Ausbildungsverhältnis beendet, einige Fragen

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von Telefon, 12. Januar 2012 .

Schlagworte:
  1. 12. Januar 2012
    Abend Jungs

    So zu meinem problem,
    ich bin in der Ausbildung zum Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik im 3. Lehrjahr.
    Leider hab ich in meiner Karriere einige böcke geschossen, so das mein Chef mich nichtmehr ausbilden "kann".

    Er hat mir nun diese Woche die chance gegeben nen anderen Betrieb zu suchen, wie auch immer komm ich grad mit der Situation aber nich so ganz zurecht. Will die Ausbildung schon weitermachen, bin auch relativ fit darin, brauch grad aber irgentwie ne pause (privat viel um die ohren gehabt in letzter Zeit).

    Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:
    1. was besser bzw klüger ist, sollte ich kündigen, oder soll ich mich kündigen lassen?
    2. sagen wir mal ich würde in einem monat nen betrieb finden, kann ich dann "einfach" wieder in die Berufsschule gehen? oder kann ich erst zu nem späteren Zeitpunkt wieder mitmischen?
    2. wie sieht das aus, hab das 2. Lehrjahr wiederholt, hab ich irgentwie chancen Arbeitslosengeld zu bekommen?
    3. und wie ist das mit der Versicherung und dem Kindergeld, bin 19 und wohne noch zuhause?

    Vllt war ja schon jemand in der selben Situation und kann mir n paar tipps geben.

    Würde mich über schnelle & hilfreiche Antworten freuen!
    Peace
     
  2. 12. Januar 2012
    AW: Ausbildungsverhältnis beendet, einige Fragen

    Eine Kündigung während der Ausbildung außerhalb der Probezeit sollte sich schwierig gestallten. Ich persönlich würde mal bei der HWK oder IHK je nach Zugehörigkeit deines jetzigen Betriebes anfragen, ob es eine Lösung für dich gibt. Bei einem Betriebswechsel stört es in der Regel die Berufsschule nicht, die muss nur in Kenntnis gesetzt werden.

    Aber auch die Berufsschule ist in solchen Fällen Ansprechpartner und kann dir ggf. einen neuen Betrieb vermitteln.

    Der Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht, wenn du mindestens 12 Monate Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hast.

    Wenn du deine Ausbildung selbst abgebrochen hast, kann es außerdem sein, dass dir eine dreimonatige Sperre droht. Dies ist immer dann der Fall, wenn dich ein Verschulden am Verlust der Lehrstelle trifft.

    Kindergeld werden deine Eltern bekommen, wenn du dich weiter ausbildungssuchend meldest. Momentan erhalten ja deine Eltern ja auch Kindergeld...

    Solltest du noch weitere Fragen haben melde dich ruhig

    #regards

    Warlord
     
  3. 12. Januar 2012
    AW: Ausbildungsverhältnis beendet, einige Fragen

    Dein Arbeitgeber kann dir nicht einfach kündigen. Solang du nicht klaust oder andere "krasse" Dinge machst, bist du in der Ausbildung unkündbar. Allerdings kannst du, mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen selber kündigen.
     
  4. 12. Januar 2012
    AW: Ausbildungsverhältnis beendet, einige Fragen

    Du darfst die Berufsschule auch weiterhin besuchen. Ich weiß nicht wie genau das geregelt ist, aber bei uns haben wir das auch mal mit der Klasse besprochen, wenn man z. B. den Betrieb wechselt (warum auch immer).
     
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