ne frage zum rückgaberecht

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Jambo.Bwana, 6. Dezember 2011 .

Schlagworte:
  1. 6. Dezember 2011
    Hallo,

    Mal ne frage. Wenn man sich ein Bauteil bei eBay kauft mit einem Gewinde drinnen. Dieses Gewinde aber ist so unsauber geschnitten dass man die schraube nicht rein bekommt. Man es trotzdem probiert und das Gewinde dann ganz futsch geht.

    Dann hat man kein recht auf Rückgabe, oder ? Man hätte es direkt am Anfang zurück geben müssen, oder ?
     
  2. 6. Dezember 2011
    AW: ne frage zum rückgaberecht

    einfach den verkäufer kontaktieren und es mit dem regeln.
     
  3. 6. Dezember 2011
    AW: ne frage zum rückgaberecht

    sinnloseste Antwort des Tages.


    Hier geht es ums rückgabeRECHT und nicht um: was soll ich tun ? ...Oh man...hauptsache ein beitrag mehr im Profil haben.


    Der verkaeufer sagte mir gestern:

    Wir haben den Artikel schon haufenweise verkauft und hatten bisher noch nie diese Probleme.

    Wir geben ihr anliegen mal an den Hersteller weiter.




    Was von seitens Hersteller kommen wird, kann man sich ja schon denken. Etwas wie: nein nicht möglich, oder wir prüfen all unsere Produkte vor warenausgang, oder wir hatten bisher noch nie Probleme...bla bla



    Dass allein der Händler mit seiner antwort schon komplett die schuld von sich weist. A la, wir verkaufen sooo viele Produkte und noch nie hat sich jemand beschwerd. Das hört sich doch schon so derbe unkulant a la Pfennigfuchser an, sodass ich plack bekomme
     
  4. 6. Dezember 2011
    AW: ne frage zum rückgaberecht

    Wenn das Produkt eindeutig einen Mängel aufweißt, der bei der Produktion entstanden ist, kannst du es natürlich zurückgeben, sofern der Verkäufer Rückgaberecht gewährt.

    Hast du aber das Produkt "mutwillig" zerstört, liegt die Schuld bei dir und nicht beim Hersteller / Verkäufer.

    Sag ihm halt, dass das Gewinde unsauber ist und keine Schraube reinpasst.
    Ob er es nicht bitte austauschen könne.

    Gruß
     
  5. 6. Dezember 2011
    AW: ne frage zum rückgaberecht

    Gewerblicher Verkäufer?
    Ja -> Rückgaberecht nach § 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen.
    Nein -> Rückgabe-, Garantie- usw. Vereinbarung des Verkäufers beachten.

    http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_6.html


    Grüße...
     
  6. 6. Dezember 2011
    AW: ne frage zum rückgaberecht

    Also darf ich jetzt auch mein Fernseher von der Theke schmeißen und der Verkäufer muss ihn zurücknehmen, weil er gewerblicher Verkäufer war?


    Bei Dir ist es jetzt was anderes. Das Gewinde ist überdreht, trotz richtiger Handhabung (setze ich jetzt mal voraus), was auf einen Mangel der Ware schließen lässt. Du hättest vorher nicht ahnen können, dass das falschgeschliffene Gewinde überdreht. In diesem Fall hast du ein Recht auf Rückgabe und der Verkäufer wird sich in den meisten Fällen auch nicht dagegen stemmen.
     
  7. 6. Dezember 2011
    AW: ne frage zum rückgaberecht

    Entschuldige, das habe ich überlesen.

    Ich habe natürlich nur an ein fehlerhaftes Teil gedacht.
     
  8. 6. Dezember 2011
    AW: ne frage zum rückgaberecht

    Wenn das Gewinde wirklich schon kaputt war, dann hast du auch ein Recht auf Nacherfüllung. Dh du kannst Nacherfüllung in Form von Nachbesserung oder Ersatz verlangen. Nach dem Verbrauchsgüterkaufrecht muss dann auch der Verkäufer die ersten 6Monate beweisen, dass der Mangel nicht schon vorher bestanden hat sog. Beweislastumkehr. Rückgaberecht hast du NICHT!!!

    Da du es aber kaputt gemacht hast, wird es schwierig werden zu sehen, ob das Gewinde vorher hatsächlich schon kaputt war. Das ist aber dann Praxis und davon willst du ja nix hören.

    Bei einem Geschäft über das Internet/Katalog/Haustürgeschäften kannst du ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Dadurch entsteht ein RückgewährSV und musst die Ware zurück schicken, bekommst aber dein Geld zurück. Dabei musst du, bis zu einem gewissen Wert der Ware, glaube 30EUR bin mir aber nicht ganz sicher, die Versandkosten selbst tragen.

    Amen!
     
  9. 6. Dezember 2011
    AW: ne frage zum rückgaberecht

    Ich wollte ganz normal die schraube reindrehen und sie griff nicht. Iwann hat sie dann gegriffen und ich habe noch schnell geschaut dass sie auch ja gerade ist und habe dann angefangen reinzudrehen.kurz bevor sie drinnen war fing sie an durchzudrehen. Gewinde am *****
     
  10. 6. Dezember 2011
    AW: ne frage zum rückgaberecht


    Die Antwort von Bruckl ist garnicht so sinnlos wie gedacht.
    Du wirst es schwierig haben zu beweisen, dass du das Gewinde nicht durch eine falsche Schraube mit falschem Gewinde zerstört hast. Also musst du dich mit dem Verkäufer in Kontakt setzten. Mehr können wir dir dazu jetzt auch nicht sagen.

    In keinem Gesetz steht so ein Einzelfall drin. Was im Gesetz steht, dass steht oben.
     
  11. 6. Dezember 2011
    AW: ne frage zum rückgaberecht

    kurz und bündig:
    einfache Lösung: vk kontaktieren und eventuell so klären
    gesetzliche Lösung: Gewerbl. kauf: 24 Monate Gewährleistung. die ersten 6 monate muss der vk dir beweisen dass du es kaputt gemacht hast. restliche 18 Monate musst du es ihm beweisen.
    eventuell vorher irgendwelche Metall(??)Teilchen mit Druckluft ausblasen um "schneidstaub" zu beseitigen, welchen du eventuell verursacht hast.
     
  12. 7. Dezember 2011
    AW: ne frage zum rückgaberecht

    kennste?

    {bild-down: http://bauwiki.tugraz.at/pub/Baulexikon/GewindeBohrer/gewindebohrer3.jpg}
     
  13. 7. Dezember 2011
    AW: ne frage zum rückgaberecht

    Es geht um eine bremszange, bei dieser ich die alte schraube verwenden muss, da dies eine spezielle ist. Die falsche schraube kann es nicht sein, da diese wieder verbaut ist.


    Verkäufer drückt sich. Er habe so Probleme noch nie gehabt und verweist an den Hersteller
     
  14. 7. Dezember 2011
    AW: ne frage zum rückgaberecht

    dein ansprechpartner ist aber der verkäufer, der die sache regeln muss...

    schick das teil zurück und gib ihm ne frist zum nachbessern. wie er es macht, ist dabei egal...
     
  15. 7. Dezember 2011
    AW: ne frage zum rückgaberecht

    Das is so nicht ganz richtig, hängt von der Produktgruppe ab Falls es auf diese Produktgruppe zutreffen sollte, was ich nicht glaube, da 24 Monate Gewährleistung glaub ich auf fast nur elektronische Geräte ist, entschuldige meinen Spam.

    Würd dir auch zu nem Gewindeschneider raten, da gibts ganz günstige.. Vermutlich gehts bei deinem Teil aber eh nur um ein paar Euro und ums Prinzip

    Auch das was Timer sagt, ist net zwingend der Fall. Da er Schrauben reingedreht hat und dann das Gewinde im ***** war, kann er sich sehr gut auf nen Anwenderfehler berufen.

    Du kannst dich aber auch wie du selbst schon erwähnt hast, direkt an den Hersteller wenden. Selten gesehen, dass dieser nicht auf Kulanz eine neue schickt.

    Nur aus Neugier, was kostet diese Schraube denn?
     
  16. 7. Dezember 2011
    AW: ne frage zum rückgaberecht

    Und diese Information hast du wo genau her? Oder grade ausgedacht? Du hast auf alle beweglichen Sachen die du kaufst eine 24monatige Gewährleistungsanspruch. Auch auf deine Jeans, oder das Buch aus der Buchhandlung. Zumindest im Verbrauchsgüterkauf. Etwas anderes ist es eben, wenn er den Schaden selbst verursacht hat. Ich mach mir jetzt nicht die Mühe mein BGB rauszukramen. Vllt später mal.
     
  17. 7. Dezember 2011
    AW: ne frage zum rückgaberecht

    wenn das gewinde vom hersteller nicht richtig geschnitten wurde und das erst beim versuch die schraube reinzudrehen herauskommt, dann ist das trotzdem ein sachmangel.

    ob ein sachmangel vorliegt oder nicht, dafür ist alleine der zustand bei gefahrenübergang entscheidend
     
  18. 7. Dezember 2011
    AW: ne frage zum rückgaberecht

    Das stimmt. In der Theorie wäre das ein klarer Fall. In der Praxis ist es aber sehr schwer nachzuweisen, wer jetzt hier etwas kaputt gemacht hat. Aus diesem Grund muss er sich ja auch mit dem Verkäufer rumstreiten. Wir haben ihm die Fakten aufgezeigt, mehr können wir nicht tun.

    Zumindest theoretisch sit er also auf der rechtlich sicheren Seite.
     
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