Rücktritt Widerrufsrecht auf einer Internetseite

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von CeZa, 24. Januar 2012 .

  1. 24. Januar 2012
    Hallo,

    habe ich in Deutschland kein Widerrufsrecht auf einer Internetseite ?

    Habe mich auf einer Seite angemeldet und es fallen kosten an, die ich gelesen habe aber nun mich anders entschieden habe. Bevor ich zahle wollte ich mein Rücktritt Widerrufsrecht nutzen.
    Es sind keine 14 Tage vorbei habe eine mail halt geschrieben als Antwort kam:

    Code:
    Weiterhin haben Sie kein Rücktritts- oder Widerrufsrecht. Sie sind einen verbindlichen Vertrag eingegangen.
    Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß wir diesen nicht stornieren können, da uns bereits Kosten entstanden sind.
     
    Aus reinen Kulanzgründen bieten wir Ihnen jedoch gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00€ eine Stornierung und
    vollständige Löschung Ihrer Daten an. An diesen Vergleich halten wir uns 7 Tage ab heute gebunden. Sollten Sie damit
    einverstanden sein, so überweisen sie bitte den Betrag mit Angabe Ihrer Kundennummer und dem Wort „Storno“ auf das
    folgende Bankkonto:

    Können die das so machen ? Oder soll ich zum Anwalt ?

    Vielen Dank
     
  2. 24. Januar 2012
    AW: Rücktritt Widerrufsrecht auf einer Internetseite

    ist ne schwierige situation, normalerweise steht dir als widerrufsrecht 14 tage zu, hier kann ohne angabe von gründen gekündigt werden.. Da dass aber n fernabsatzvertrag war was du da gemacht hast, tritt § 312d (4) in kraft, der besagt :" das widerrufsrecht besteht, soweit nicht anders bestimmt, nicht bei fernabsatzverträgen" dann müsstest du wieder die agb´s von der seite checken usw..

    alles relativ tricky wie du siehst, ich würd dir empfehlen, falls du nen rechtsschutz hast, nutze ihn..

    hoffe ich konnte dir n bisschen helfen..

    grüsse

    Alpi


    // edit : solltest du nicht mit real life daten angemeldet sein, einfach ignorieren
     
  3. 24. Januar 2012
    AW: Rücktritt Widerrufsrecht auf einer Internetseite

    Vielen Dank
    Habe denen nochmal eine Mail geschrieben was ich so im Board noch gefunden habe:

    Spoiler
    Guten Tag,

    Es tut mir leid das ich mich bei Ihnen Registriert habe.

    Ich habe mich gerade informiert und da ich kein Händler laut BGB bzw. HGB bin kann zwischen uns leider kein Vertrag zustande kommen.

    Aufgrund dessen werde ich natürlich auch nicht die Gebühren zahlen und mache von meinem 14 tägigen Rücktrittsrecht laut Fernabsatzgesetz Gebrauch.

    "Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht nach § 361a des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. "

    Tut mir leid Ihnen Mühe gemacht zu haben.

    Mit freundlichem Gruß

    Ich Hoffe nun werden die es Akzeptieren es war Restposten24
     
  4. 25. Januar 2012
    AW: Rücktritt Widerrufsrecht auf einer Internetseite

    Muss ich trotzdem zahlen obwohl ich Widerpruch schriftlich bei Restposten24 gemacht habe? (Recht, internet, Abzocke)

    haste ein gewerbe? is ned für privatpersonen.

    zahl einfach die 20 euro und gut is. das is sonst ein riesen hin und her, zeitintensiv etc.
     
  5. 25. Januar 2012
    AW: Rücktritt Widerrufsrecht auf einer Internetseite

    Gewerbe letzte woche oder so besorgt warum hab ich dann keine Rücktrittsrecht ?

    ja 20 euro für nichts ? Erst warte ich mal was die sagen je nach dem zahle ich den betrag.
     
  6. 25. Januar 2012
    AW: Rücktritt Widerrufsrecht auf einer Internetseite

    Bedeutet nichts anderes als: Weil wir uns nicht sicher sind, ob der Vertragschluss vor Gericht bestand hätte, versuchen wir einfach mal so ein paar EUR abzugreifen.

    => Oder anders formuliert: würden Sie von einem ordnungsgemäßen Vertragsschluss ausgehen, würden Sie wohl kaum so freiwillig auf Geld verzichten.

    Wäre wohl die erste Anlaufstelle.

    Ich wäre jedoch auch für die "nicht bezahlen und Streiten" Variante. Im besten Falle natürlich mit RS. Jedoch auch falls nicht haste gute Chancen.
     
  7. 25. Januar 2012
    AW: Rücktritt Widerrufsrecht auf einer Internetseite

    Also habe nun eine Antwort bekommen mit:
    Was könnte ich darauf antworten ? Hat jemand eine Idee mit was für einer Antwort ich evt. die überzeugen kann das sie mein Account löschen ?

    Die Seite ist eine reine Abzocke.

    Vielen Dank
     
  8. 25. Januar 2012
    AW: Rücktritt Widerrufsrecht auf einer Internetseite

    Um von den Widerrufsrecht nach §312d BGB Gebrauch machen zu können muss du nach § 13 Verbraucher und nach §14 der Verkäufer Unternehmer sein, wenn du also als Gewerbetreibener bestellt hast, steht dir nach §312d kein Widerrufsrecht zu.

    Gruß
    IraKi
     
  9. 25. Januar 2012
    AW: Rücktritt Widerrufsrecht auf einer Internetseite

    Da solltest du wohl lieber die 20€ zahlen. Denn unser BWL Dozent sagt auch, dass Gewerbetreibende kein Wiederrufsrecht haben.
     
  10. 25. Januar 2012
    AW: Rücktritt Widerrufsrecht auf einer Internetseite

    Das sagt auch das BGB
    außerdem habe ich erst vor knapp einer Woche eine Klausur eben über dieses Thema geschrieben
     
  11. 25. Januar 2012
    AW: Rücktritt Widerrufsrecht auf einer Internetseite

    1. frage: bist du nun gewerbetreibender (auf deinen namen): ja/nein
    2. frage: was hast du für angaben zum gewerbe gemacht?

    in diesem fall ist alles nicht wirklich einsichtig. warte erstmal deine antwort ab. jenachdem würde ich mir eher einen anwalt suchen und den ma fragen (der sich mit internetzeugs auskennt).
    falls du gewerbefutzi bist, dann zahle die gebühr und kündige den kram.

    Mfg DgB!
     
  12. 25. Januar 2012
    AW: Rücktritt Widerrufsrecht auf einer Internetseite

    Ich würde dir erst mal einen Duden empfehlen, vor allem für solche Fälle. Die Rechtschreibung in deinen Mails ist grässlich und wirkt alles andere als seriös!

    Schreib ihnen, dass du dir nicht darüber im klaren warst, dass solche Kosten auf dich zu kommen und du dich nur als Jux als Gewerbeberechtigter angemeldet hast.
     
  13. 25. Januar 2012
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. April 2017
    AW: Rücktritt Widerrufsrecht auf einer Internetseite

    Oh man. Ein gewerbebetreibender ist von dem 14tägigen Widerrufsrecht ausgeschlossen. Oben hatte IrakI auch schon gesagt warum.
    Wenn du dich als gewerbetreibender ausgibst und es garnicht bist, dann ist das weiterhin Täuschung von Tatsachen und wenn du schon einen Vorteil genossen hast sogar Betrug.

    Einen Anwalt einzuschalten wegen 20EUR ist völliger Blödsinn. Du hast Mist gebaut und die bieten dir eine Lösung an. Bezahl de 20EUR und Ruhe ist!!


    Das Argument mit "ich habs nicht gewusst" und "nur ausersehen angemeldet" zählt mal absolut nicht!! Aus der Anmeldung war klar ersichtlich, dass man Geld zu bezahlen hat für einen Account!

    Ums nochmal deutlich zu machen:

    Screenshot:
    Bild
     
  14. 25. Januar 2012
    AW: Rücktritt Widerrufsrecht auf einer Internetseite

    Ich werde nun die 20 euro bezahlen(müssen) und es wird alles gelöscht und eine Bestätigung bekomme ich auch. Durch Fehler lernt man...
     
  15. 26. Januar 2012
    AW: Rücktritt Widerrufsrecht auf einer Internetseite

    Um das hier noch Kurz zu vertiefen und ist vielleicht auch für den TE interessant:
    Ein Gewerbetreibender kann keine privaten Käufe/Verkäufe mehr tätigen, hab ich so richtig verstanden, oder?
     
  16. 26. Januar 2012
    AW: Rücktritt Widerrufsrecht auf einer Internetseite

    Falsch. Ein Gewerbetreibender kann als Gewerbe Geschäfte tätigen. Im vorliegenden Fall handelte es sich um eine Plattform nur für Gewerbetreibende.

    Geht der Gewerbetreibende allerdings in den Supermarkt um sich für seinen Fernsehabend eine Tafel Schokolade zu kaufen, handelt er im privaten Sinne.

    Würde er im Supermarkt aber auch Kaffee für die Büro-Kaffeemaschine kaufen, gilt dann wiederum kein Rücktrittsrecht da er zu gewerblichem Zweck handelt.

    Und wie es so schön heißt in der Juristerei "Es kommt immer darauf an."


    Vorliegend kommt es auf den verfolgten Zweck an.


    @iraki Schuldrecht AT, was?
    Ist wohl ein Knüppel, aber mit Repetitor hab ich dann auch zweistellig geschafft.
     
  17. 26. Januar 2012
    AW: Rücktritt Widerrufsrecht auf einer Internetseite

    Danke - So macht das ganze auch wieder sinn.
     
  18. 26. Januar 2012
    AW: Rücktritt Widerrufsrecht auf einer Internetseite

    unter anderen, war IT-Recht
    Studiere Wirtschaftsinformatik.
     
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