Elektronikhändler: Kaufen und Verkaufen? Garantie der Ware?

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von CeZa, 18. Januar 2012 .

  1. 18. Januar 2012
    Hallo zusammen,

    Also wie in der Überschrift schon geschrieben lautet meine Frage kann man kaufen und Verkaufen?

    Also ich habe vor von einem Händler elektro Ware zu kaufen und es dann legal weiter zuverkaufen.Aber wie ist es dann mit der Garantie der Ware?
    Ich selber kann ja keine Garantie geben,aber was passiert wenn der kunde ein problem hat und es zurück schicken möchte?
    Kann man die waare auch persöhnlich an den Hersteller schicken?Läuft dann die Garantie oder gibt es keine Garantie für so etwas?

    Würde mich um Zahlreiche antworten freuen.

    Danke im voraus

    mfg
     
  2. 18. Januar 2012
    AW: Kaufen und Verkaufen?

    Garantie ist immer freiwillig.

    Was du meinst ist Gewährleistung. Die hat ein Käufer gegenüber seinem Vertragspartner. Dieser wärst du. Die gesetzliche Gewährleistung dauert 2 Jahre lang.

    Ich kenne mich nicht sonderlich gut aus. Aber vielleicht könntest du eine gewisse Freigrenze unterschreiten und somit als Privatperson handeln. Dann fällt die Gewährleistung weg. Das sieht man bei ebay des öfteren.

    Bevor du aber so ein Geschäft anfängst, solltest du unbedingt mit jemanden reden der sich gute auskennt(Anwalt).
     
  3. 18. Januar 2012
    AW: Kaufen und Verkaufen?

    Das mit der Gewährleistung kann man so nicht komplett stehen lassen, denn:
    Im ersten Halbjahr der 2 Jahre, musst du beweisen, dass der Kunde bei Vertragsschluss ein funktionierendes Gerät (eine tadellose Sache) bekommen hatte (übereignet bekam) --> geht aber schwer/nicht.
    In der restlichen Zeit (1,5 Jahre) bist du gesetzlich zur Garantie NUR verpflichtet, wenn er beweisen kann, dass die Sache bei Übergabe schon ein Defekt hatte --> geht auch schwer/nicht

    Jede Rückgabe nach einem halben Jahr ist also nur Kulanz.

    edit
    Du kannst aber auch in AGBs die Garantie NICHT ausschließen!
    Würdest du das machen, wären die gesamten AGBs ungültig!
    Ist aber auch egal, weil du ja eh Garantie von deinem Händler bekommen musst...

    Ich bin mir nicht sicher, aber soweit ich weiß, kannst du im Normalfall dem Kunden klar machen er solle es direkt zu deinem Händler, welcher es (sofern die 0,5 Jahr gegeben sind, die Sache wiederherstellen MUSS) schicken.
    KOmmt aber alles auch drauf an, wie du mit deinem Händler umgehst bzw. was für Verträge usw.
     
  4. 6. Februar 2012
    AW: Elektronikhändler: Kaufen und Verkaufen? Garantie der Ware?

    Das ganze kommt mir vor wie eBay ^^ ist das nicht prinzipiell das gleiche? Wenn ich z.b ein Handy ersteigere und ich dann die Rechnung zugeschickt bekomme mit dem
    Produkt, habe ich doch auch ganz normal die Garantie auch wenn ich es nicht original gekauft habe aus erster hand. Oder misse ich gerade was?

    Cheeky
     
  5. 6. Februar 2012
    AW: Kaufen und Verkaufen?

    Das kann man genausowenig stehen lassen. Ich bin zwar als Kunde dann beweispflichtig, es heisst aber noch lange nicht, dass dieser Beweis nicht möglich ist. Natürlich ist es abhängig vom Defekt, Schaden und persönlichen Fähigkeiten, aber ich persönlich konnte schon so nen Beweis führen...
     
  6. 6. Februar 2012
    AW: Elektronikhändler: Kaufen und Verkaufen? Garantie der Ware?

    Hast du ein Gewerbe und kaufst bei einem Händler bist du an die 2 Jahre Gewährleistung gebunden (erst mal egal wie das mit der Beweislastumkehr läuft). Du kannst aber Garantieansprücher beim Hersteller der Ware geltend machen. Die Garantie der Hersteller ist aber unterschiedlich. In der Regel 1-5 Jahre!
    Hast du kein Gewerbe und kaufst mehr Ware als für einen Normalverbraucher üblich und verkaufst diese, machst du dich wegen Steuerhinterziehung ....... strafbar.
     
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