Welche Mitten stehen mir bei einem Auszug zur Verfügung.

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von tayfun, 24. November 2011 .

  1. 24. November 2011
    Hallo Guys ^^

    hab mal eine frage von wegen bafög / bab etc.

    ich bin 23 jahre alt, mache meine ausbildung zum fachinformatiker anwendungsentwicklung.
    fahre jeden morgen 30km zu meiner arbeitsstelle.
    mein dad bekommt arbeitslosengeld. bevor ich meine ausbildung angefangen habe, habe ich auch durch meinen vater unterstützung bekommen, sprich miete etc.
    nun da ich meine ausbildung angefangen habe meint das amt das ich selbst was für die wohnung bezahlen kann. so ist die situation im moment.

    ich will aber so schnell wie möglich von zuhause ausziehen, wird langsam auch zeit.
    kann ich mit fördermitteln seitens staat mit bafög oder bab rechnen?

    muss ich bestimmte kriterien erfüllen um auszuziehen und dabei hilfe zu bekommen?
    allein mit dem ausbildungsgehalt schaffe ich das nicht.
    würde im gleichen ort bleiben wollen, und nicht zur arbeitsstelle hinziehen wollen.

    müssten auch meine eltern dann auch aus der wohnung raus? weil die ja ohne mich dann zu groß für die ist und das amt es nicht bezahlen würde oder?

    hoffe ihr könnt mir helfen mit euren antworten.

    edit: ahja mein dad ist schon länger wie 2 jahre arbeitslos, daher auch keine ahnung wieviel er bekommen hat damals und so.
    ahja und wenn das amt meint von wegen ich solle zuhause bleiben weil es sich nicht lohnt im gleichen ort umzuziehen, ich komme mit meinem vater nicht mehr zurecht, jeden tag streitereien etc. und 30km von zuhause will ich auch nicht weg ziehen zumahl ich dann da wohne und nie nach hause kann wann ich will, weil ich kein auto habe.

    mfg tay
     
  2. 24. November 2011
    AW: Welche Mitten stehen mir bei einem Auszug zur Verfügung.

    Du kannst ausziehen.
    In deinem Fall dürfte Bab in Frage kommen.
    Kriterien sind dafür der Verdienst deiner Eltern (erfüllt denke ich), Weg zur Arbeit (30km - erfüllt denke ich) und die erste Ausbildung.

    Ich meine mich noch zu erinnern, dass auch dein Ausbildungsgehalt mit angesetzt wird.
    Geh am besten mit deinem Ausbildungsvertrag zum Arbeitsamt und stell einfach den Antrag. Die Frage bzgl. deiner Eltern kann ich dir leider nicht beantworten. Wenn das Amt die Wohnung als zu teuer/ zu groß für 2 Personen befindet werden die wohl ausziehen müssen - da sollten die sich aber selber erkundigen - nicht dein Problem.
     
  3. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.