#1 13. Januar 2012 Ich hab nen Fall, daß ich mit dem Familienhelfer meiner Exfrau telefoniert habe. Dieser war jedoch bei meiner Ex in der Wohnung und hat das Handy laut gestellt, sodaß sie mithören konnte. Verstößt das nun auch gegen diesen paragraphen? Es wurde das Gespräch nicht aufgezeichnet, jedoch ohne meinem Einverständnis meiner Exfrau zugänglich gemacht. Was ich mit ihm rede, geht sie ja nix an. + Multi-Zitat Zitieren
#2 13. Januar 2012 AW: §201 Unverletzlichkeit des gesprochenen Wortes?!? Nein. Wenn du dir diesen genau durchliest, wirst du das erkennen. Dort ist nix verbotenes passiert. + Multi-Zitat Zitieren
#3 13. Januar 2012 AW: §201 Unverletzlichkeit des gesprochenen Wortes?!? sehe das ähnlich wie mein Vorposter. Nach dem Paragraphen muss der Typ das Gespräch aufgenommen bzw. aufgezeichnet haben oder sich auf eine andere Art und Weise Zugang zu diesem Gespräch beschafft haben ( beispielsweise mittels Abhörgeräten). + Multi-Zitat Zitieren
#4 14. Januar 2012 AW: §201 Unverletzlichkeit des gesprochenen Wortes?!? Ja das hatte ich auch so verstanden, aber es kann doch trotzdem nicht sein, denn ich denke Telefongespräche sind doch auch vertraulich. + Multi-Zitat Zitieren
#5 14. Januar 2012 AW: §201 Unverletzlichkeit des gesprochenen Wortes? http://www.heise.de/newsticker/meldung/Mithoeren-am-Telefon-kann-verfassungswidrig-sein-69687.html Aber ob du da irgendwie vorgehen kannst musst u einen Anwalt fragen. Ist ja auch ie frage was daran so schlimm ist das die Ex das mit gehört hat... + Multi-Zitat Zitieren
#6 14. Januar 2012 AW: §201 Unverletzlichkeit des gesprochenen Wortes? JA siehe dazu § 88 des Telekommunikationsgesetzes und § 206 des Strafgesetzbuches Das "Auf Lautsprecher schalten" OHNE Wissen des Gesprächspartners bei einem Telefonat ist ein eindeutiger Verstoß´gegen die oben genannten Gesetze Die "Beweisbarkeit" steht natürlich auf einem anderem Blatt..und ist dir zu beweisen! Jedoch sollte Person B, Person A davon immer grundsätzlich warnen das dass Telefon auf "lautsprecher Modus" steht. + Multi-Zitat Zitieren
#7 15. Januar 2012 AW: §201 Unverletzlichkeit des gesprochenen Wortes? Na super, danke sehr, das hilft mir ungemein. Na ich hab erst dannach erfahren und es ging bei dem Gespräch um private Sachen die meine Frau nix angehen, schliesslich leben wir in Scheidung und da kann das ja gleich garnicht sein. + Multi-Zitat Zitieren