Vorladung Betrug

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von stanzzky, 18. Januar 2012 .

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  1. 18. Januar 2012
    Hallo, hatte heute einen normalen dünnen weißen Brief mit der Anschrift BPOLR im Briefkasten, eine Vorladung vom Bundespolizeirevier.
    Sind die Briefe nicht normalerweise dicker mit Infos und gelb und alles ?!
    Naja auf jeden Fall wird mir "Verdacht des Betruges § 263 StGB. Versuch" vorgeworfen, und halt wann ich wo in welchem Zimmer in der Dienststelle erscheinen soll.

    Jetzt fällt mir nur EINE sache ein,die in den letzten Monaten passiert ist.
    Und zwar hatte ich nur geldblickend" im Internet bei Kleinanzeigen Deutsche Bahn Tickets für sehr viel billiger gekauft,der Verkäufer hat sich relativ anonym gehalten und auch mit Online-Pay-Methoden und sowas(ja ich weiß, im Nachhinein ist das dämlich darauf eingegangen zu sein), und die habe ich auch erhalten und die sahen auch wie echte Automatentickets aus(auch mit diesem silbernen DB-Logo etc.).. und ja dann ist terminlich noch was dazwischen gekommen und ich wollte diese umtauschen, und dann sagte die am Schalter,dass die gefälscht seien. Ich sollte dann meine Daten etc. angeben und sie sagte ich bekomme dann entweder eine Rückerstattung,falls die echt sind,oder nicht..
    Falls es das sein sollte, was erwartet mich jetzt da oder was sollte ich tun?
    Ich mein ich habe ja keine wirkliche direkte Tat begangen und selber gefälscht habe ich sie ja auch nicht..

    gruß
     
  2. 18. Januar 2012
    AW: Vorladung Betrug

    spiel denen einfach vor du hast die dinger in gutem glauben erworben. klingt für mich ja auch so dass du dachtest die tickets sind echt.

    dann sollen die doch den typen busten der die die dinger verkauft hat. kannst du doch nichts für dass du im guten glauben tickets kaufst, die sich dann als gefälscht rausstellen.
     
  3. 18. Januar 2012
    AW: Vorladung Betrug

    Ja,aber ich kann weder eine Personenbeschreibung noch eine Datenangabe machen, da wollen die einen doch aussaugen und alle Informationen wissen.

    Sollte ich die Vorladung überhaupt nachgehen ? Die schreiben unten ja auch noch,dass es mir freisteht ob ich komm oder nicht, nur dass dann meine Stellungsnahme dazu futsch ist, oder hingehen und schweigen ?

    Also wenn es diese Sache ist,können die doch eh mangels Beweislage nicht viel machen.
    Wie sollen die mir beweisen,dass ich sowas gefälscht habe und warum sollte ich,WENN ich die gefälscht hätte, gutgläubig meine Daten da an dem Schalter angeben? Dann wär ich ja einfach gegangen,wenn ichs gewusst und die gefälscht hätte..
     
  4. 18. Januar 2012
    AW: Vorladung Betrug

    geh halt hin hör dir an was sie wollen und sagst nichts und jenachdem holst dir nen anwalt oder ebend nicht... oder nimm dir gleich einen wenn du es dir leisten kannst der kann in die Akten schauen etc...
     
  5. 18. Januar 2012
    AW: Vorladung Betrug

    um wie viele tickets geht die rede? und was für einen wert stellen diese dar? (was kosten die normal und wie viel hast du bezahlt)

    und entschuldige bitte diese anmerkung, aber wie doof kann man eigentlich sein um mit eindeutig gefälschten tickets zum schalter zu gehen und sein geld zurück verlangen??

    eigentlich gehörst du alleine schon für diese dreistigkeit bestraft
     
  6. 18. Januar 2012
    AW: Vorladung Betrug

    Ich glaube das waren 2x normale IC-Tickets, Gesamtwert 160EUR(2x80EUR) oder so,also im "originalen Wert".
    Was ist daran Dreistigkeit ? Ich wusste doch nicht bzw. war gar nicht in dem Glauben,DASS sie gefälscht sind,wie gesagt,die hatten dieses schaffrierte Logo und alles,und ich wollte sie wegen Terminen umtauschen gegen andere Tickets!..WENN ich sie gefälscht hätte,hätte ich dann in gutem glauben meine daten angegeben? ich hätte ja auch einfach gehen können,also sogesehen war das ja schon eher in richtung kulant von mir

    Ja,ich denke so werde ich es machen.
    Nur mal so nebenbei,was kostet eigentlich ein Anwalt,NACHDEM man sich das bei der Polizei angehört hat und somit schon leichte Akteneinsicht hatte? Gibts da Unterschiede ?
     
  7. 18. Januar 2012
    AW: Vorladung Betrug

    check mal ob die Betroffene Person aus Frankfurt kommt.
    Zwei Freunde haben den selben/ähnlichen Brief bekommen.

    Aufjedenfall einen Anwalt aufsuchen, und akten einsicht fordern.
    Den Termin auf jedenfall nicht wahrnehmen.

    (wo kommst du her?)
     
  8. 18. Januar 2012
    AW: Vorladung Betrug

    Das kann sein,muss ich mal nachschauen bzw. überlegen,das ist wie gesagt schon 2 Monate her oder so,vielleicht ist es das ja auch gar nicht.. Wann war das bei deinen Kollegen,woher haben sie die tickets?

    Ruhrgebiet,NRW,komm ich her.

    Also meinst du ich sollte da nicht hingehen? Ich weiß ja nichtmals,was es jetzt wirklich ist, der Brief macht einen ja auch nicht schlauer. Oder lieber hingehen,anhören,schweigen,Anwalt holen?
     
  9. 18. Januar 2012
    AW: Vorladung Betrug

    Dir fehlt der Vorsatz des Betruges. Man kann nicht fahrlässig betrügen. Was aber geht wäre Geldwäsche...
    Such dir einen Anwalt sprech es mit ihm durch. Solange die Bahn den privaten Verkauf von Tickets nicht verbietet (das solltest du mal nachschauen) sehe ich dich auf einer relativ guten Seite.

    Rede auf keinen Fall mit der Polizei, suche dir einen Anwalt und spreche es mit ihm durch, erst danach solltest du vor der Polizei Aussage machen.
     
  10. 18. Januar 2012
    AW: Vorladung Betrug

    naja ich denke mal wenn man sich ein ticket weit unter den normalen preis kauft, kann man sich schon denken, dass da was nicht stimmt, oder?

    möglicherweise wird das ganze gar nicht weiter von der staatsanwaltschaft verfolgt, wenn die der ansicht sind, dass der aufwand für 160€ nicht wert ist, ob dem so sein wird kann ich dir nicht sagen, theoretisch wäre es möglich

    jetzt überleg doch mal selber, warum nimmt man sich einen anwalt? damit man bei der polizeilichen vernehmung keinen scheiß labert was man hinterher möglicherweise vor gericht bereuen wird
    also wenn du überlegst einen anwalt zu nehmen dann JETZT vor der polizeilichen vernehmung danach hast du dich eh verquatscht und hast verloren

    und wie du selbst erkannt hast brauchst du zu der vernehmung nicht erscheinen - ist dir selbst überlassen
     
  11. 18. Januar 2012
    AW: Vorladung Betrug

    Einfach nicht hingehen, du brauchst erst los wenn etwas vom Gericht kommt. Vorsichtshalber mal ganz in Ruhe die Sache mit einem Anwalt durchsprechen. Die wissen selber das kein Fälscher so blöde ist die Ticket's umzutauschen, obwohl er sich neue machen könnte. Die wollen sicher nur wissen wo du die herhast etc, das weisst du aber selbst nicht und dann redest du dich noch selbst in irgendeine rein. Bleib zuhause ;-)

    Zur Not sagst du einfach, die hast du von nem schwarzen vorm Bahnhof gekauft ein paar Tage zuvor ;-)
     
  12. 18. Januar 2012
    AW: Vorladung Betrug

    Geh hin erzähl die Story genau so wie du sie hier beschrieben hast und dann erstellst du noch Anzeige gegen unbekannt wegen Betrug. Du bist ja der betrogene. Nimm am besten einen Kontoauszug von deiner Onlineüberweisung mit und zeig dem Polizisten im Internet wo du die Karte gekauft hast.
     
  13. 18. Januar 2012
    AW: Vorladung Betrug

    Den Termin solltest du auf jeden Fall einhalten, denn sonst wird nach Aktenlage entschieden.
    Das wäre aber nicht zu empfehlen...
    Am Besten vorher mit einem Anwalt sprechen.
    Du sollst dich beim Termin ja auch nur dazu äußern, von daher halb so wild.
    Die beißen nicht...
     
  14. 18. Januar 2012
    AW: Vorladung Betrug

    Ach man,hier sagt ja jeder was anderes..
    Also die Vorladung ist ja schon für nächste Woche,so schnell kriege ich doch jetzt keinen Anwalt oder? Ich mein,ich hatte noch nie einen,kenn mich da auch kaum aus.
    Nicht hingehen,sich dann einen Anwalt nehmen,das mit ihm besprechen und Akteneinsicht gewähren etc., wäre Blödsinn ? Also lieber hingehen,was sagen und dann einen Anwalt nehmen ??
     
  15. 18. Januar 2012
    AW: Vorladung Betrug

    Du kannst auch problemlos nach dem Termin noch einen Anwalt beauftragen, falls du den überhaupt brauchst.
    Geh hin, guck was die wollen, erzähl wie es wirklich war und dann solltest du keine Probleme kriegen.
     
  16. 18. Januar 2012
    AW: Vorladung Betrug

    Hm,also eher hingehen,okay.
    Ich könnte aber auch dahingehen,dann erzählen die mir was ist, und dann kann ich immernoch schweigen,gehen und einen Anwalt suchen oder?
     
  17. 18. Januar 2012
    AW: Vorladung Betrug

    Genau.

    Diese Polizisten haben aber sehr gute Vernemungsstrategien, dass sie dir phsychisch das Wort so im Mund umdrehen, dass du sagst, was sie hören wollen.

    Wenn du also die kleinste Art von Bezwängnis und Rechtfertigungsgefühl bekommst sofort Mund zu.

    Erzähl ihnen deine Story und lass dich nicht auf Nachfragen ein. Die Polizei ist Quasi nur der Angler der Justiz, die sich die Informationen angeln, die letztendlich von der Judikative benutzt werden um ein Verfahren zu erstellen sie haben garkein Recht dich zu eine Aussage zu zwingen.

    Welche Rechte du im Verfahren hast(nach dem Fair-Trail-Prinzip), steht schön aufgegliedert im §6 EMRK.

    Das sonst nach Aktenlage entschieden wird ist Quatsch. Das gilt wenn du vor Gericht Aussage verweigerst, aber nicht bei der Polizei. Die Exekutive hat garkein Recht irgendetwas zu entscheiden.
     
  18. 18. Januar 2012
    AW: Vorladung Betrug

    Wenn du dir keinen Anwalt holen willst dann würd ich an deiner Stelle hingehen, deine Version der Geschichte erzählen, die werden wissen wollen wer dir die verkauft hat, das würd ich denen sagen, schliesslich hat er dich übers Ohr gehauen. (Sofern du IRGENDwelche Daten über ihn hast). Erst mal hören was die zu sagen haben und ruhig bleiben.

    msg BelaFarinRod
     
  19. 19. Januar 2012
    AW: Vorladung Betrug

    Das ist kein Quatsch, ich habs hier Schwarz auf Weiß in meinem Briefen zu "Anhörungen".
    Wenn du dich nicht dazu äußerst, dann denken die, dass du schuldig bist.
    Und dann wird nach Aktenlage entschieden und du bekommst aller warscheinlichkeit nach ein Strafverfahren oder noch schlimmer: eine Anklage, denn die leiten das so weiter.
    Glaub mir, habe schon öfter mit denen zu tun gehabt und war heute sogar beim Anwalt...
     
  20. 19. Januar 2012
    AW: Vorladung Betrug

    Das sicherste ist es vor der Vernehmung einen Anwalt zu befragen. Dann kannste nichts falsch machen. Vllt. haste ja sogar einen Bekannten der Anwalt ist und dir umsonst Ratschläge gibt.
     
  21. 19. Januar 2012
    AW: Vorladung Betrug

    Kann dir aber nur raten, einen Anwalt zu kontaktieren und ggf. den Termin von nächster Woche verschieben.

    Setz dich heute einfach mal hin, evtl. sogar mit eltern, und ruf ein paar Anwälte an.

    Gruß
     
  22. 19. Januar 2012
    AW: Vorladung Betrug


    Das würde gegen die Unschuldsvermutung verstoßen. Die Polizei bzw Staatsanwaltschaft hat im Moment nur einen Verdacht. Dieser Verdacht kann durch eine gute Erklärung evtl. aufgehoben bzw verstärkt werden. Wenn man nichts sagt, wird man weiter verdächtigt. Das ist klar. Es macht die Sache aber weder besser, noch schlimmer.

    Die Polizei als exekutives Organ gibt das ganze irgendwann an das Gericht weiter. Und das Gericht ist das einzige Organ, was die gesammelten Beweise auswerten darf. Bei Gericht wird erst entschieden ob derjenige schuldig ist oder nicht. Davor ist jeder unschuldig, in dubio pro reo.

    Kannst ja mal deinen Anwalt fragen. Oder lies die mal den von mir oben geposteten §6 EMRK durch. Da sind die Strafrechtsprinzipien schön zusammengefasst.

    Was da im Moment passiert ist Beweise sammeln. Steuerst du keinen verdachtsschwächenden Beweis bei, dann bleibst du nach der Aktenlage logischerweise immernoch unter Verdacht. Jetzt ist die Frage, inwieweit ein Schweigen gegen einen verwandt werden kann. In der Theorie ist ein Schweigen nichts wert. In der Praxis sieht das manchmal anders aus. Es ist aber dein gutes Recht.

    Kooperiert man mit der Polizei kann es sogar strafmildernd sein. Allerdings ist das eine Gratwanderung hin zur Selbstschädigung, wenn man etwas sagt, was aus dem Kontext kommt und später ganz anders bewertet wird (siehe "Erna-Fall" ).

    Die Frage ist nur, ob er es soweit kommen lassen will, wenn er also die Tat als solche gesteht, nämlich, dass er mit falschen Tickets zum Schalter geht um Geld zu bekommen, wird die Polizei ihn dazu bringen zu sagen, dass er es ja hätte wissen müssen, dass die Tickets gefälscht sind. Wer mit solchen Methoden und solch einer Naivität Tickets von so einem unseriösen Verkäufer kauft, dem wird es SEHR schwer fallen, seine Gutgläubigkeit zu beweisen.
     
  23. 22. Januar 2012
    AW: Vorladung Betrug

    hey,
    hatte auch mal einen ähnlichen fall. ich ratte dir erst bei der polizei keine
    aussage zu machen und abwarten ob es zu anglageschrift kommt. es wird entweder amts oder landgericht sein, wenn du dann angeklagt bist hast du das recht auf einen pflichtverteitiger, mit dem würde ich dann die sache besprechen weil er dann die ganze akte hat, und dann kannst du bei der gerichtsverhandlung aussagen oder nicht was dann für dich besser ist. davor einen anwalt aufzusuchen wird geld kosten, kann sein das du es erstatet bekommst aber einen vorschuss musst du trozdem zahlen.

    viel glück wünsche ich dir.
     
  24. 22. Januar 2012
    AW: Vorladung Betrug

    Gibt auch eine Erstberatung beim Amtsgericht. Erstberatung beim Anwalt ca. 40-50 Euro.
    Zu den Bullen geht man nicht. Wenn was kommt, Widerspruch und dann Anwalt, für Gericht gibt es Prozesskostenbeihilfe.
    Oder Telefonberatung gibt es auch noch (google).
     
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