale Einstellung ist, die für ihn vorgesehen war, das sollte klar sein.

    Man könnte hier, je nach Auslegung, sogar zu einer groben Fahrlässigkeit kommen, denn wer einen Laptop benutzt, der bei normalem Betrieb zu heiß wird, der verletzt ganz klar die im Verkehr erforderliche Sorgfalt. So ein Mangel muss man doch sofort melden und beheben lassen, da die Folgen von Überhitzung der Tod eines jeden Chips ist.

    Bin jetzt nicht der Supercrack was Clocking angeht, habs aber schon ein paar mal erfolgreich und weniger erfolgreich gemacht.


    EDIT:

    Ach, und Rücktritt geht erst nach Ablauf einer angemessenen Frist, wobei diese im Verbrauchsgüterkauf nicht explizit gefordert werden muss sondern durch Nacherfüllungsverlangen gesetzt werden kann. Bei Verweigerung der Nacherfüllung ist die Fristsetzung generell entbehrlich.

    Drittes Semester vertragliche Schuldverhältnisse :/
    Oder war das im zweiten Schuldrecht. Oder beides?

    Wer §§ will der soll ins BGB schauen. §§ 433 ff. und §474 ff.

    EDIT2:

    Wenn dein Händler im Auftrag eines Privatmannes verkauft hat, oder selbst Privat verkauft hat, dann bekommst du garnix!
     
  23. 21. November 2011
    AW: Laptop gebraucht gekauft - Jetzt ein Defekt

    Das wäre meines Wissens nach Undervolting also wieder was anderes ^^

    Meines wissens nach auch nicht ganz korrekt. Man schaue bitte mal hier:
    1. Der Ausschluss der Gewährleistung bei EBay beim Privatverkauf – Was heißt das eigentlich? | eBay & Recht
    2. Ausschluss der Gewährleistung bei Privatverkäufen !!! | eBay
     
  24. 21. November 2011
    AW: Laptop gebraucht gekauft - Jetzt ein Defekt

    Stimmt, die Beweislastumkehr gibt's aber nur im Verbrauchsgüterkauf(verbraucher vs. Unternehmer). Und jetzt beweise mal, dass der Mangel bei Gefahrenübergang schon bestand. In wiefern der Verkäufer von dem Mangel hätte wissen müssen, weis ich leider nicht.

    Das ist aber alles Theorie. Das die Praxis oft anders aussieht das wissen wir alle. Ich würde an deiner Stelle nacherfüllung verlangen. entweder er macht's, oder er macht's nicht, wenn ers nicht macht, Rücktritt. Würde garnicht erst auf die Clockinggeschichte eingehen, da der Verkäufer hier in der Beweispflicht ist.
     
  25. 21. November 2011
    AW: Laptop gebraucht gekauft - Jetzt ein Defekt

    Auf- UND Untertaktung ist eine Veränderung des speziell zugewiesenen Bereichs. In diesem Fall die Taktfrequenz - und DAS sorgt somit für eine Veränderung des Originalzustands (Hardwarebedingt). Es gibt doch nicht nur das Paradebeispiel "Overclocking > zu heiß > durchgebrannt". Schön, wenn du dich darauf beschränkst und versuchst alles durch Google oder logischem Denken zu lösen, aber Untertakten ist hier kein Präzedenzfall und kann eben auch für einen Defekt sorgen. Wenn du das auf dein Auto umschulen willst: Guck mal was der Hersteller sagt, wenn du den Standdrehzahlbegrenzer herunterschraubst und dir der Motor bzw. Antrieb flöten geht.

    Alles andere was ich geschrieben hab, hast du mit deinem letzten Post selbst unterschrieben. Bist eventuell ein bisschen überfordert, wenn du dann im gleichen Atemzug meinst, das wäre falsch
     
  26. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.