Benotungen anfechten!

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von Cy., 29. November 2011 .

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  1. 29. November 2011
    Hi Leute,

    ich hatte heute ziemlichen Stress mit meiner Berufsschule und muss voraussichtlich meine Benotung anfechten. Nachdem ich heute den ganzen Tag im Internet nach einer Lösung gesucht habe, habe ich nach längerem suchen folgende Seite gefunden.

    Widerspr

    Die Einzelnen Schritte im groben!!

    1. formlose Beschwerde bei der Schulleitung einreichen. (Wird dieser statt gegeben,dann pkt. 2, ansonsten Fail)
    2. Bis zum Schuljahresende warten. (Auf Grundes des Wiederspruches gegen die Benotung)
    3. Wiederspruch einlegen (hatt dieser erfolg, dann Glück gehabt, ansonsten pkt.4)
    4. Klage am Verwaltungsgerichtes einlegen. (Allerdings hat die Berufsschule danach das recht euch zu Kündigen!) (In meinem Fall sowieso egal weil ich vorher die Prüfung machen muss etc. und ich meinen Abschluss ,zum Zeitpunkt der Verhandlung, schon in der Tasche habe! Ich hoffe ich behalte da recht ?( )

    stellt noch einen Antrag auf Akteneinsicht, weil erstens nervt das die Schule, zweitens sind Kopien eurer Akte gut wenn es in Wiederspruchsverfahren gehen sollte!

    Ist dort wirklich alles schön beschrieben und ganz unten findet man dann

    Spoiler


    Ich hatte mir währenddessen immer wieder Notierungen gemacht und hab mir sehr, sehr vieles eingeprägt und als ich das las dachte ich mir:"WTF, wir leben in Deutschland, jeder Penner hat hier sein recht! Dann muss ich das auch haben!" Und suchte weiter! Nun hab ich auf Wikipedia folgendes zum Wiederspruch gefunden. Zumindest betrifft dies das Land NRW

    Spoiler

    http://de.wikipedia.org/wiki/Widerspruch_(Recht)


    So und jetzt explizit zu meinem Fall:

    Ich muss zur Zeit ein vier Wöchiges Blockpraktikum machen und davon zwei in einem Jahr, diese Praktika werden wie eine Klausur bewertet. Im folgenden teilt sich die Benotung auf

    Schule 50%
    Arbeitsstelle 25%
    Theorie 25%

    Btw: Ich arbeite dort 121h am Ende meines Praktikums und die Schule besitzt die Dreistigkeit in einer Stunde 50% der Benotung auszumachen? Naja ist aber rechtens!!! Das sind übrigens 0,826446% von den Stunden die ich dort gearbeitet habe.( umgerechnet auf meine Arbeitszeit (100%)) Ist fast wie das Mitsprache recht wie in der Eu zur Eurorettung! Slowakei *Hust*

    An dem besagten Tag an dem die Prüfung unter dem Lehrer erfolgen sollte, musste ich durch einen Notfall den Arbeitsplatz (Wegen der Arbeit!) verlassen. Dies sah der Lehrer in einem Gespräch mit meinem Arbeitskollegen auch (noch) ein. Und vereinbarte mit diesem aus, das er (Der Lehrer) sich am darauf folgenden Tag meldet, da es für alle leichter sei, wenn er sich meldet. Dies tat er aber nicht! Da ich am Arbeitsplatz ziemlich viel um die Ohren habe und er sagte er melde sich, ist mir das Thema auch erstmal aus dem Kopf geflogen.

    Dann viel mir heute morgen ein, komm rufst du mal an der Schule an und fragst was los ist, weil sich der liebe Lehrer nicht gemeldet hat. (Ich will ja nicht den Eindruck erwecken, dass ich mich nicht kümmern würde!)

    Als ich dann endlich mal zu dem besagten Lehrer durch kam und ich Ihn zur Rede gestellt hatte, sagte er doch n dreist:" Dies ist nicht meine Aufgabe, dazu bin ich nicht verpflichtet!Sich zu melden ist Ihre Aufgabe!" (ich dachte mir sofort WTF du HRSN)
    Dann fragte ich Ihn was denn mit der Prüfung sei?, darauf hin sagte er:"Ja, das Praktikum wird mit 6 bewertet ich habe auch schon mit Frau ..... gesprochen!"

    Ich wünschte ihn noch einen Ironischen schönen Tag und legte auf!

    Aufgrund der Tatsache mit der Absprache (wofür ich einen Zeugen habe, der diese ausgemacht hat) muss ich doch eine Chance haben, dass Rechtes des Wiederspruches geltend zu machen?

    Sollten dinge nicht ganz klar sein oder ich irgendeine Kleinigkeit übersehen haben, macht mich bitte darauf aufmerksam. Nachher schlag ich dort Riesen wellen und ich bin am Ende der Gfckte, dies möchte ich auf jeden Fall vermeiden.

    Sollte hier niemand mich auf Fehler aufmerksam machen, werde ich spätestens Freitag meinen Rechtsanwalt einschalten und ihm zum Thema Widerspruch befragen. (Damit möchte ich auch auch Sinnlose: "Such dir ein Anwalt!" posts vermeiden!)

    Sollte weiterhin Interesse am Thema bestehen werde ich, dann Sommeranfangs, das Ergebnis des Stresses bekannt geben!
     
  2. 29. November 2011
    AW: Benotungen anfechten!

    ohne nen großen plan davon zu haben, würd ich sagen, dass du auf jedenfall die chance hast nochmal neu benotet zu werden. am besten dann von einem anderen unvoreingnommenen lehrer.

    wäre auf jedenfall cool, wenn du hier berichtest, was weiter passiert. auch ruhig schon über ein evtl. stattfindendes gespräch mit deinem anwalt.

    viel glück auf jedenfall
     
  3. 29. November 2011
    AW: Benotungen anfechten!

    Also ich kann dir hier keinen juristischen Rat geben, aber für mich sieht das so aus als solltest du einfach bevor du rechtliche Schritte einleitest gemeinsam mit deinem Vorgesetzten (dem von der Arbeitsstelle) persönlich bei dem besagten Lehrer erscheinen und ihm erklären, warum du dich nicht gemeldet hast (vielleicht noch den Schulleiter mit einbeziehen).

    Wenn das scheitert, kannst du immernoch die oben genannten Schritte befolgen!



    Dn
     
  4. 29. November 2011
    AW: Benotungen anfechten!

    Geh zum Anwalt, der klärt das für dich.
    Ich schätze du hst gute Chancen.
    Den Anwalt bezahlt der Staat, wenn du unter 1000€/Monat verdienst.
    Dazu musst du zum Gericht deiner Stadt gehen (mit Nachweisen über dein Einkommen, bzw. Kontoauszüge)und die geben dir dann so einen Zettel, den du mit zum Anwalt nimmst.
    Viel Erfolg!
     
  5. 29. November 2011
    AW: Benotungen anfechten!

    Nach wie vielen tagen ist es dir den aufgefallen das das sich der Lehrer nicht gemeldet hat ich glaube die Zeit spielt da auch eine große Rolle ich mein wen du es 2 wochen lang verpennt hast mal nach einem neuen Prüfungstermin zu fragen macht das ja keinen positiven Eindruck und hast du schon mit der Schulleitung gesprochen
     
  6. 29. November 2011
    AW: Benotungen anfechten!

    1. Ich habe mich nach genau einer Woche gemeldet! (Ich dachte mir am nächsten Tag noch:"Ok hat der verpennt, dann ruft er morgen an!", dazu muss ich sagen, das der Lehrer vorher immer einen sehr ordentlichen und korrekten Eindruck gemacht hat und man sich auf seine Aussagen verlassen kann. Aber man ist bekanntlich nachher immer schlauer!
    2. Nein, habe ich noch nicht! Ich werde erst noch einmal das persönliche Gespräch (mit dem Lehrer) suchen!
     
  7. 29. November 2011
    AW: Benotungen anfechten!

    Das würde ich dir auch raten vielleicht ist er ja doch noch einsichtig, den drück ich dir mal die Daumen
     
  8. 29. November 2011
    AW: Benotungen anfechten!

    Ich möchte eigentlich auch nur das Plan B überprüft ist, damit ich im Notfall druck machen kann.
     
  9. 30. November 2011
    AW: Benotungen anfechten!

    Ich sage mal: Lehrer sind auch nur Menschen, auch wenn diese Leute mit nur EINER Note dein ganzes Leben auf den Kopf stellen können.

    Ich denke, dass du alle Schritte nach und nach abarbeiten solltest. Das heißt, erst mal mit dem Klassensprecher oder Schulsprecher zusammen (Zeuge) zum Lehrer. Dann mit Schulsprecher + Lehrer zum Schulleiter usw. usf.

    Manchmal finde ich, dass sich Lehrer viel zu viel erlauben in Gewissen Angelegenheiten. Versprechen, aber nicht einhalten hasse ich wie die Pest!
     
  10. 30. November 2011
    AW: Benotungen anfechten!

    Ich denke, dass der Léhrer recht hat, wenn er sagt, dass es nicht seine Aufgabe ist, sich zu melden auch wenn er das behauptet..^^ Das ist deine Prüfung und du hast dafür zu sorgen, dass du die machst.. Ist zwar von ihm, aber naja..

    Weiters bin ich der Meinung, dass ihr, wenn ihr vernünftig mit dem Lehrer und Fr. Sowieso sprecht, euch bestimmt außergerichtlich einigen könnt. Zur Not kannst du noch mit dem Vertrauenslehrer dort sprechen oder mit dem Direktor. Möglichkeiten hast du genügend.

    Würd aber auch am besten mal deinen Anwalt fragen, wie er die Sache sieht.. die haben da in der Regel mehr Ahnung als wir
     
  11. 30. November 2011
    AW: Benotungen anfechten!


    Wie schon erwähnt ist das was ich oben im Thread stehen habe nur der Plan B, ich werde natürlich versuchen alles außergerichtlich zu regeln! Nur ich seh das so das er mir an Bein Pinkeln will und ich mir das nicht bieten lasse. Und wenn ich damit nicht durch kommen werde, hab ich wenigsten Stress gemacht.
     
  12. 6. Dezember 2011
    AW: Benotungen anfechten!

    UPDATE UPDATE UPDATE UPDATE UPDATE UPDATE UPDATE UPDATE

    So,
    Schule ging ja wieder los und ich habe das Gespräch mit dem Vertrauenslehrer gesucht, dieser hat sich dann mit dem besagten Lehrer auseinander gesetzt. Allerdings lies er sich zu seiner Benotung nicht mehr belabbern. (Wobei die beiden Lehrer bekanntlich sehr gute Freunde sind )

    So dann hat der Vertrauenslehrer mir geraten, mich mit der Praktikumsleitung auseinanderzusetzen. Dies tat ich dann auch und erklärte ihr die Situation die gewesen war. Diese lenkte dann eigentlich auch sofort ein und sagte, dass sie diese nicht berücksichtigen wird. Die Note wurde also Annulliert!

    Aber es wäre alles so gelaufen wie ich mir das gedacht habe, dies hat mir der Vertrauenslehrer dann auch noch mal gesagt. Ich hatte ihn gefragt, ob rechtlich dort was möglich ist.

    1:0 für mich Und für euch!!!
     
  13. 6. Dezember 2011
    AW: Benotungen anfechten!

    Freut mich, wenn dir mein Tipp helfen konnte. Einfach nicht unterkriegen lassen
     
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