schadensersatz möglich?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von IroPlis, 9. Dezember 2011 .

Schlagworte:
  1. 9. Dezember 2011
    Moin liebe rusher,

    Meine Freundin hatte wasserflecken auf ihren hellen wildlederschuhen. Damit sind wir dann zu deichmann gegangen um zu erfragen, wie man die flecken da wohl wieder rauskriegt. die Verkäuferin hat uns dann was empfohlen und verkauft. das ist so Ne dose mit ner bürste oben drauf. die Verkäuferin hat uns auch erklärt, wie man das zeug anwendet. so haben wir das dann auch gemacht. nun sieht der schuh aber total aus. völlig verdunkelt.

    Meine frage ist, ob ich nun das Geld für die Schuhe zurück bekommen kann, da die uns ja anscheinend falsch beraten haben. die Schuhe sind übrigens nicht von deichmann.


    Mfg
     
  2. 9. Dezember 2011
    AW: schadensersatz möglich?

    Wird wohl eher schwer. Aber das Geld für die Paste kannste dir evtl. zurückholen und die Schuhe würd ich zum diesigen Verkäufer bringen? ;D
     
  3. 9. Dezember 2011
    AW: schadensersatz möglich?

    Du könntest es direkt nach §280 I BGB probieren. Die Frau hat eine Pflicht aus dem durch des Kauf entstanden Schuldverhältnis verletzt. Die Pflichten aus dem Schuldverhältnis sind in §241 II BGB geregelt. Danach ist jeder Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten. Wenn sie dir das falsche Produkt für genau diese Schuhe angedreht hat, dann kannst du daraus evtl. Schadensersatz holen, weil sie dich falsch aufgeklärt hat. Es seih denn, du hast den Schaden selbst zu vertreten. War es für dich erkennbar, dass diese Paste für diese Schuhe nicht geeignet war? Wurde dir genau diese Paste für genau diese Schuhe empfohlen und verkauft?

    In diesem Fall würde ich als allererstes zu dem Laden gehen und nach der Verkäuferin oder direkt nach dem Chef fragen. Wenn die sich quer stellen, mal bei der Zentrale anklopfen. Stellen die sich auch quer, dann geht der Weg über den Rechtsanwalt. Quasi als ultima ratio. Das würde sich aber wahrscheinlich schon wegen den Kosten nicht lohnen.



    Alle Angaben ohne Gewähr.
     
  4. 9. Dezember 2011
    AW: schadensersatz möglich?

    - Die Verkäuferin hat uns diese Paste da für die schuhe empfohlen (haben die schuhe vorgezeigt)
    - Für uns war es nicht erkennbar, dass diese paste das alles noch mehr versaut/nicht geeignet ist
    - Die Verkäuferin hat uns erklärt, wie man das machen muss
    - Die Verkäuferin hat uns erklärt, wo man das zeug auftragen muss
    - Meine Freundin hat das zeug so angewendet, wie die Verkäuferin es uns erklärt hat (genau so stands auch auf der dose)
     
  5. 9. Dezember 2011
    AW: schadensersatz möglich?

    Dann los! Ab zum Laden.
     
  6. 9. Dezember 2011
    AW: schadensersatz möglich?

    Der Anspruch besteht _grundsätzlich_, jetzt ist die Frage diesen auch geltend machen zu können. Ich glaube nicht, dass ihr was rausholen werdet. Höchstens den Betrag für die Tube. Mehr wird euch der Schuhladen nicht geben und sich darauf berufen, dass ihr ein der Präzedenzfall seid (in welchem der Rechtsanspruch auf Schadensersatz trotzdem besteht).
    Um alles weitere zu klären, werdet ihr rechtlich vorgehen müssen und das rentiert sich im Vergleich zum Warenwert eher nicht. Geh ich zumindest mal stark von aus... Kannst ja berichten, wie es letztlich verlaufen ist.
     
  7. 10. Dezember 2011
    AW: schadensersatz möglich?

    Ich würde eventuell gleich mit dem Chef reden und dem die Lage schildern. Deichmann ist jetzt ja niciht gerade der Laden dafür, aber vielleicht kriegste dann wenigistens etwas auf Kulanz. Also Geld von der Dose zurück und vllt nen Wertgutschein für Deichmann. So wird ichs zumindest verzuchen. Vermutlich tuts der Frau auch Leid ;-)

    Ich weiß - das ist nicht das was du willst. Aber einen rechtlichen Anspruch geltend zu machen wird wohl sehr schwierig und die Sache steht nicht im verhältnis zum Aufwand.
     
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